Die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen Kai-Uwe Steck ist zu Ende. Der Rechtsanwalt, der als eine der Hauptfiguren im Cum-Ex-Komplex gilt, wird wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Architekt, Kronzeuge, Angeklagter – Im Cum-Ex-Komplex ist Dr. Kai-Uwe Steck gleich für mehrere Hauptrollen besetzt. Gemeinsam mit seinem früheren Geschäftspartner Hanno Berger entwarf er das Konstrukt für die Aktiengeschäfte und verdiente damit Millionen. Ab November 2024 musste sich der Rechtsanwalt vor dem Landgericht Bonn verantworten.
Am Dienstag verkündete die 12. Strafkammer unter dem Vorsitz von Dr. Sebastian Hausen in Siegburg ihre Entscheidung: Steck wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Er muss zudem 23,5 Millionen Euro an den Staat zurückzahlen (Urt. v. 03.06.2025, Az. 62 KLs 1/24).
Angeklagt war Steck, der heute in der Schweiz lebt und als Senior Partner der Anwaltskanzlei Pontinova tätig ist, wegen des Verdachts der besonders schweren Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 Abgabenordnung) in mehreren Fällen. Dem deutschen Fiskus sollen durch die betreffenden Geschäfte insgesamt rund 428 Millionen Euro entgangen sein.
Gericht: Steck war “zentrale Figur”
Das Gericht ordnete Steck als eine "zentrale Figur" im Cum-Ex-Komplex ein, in dem deutschlandweit gegen rund 1.700 Personen ermittelt wird. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig. Ein Teil der Strafe, konkret sechs Monate, gilt aufgrund der langen Verfahrensdauer bereits als vollstreckt.
Bei den Cum-Ex-Transaktionen, um die es auch in diesem Verfahren ging, wurden um den Dividendenstichtag herum Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Akteuren hin- und hergeschoben. Banken und Investoren ließen sich anschließend die einmal abgeführte Kapitalertragssteuer mehrfach erstatten.
Der insgesamt entstandene Steuerschaden wird allein in Deutschland auf mindestens zehn Milliarden Euro geschätzt. Steck selbst soll sich um 50 Millionen Euro bereichert haben, 11 Millionen Euro hat er zwischenzeitlich an das Bundeszentralamt für Steuern zurückbezahlt.
2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Cum-Ex-Transaktionen als Steuerhinterziehung zu werten sind (Urt. v. 28.07.2021, Az. 1 StR 519/20). Im Februar 2022 erteilte auch der Bundesfinanzhof dem Geschäftsmodell Cum-Ex eine Absage (Urt. v. 02.02.2022, Az. I R 22/20).
Kronzeugenstatus nicht ausreichend honoriert?
Die Verteidigung um Dr. Gerhard Strate (Strate und Ventzke Rechtsanwälte) und Laura P. Nardelli hatte im Prozess mehrfach Verstöße gegen die Prinzipien des fairen Verfahrens bemängelt und eine Einstellung des Verfahrens gefordert. Als Kronzeuge, der maßgeblich zur Aufklärung von mehreren Cum-Ex-Fällen beitrug, habe Steck Straffreiheit verdient, so Strate in seinem Plädoyer. Eine Strafmilderung oder Strafbefreiung ist möglich, wenn die Voraussetzungen aus § 46b Strafgesetzbuch erfüllt sind.
Von der Kölner Staatsanwaltschaft hieß es immer wieder, man habe Steck trotz seiner Aufklärungshilfe keine Zusagen, insbesondere mit Blick auf eine mögliche Einstellung des Verfahrens, gemacht. Sie forderte neben einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten ein Berufsverbot über vier Jahre sowie die Einziehung von gut 25 Millionen Euro aus dem Vermögen von Steck. Der Anklagevorwurf sei weitgehend bestätigt und Steck in fünf Fällen der schweren Steuerhinterziehung schuldig, so Staatsanwalt Dr. Jan Schletz im Schlussvortrag.
Steck kommt deutlich besser weg als Berger
Steck war viele Jahre Wegbegleiter von Dr. Hanno Berger. Anfangs arbeiteten die beiden bei den Großkanzleien Shearman & Sterling und Dewey & LeBoeuf zusammen, 2010 gründete das Duo dann in Frankfurt die Kanzlei Berger Steck & Kollegen, die sich 2013 nach einer Razzia und Ermittlungen gegen Steck und Berger auflöste.
Berger wurde, jeweils wegen Steuerhinterziehung, im Dezember 2022 vom Landgericht Bonn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren (Urt. v. 13.12.2022, Az. 62 KLs 2/20) und im Mai 2023 vom Landgericht Wiesbaden zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt (Urt. v. 30.05.2023, Az. 6 KLs – 1111 Js 18753/21).
Steck wartet noch auf eine Entscheidung in einem Revisionsverfahren vor dem 1. Strafsenat des BGH, in dem geklärt wird, ob er weitere 1,1 Millionen Euro an den Fiskus zurückzahlen muss. Eine entsprechende Anordnung zur Einziehung hatte zuvor das Landgericht Wiesbaden gegen Steck als Einziehungsbeteiligten erlassen.
Landgericht Bonn verkündet Urteil: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57330 (abgerufen am: 13.01.2026 )
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