Verändertes Anforderungsprofil für Anwälte in Kanzleien: Bringt KI das Ende der klas­si­schen Asso­ciate-Aus­bil­dung?

Gastbeitrag von Dr. Werner Thienemann

30.07.2026

Generative KI übernimmt klassische Einstiegsaufgaben. Doch wie sollen Berufseinsteiger KI-Ergebnisse prüfen und bewerten, wenn sie die Tätigkeiten vorher nicht selbst erlernt haben? Das Ausbildungsparadox verlangt neue Ausbildungsmodelle.

Der Einstieg in den Anwaltsberuf folgte lange einem klaren Muster. Berufseinsteiger sichteten Akten, recherchierten Rechtsprechung, prüften Verträge und verfassten erste Entwürfe. Gerade diese Tätigkeiten bildeten das Fundament anwaltlicher Ausbildung. Wer Verträge analysierte und Sachverhalte eigenständig bearbeitete, entwickelte Schritt für Schritt das methodische und dogmatische Verständnis, das später die Bearbeitung komplexer Mandate ermöglichte.

Dieses Ausbildungsmodell verändert sich grundlegend. Die Studienreihe "Future Ready Lawyer" zeigt, dass generative Künstliche Intelligenz (KI) vor allem klassische Einstiegsaufgaben übernimmt. Das überrascht kaum: Diese Aufgaben folgen häufig klaren Prüfschemata und erfordern vor allem die systematische Erfassung, Auswertung und Strukturierung großer Informationsmengen.

Große Sprachmodelle können solche Aufgaben besonders effizient unterstützen. Sie erkennen Muster, vergleichen Formulierungen und strukturieren umfangreiche Dokumente innerhalb weniger Minuten. Was früher Stunden sorgfältiger Vorarbeit erforderte, liegt heute häufig bereits nach kurzer Zeit als erster Entwurf vor.

Das Kompetenzprofil verändert sich

Für Berufseinsteiger bedeutet dies einen grundlegenden Rollenwechsel. Ihre Aufgabe besteht immer seltener darin, juristische Erstentwürfe selbst zu erstellen. Stattdessen prüfen, bewerten und vervollständigen sie Ergebnisse, die zuvor von einem KI-System erzeugt wurden. Damit verschieben sich jedoch die Kompetenzanforderungen. Neben der klassischen juristischen Methodenkompetenz gewinnen Fähigkeiten an Bedeutung, die bislang kaum Bestandteil der anwaltlichen Ausbildung waren.

An erster Stelle steht die Fähigkeit, KI-generierte Ergebnisse kritisch zu überprüfen. Generative Sprachmodelle können sprachlich überzeugende, aber inhaltlich fehlerhafte Ergebnisse liefern. Berufseinsteiger müssen deshalb beurteilen können, ob eine Argumentation schlüssig ist, die herangezogenen Quellen tragen und sich das Ergebnis auf den konkreten Sachverhalt übertragen lässt.

Hinzu kommt die Promptkompetenz. Sie beschreibt die Fähigkeit, ein KI-System durch präzise Anweisungen gezielt zu steuern und Ergebnisse durch aufeinander aufbauende Folgefragen schrittweise zu verbessern (iteratives Prompting). In der Praxis führt selten bereits der erste Prompt zu einem belastbaren Ergebnis. Vielmehr werden die Antworten analysiert, bewertet und durch gezielte Folgefragen kontinuierlich weiterentwickelt. Promptkompetenz bedeutet daher, juristische Analysen in präzise Anweisungen für das KI-System zu übersetzen.

Darüber hinaus gewinnt eine weitere Kompetenz an Bedeutung: die KI-gestützte Prozesskompetenz. Gemeint ist die Fähigkeit, bei der Bearbeitung eines Mandats zu entscheiden, welche Arbeitsschritte sinnvoll durch KI unterstützt oder automatisiert werden können und bei welchem Arbeitsschritt menschliche Urteilskraft unverzichtbar bleibt.

Anwältinnen und Anwälte müssen damit nicht mehr nur rechtliche Risiken identifizieren, sondern auch beurteilen, an welcher Stelle KI im Arbeitsprozess sinnvoll eingesetzt werden kann. Wer etwa im Rahmen einer Due Diligence erkennt, dass Dokumentensichtung und Vertragsvergleich effizient durch KI unterstützt werden können, die rechtliche Risikobewertung jedoch weiterhin anwaltlicher Erfahrung vorbehalten bleibt, entscheidet über die optimale Arbeitsteilung zwischen Mensch und KI.

Das Ausbildungsparadox

Die veränderten Kompetenzanforderungen wirken sich auch auf die Zusammenarbeit innerhalb der Kanzlei aus. Juristische Arbeit entsteht zunehmend im Zusammenspiel mit Legal Operations, Legal Technologists oder anderen neuen technologieorientierten Funktionen. Berufseinsteiger müssen deshalb nicht nur juristische Probleme lösen, sondern auch technologiegestützte Arbeitsprozesse verstehen und aktiv mitgestalten.

Gleichzeitig entsteht ein grundlegendes Ausbildungsproblem. Die Kontrolle von KI-Ergebnissen verlangt ein ausgeprägtes juristisches Urteilsvermögen. Dieses setzt praktische Erfahrung im juristischen Arbeiten voraus. Diese praktische Erfahrung wurde jedoch bisher durch jene Tätigkeiten erworben, die nun zunehmend automatisiert werden. Wer Verträge eigenständig geprüft oder Schriftsätze selbst entworfen hat, entwickelt mit der Zeit ein Gespür für typische Fehler, systematische Zusammenhänge und juristische Argumentationsmuster. Fällt diese Lernphase weg, fehlt später die Grundlage, um KI-generierte Ergebnisse zuverlässig zu bewerten.

Darin liegt das Ausbildungsparadox: Die Validierung von KI-generierten Ergebnissen setzt genau jene Erfahrung voraus, deren Erwerb durch den Einsatz generativer KI erschwert wird.

Zeit für neue Ausbildungsmodelle

Kanzleien müssen ihre Ausbildung deshalb neu organisieren. Nur so lässt sich das Ausbildungsparadox überwinden und der Erwerb der neuen Kompetenzen systematisch sicherstellen.

Ein möglicher Ansatz ist ein gestufter Technologieeinsatz. Orientierung bietet das aus der medizinischen Ausbildung bekannte SODOTO-Modell ("See One, Do One, Teach One, Outsource One"): beobachten, selbst durchführen, weitergeben und erst anschließend delegieren. Übertragen auf die Kanzlei bedeutet dies, dass Berufseinsteiger juristische Analyse und Argumentation zunächst eigenständig beherrschen müssen, bevor standardisierbare Arbeitsschritte an KI-Systeme ausgelagert werden. Simulationen und KI-gestützte Arbeitsabläufe sollten daher erst auf dieser Grundlage schrittweise in die Ausbildung integriert werden.

In den ersten Ausbildungsphasen gewinnen simulationsbasierte Lernformate und bewusst KI-freie Ausbildungsphasen an Bedeutung. Sie schaffen den notwendigen Erfahrungsraum für den Aufbau eines sicheren juristischen Urteilsvermögens. Fallbesprechungen, mündliche Diskussionen und manuelle Fallbearbeitungen stärken die juristische Methodenkompetenz und schaffen die Grundlage für die spätere Validierung KI-generierter Ergebnisse.

Erst darauf aufbauend muss der professionelle Einsatz generativer KI selbst Teil der Ausbildung werden. Kanzleien müssen strukturierte Trainingsprogramme und Validierungsworkshops etablieren, in denen Berufseinsteiger den sicheren Umgang mit KI sowie die kritische Überprüfung ihrer Ergebnisse erlernen. Die Qualität der juristischen Ausbildung wird künftig daher weniger von der eingesetzten Technologie abhängen als von ihrer didaktischen Einbindung in die Ausbildung.

Generative KI verändert damit die juristische Ausbildung grundlegend. Gelingt Kanzleien diese strategische Anpassung, wertet KI den Berufseinstieg qualitativ auf: Mechanische Routinetätigkeiten treten in den Hintergrund, während junge Juristinnen und Juristen früher anspruchsvollere juristische Aufgaben übernehmen.

 

Werner ThienemannDr. Werner Thienemann ist Senior Commercial Counsel bei Siemens Healthineers. Er verhandelt internationale Technologie-, IT-, SaaS- und Supply-Chain-Verträge und beschäftigt sich mit den Auswirkungen generativer KI auf die juristische Praxis.

Zitiervorschlag

Verändertes Anforderungsprofil für Anwälte in Kanzleien: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60528 (abgerufen am: 08.08.2026 )

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