Konsolidierung im Mediensektor: EU-Kom­mis­sion geneh­migt Sky-Über­nahme durch RTL

23.04.2026

RTL Deutschland und Sky Deutschland dürfen fusionieren. Die Übernahme, zu der zahlreiche Großkanzleien beraten, soll Anfang Juni vollzogen werden.

Der Kampf um die Gunst der Zuschauer wird immer härter, der Werbemarkt ist anhaltend herausfordernd. Um weiter im Wettbewerb bestehen zu können, setzt RTL Deutschland auf Wachstum durch Zukauf. Etwas mehr als zehn Monate liegt die Ankündigung des Medienkonzerns zurück, den Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland übernehmen zu wollen.

Ob das Vorhaben realisiert werden kann, hing insbesondere von der Frage ab, wie die Europäische Kommission den Zusammenschluss bewertet. Deren Zuständigkeit für die Prüfung von Zusammenschlüssen mit gemeinschaftsweiter Bedeutung ergibt sich aus Art. 1 der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO). Am Mittwoch gab die Behörde grünes Licht. Zwischen der Anmeldung des Vorhabens am 27. Februar und der Freigabe liegen damit knapp zwei Monate.

Der Zusammenschluss werfe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken für die Märkte im Europäischen Wirtschaftsraum auf, teilte die Kommission mit. Die Genehmigung ist nicht mit Auflagen verbunden. Nach Angaben der Kommission hatte RTL Zugeständnisse mit Blick auf den Werbemarkt angeboten, diese seien für die Freigabe aber nicht erforderlich gewesen.

Zusammenschluss mit großem Kanzleiaufgebot

RTL einigte sich mit Comcast, der Muttergesellschaft von Sky Deutschland, auf eine Fixzahlung von 150 Millionen Euro. Je nachdem, wie sich der Aktienkurs von RTL in den kommenden Jahren entwickelt, können weitere 377 Millionen Euro hinzukommen.

RTL rechnet innerhalb von drei Jahren nach dem Abschluss der Übernahme mit jährlichen Synergieeffekten von 250 Millionen Euro. Als Termin für den Vollzug der Transaktion nennt der Medienkonzern den 1. Juni 2026.

Zur Übernahme beraten mehrere große Wirtschaftskanzleien. LTO hatte schon im Juni des vergangenen Jahres über das Fusionsvorhaben berichtet. Beteiligt sind unter anderem Teams von Flick Gocke Schaumburg, Freshfields, Herbert Smith Freehills Kramer und Hengeler Mueller.

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Konsolidierung im Mediensektor: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59795 (abgerufen am: 15.05.2026 )

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