Souveräne Kanzleikommunikation: Mit­ein­ander statt übe­r­ein­ander

Gastbeitrag von Micha Guttmann, Kommunikationsberater

25.07.2019

Anwälte empfinden Presseanfragen oft als Störfaktor im professionellen Alltag. Mehr Verständnis für die Rolle der Medien könnte dies ändern, meint Micha Guttmann. Öfter miteinander als übereinander zu reden, wäre schon mal ein Anfang.

Auch Anwälten unterlaufen Fehler bei ihrer Arbeit. Und in Kanzleien gibt es von Zeit zu Zeit erheblichen Ärger und persönliche Auseinandersetzungen, die eine positive Streitkultur durchaus vermissen lassen. Konnten die Betroffenen früher diese unschönen Ereignisse oft intern beilegen, ohne dass sie öffentlich bekannt wurden, ist dies angesichts der rasanten Veränderungen in der Medienwelt und besonders der Bedeutung der sozialen Medien heute kaum noch wahrscheinlich. Auch Journalisten nutzen Dienste wie vor allem Twitter, die sie mit frischen Informationen auf dem Laufenden halten. So finden aktuelle News rasch und ohne Mühe für die Empfänger ihren Weg zu den Medien, allerdings auch Gerüchte und gezielte Fehlinformationen.

Seriöse Journalisten, und sie sind im medialen Rechtsbereich die Mehrheit, werden daher diese Informationen stets sorgfältig überprüfen. Im politischen Bereich und in der Wirtschaftsberichterstattung ist dies ein normaler Vorgang, der zur Routine in den Redaktionen gehört. Gut aufgestellte Pressestellen in den Kanzleien werden daher jede Anfrage zunächst ernst nehmen und versuchen, sie soweit wie möglich inhaltlich zu beantworten.

In Krisensituationen kann dies oft schwierig sein. Hier müssen die Betroffenen sehr schnell abwägen und entscheiden, welche Informationen sie geben können und welche Medienanfragen sie nicht beantworten können oder wollen. Vor allem aber müssen sie gute und nachvollziehbare Gründe für ihre Absage haben, so dass sich nicht der Verdacht aufdrängt, man wolle nichts sagen, weil man etwas zu verbergen habe.

Trend zur Skandalisierung

Anwaltskanzleien, aber auch Gerichte und Staatsanwaltschaften tun sich allerdings noch immer schwer, wenn sie angesichts mutmaßlicher eigener Fehler bei internen Vorgängen oder öffentlicher Kritik an ihrem Handeln konkrete Anfragen von Journalisten erhalten. Sehr oft halten sie Journalisten für ihre "geborenen Feinde", die lediglich an Skandalisierung von Vorgängen und negativer Berichterstattung interessiert sind.

Leider gibt es seit einiger Zeit tatsächlich einen Trend hierzu. Der Konkurrenzdruck zwischen den Medien ist hoch und die Suche nach skandalträchtigen Themen hat sich enorm gesteigert. Besonders Berichten in investigativen Medienformaten fehlt es aber oft an nachweisbaren Tatsachen, so dass Mutmaßungen und Spekulationen zu einem explosiven Gemisch gebraut werden. Allein der Duktus des Berichts und inhaltsleere Formulierungen der Texte ersetzen Fakten, suggerieren Böses und schüren Emotionen. Wie ein Suppenwürfel, der in kochendes Wasser gegeben wird, schäumt der Bericht auf. Doch gleich danach bricht der Schaum zusammen. Und übrig bleibt ein Suppengemisch, das nur noch schal schmeckt.

Verweigerung ist keine Lösung

Diese Art von Berichterstattung war und ist in seriösen Medien allerdings immer noch die Ausnahme. Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Presseabteilungen, bei Presseanfragen herauszufinden, welche Motivation den Journalisten bewegt, gerade dieses Thema zu bearbeiten und warum er die Anfrage zu diesem Zeitpunkt stellt.

Leider erwecken Kanzleien immer wieder den Eindruck, sich kritischen Fragen der Medienvertreter verweigern zu wollen. Auf Presseanfragen reagieren sie nicht. Sie beantworten keine Erinnerungsmails. Und sie entziehen sich telefonischen Nachfragen. Dieses Verhalten zeugt nicht gerade von Souveränität. Vielmehr vermittelt es den betroffenen Journalisten den Eindruck geringer Wertschätzung ihrer Person, besonders aber auch ihrer Arbeit, die eine wichtige Informationsfunktion in unserem demokratisch gestalteten Gesellschaftssystem beinhaltet. Zumindest eine Reaktion auf ihre Anfragen dürfen Journalisten erwarten.

Sehr oft bestehen erste Reaktionen der Kanzleien aus dem Satz: "Aufgrund unseres Mandatsverhältnisses äußern wir uns nicht zu den Vorgängen". Diese Positionierung der Kanzlei mag in vielen Fällen richtig sein. Doch oft wird sie auch als reines "Totschlaginstrument" verwendet, ohne dass die Anwälte tatsächlich inhaltlich geprüft haben, ob zu der Presseanfrage konkrete Antworten vielleicht doch möglich oder sogar sinnvoll sind.

Alternative: das Hintergrundgespräch

Bei diesen Überlegungen ist vor allem auch zu beachten, dass erfahrene Journalisten mit Sicherheit weitere Quellen haben, die ihnen Informationen zu ihrer Anfrage zukommen lassen. Nicht selten befinden sich diese Informationsquellen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der betroffenen Kanzlei. Im politischen Bereich sind sie als „gut informierte Kreise“ bekannt.

Hinzu kommt, dass die Kanzlei sich mit einem solchen Verhaltender Chance begibt, ihre Sicht der Dinge darzulegen, ggf. auch die Informationen, die dem Journalisten aus anderer Quelle vorliegen, "geradezurücken" und so aus der Kommunikationsdefensive herauszukommen.

Sinnvoll kann es auch sein, mit dem Journalisten im Zusammenhang mit der Anfrage ein Telefonat zu führen, um ihm die Problematik zu erklären, warum die Kanzlei keine konkreten Antworten geben darf. Diese begründeten Erklärungen können für die Berichterstattung durchaus hilfreich sein. Sie zeigen gleichzeitig, dass sich die Kanzlei einem Dialog mit den Medien nicht verweigert, auch wenn sie rechtliche Rahmenbedingungen beachten muss.

Mit dem Verständnis für seriöse journalistische Arbeit und der Bereitschaft, mit den Medien zu kommunizieren, tragen die Kanzleien auch dazu bei, rechtliche Vorgänge transparenter zu machen und das öffentliche Vertrauen in unser Rechtswesen zu stärken. Dem Ansehen der Anwälte und der Justiz in der Öffentlichkeit kann das nur nützen.

Der Autor Micha Guttmann ist Rechtsanwalt, Journalist und Kommunikationsberater  der eigenen Agentur Guttmann Communications. Er schult u.a. Richter, Staats- und Rechtsanwälte in Medienarbeit und wird regelmäßig u.a. von Kanzleien für Krisenkommunikation beauftragt.

Zitiervorschlag

Souveräne Kanzleikommunikation: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36683 (abgerufen am: 07.12.2024 )

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