Köpfe: LTO Most Wanted mit Martin Würfel

von Stefan Schmidbauer

11.09.2026

"Die Auswirkungen des Betäubungsmittelstrafrechts sind ein großes Desaster", meint Martin Würfel. Er verrät, was gute Strafverteidigung auszeichnet und erzählt, was eine Harley mit seiner Berufswahl zu tun hat.

Dr. Martin Würfel ist Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist seit 2018 in der Kanzlei Leitner & Partner in München tätig, seit 2025 ist er Partner der Sozietät. Er verteidigt auf der gesamten Bandbreite des Strafrechts, sein Schwerpunkt liegt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Martin Würfel wurde von Prof. Dr. Michael Kubiciel für LTO Most Wanted nominiert.

Mein Getränk und meine Bar:

Negroni, Bravo Grande

Ein Song, ein Buch, ein Ort: 

The Eagles: Desperado

Joseph Roth: Radetzkymarsch

La Trinité-sur-mer, Bretagne

Warum Jura und warum das Strafrecht?

Ich dachte, dass das Studium interessant und eine Herausforderung sein würde (was es ja irgendwie auch ist). Deshalb bat ich den Vater eines Schulfreundes, einen Rechtsanwalt, nach dem Zivildienst um ein 1-wöchiges "Praktikum". Dabei sah ich, wie leidenschaftlich er ins Telefon brüllte und sich für die Sache seiner Mandanten begeisterte. Außerdem fuhr er wahlweise im Oldtimer oder auf einer Harley zu Gericht. Das waren gute Argumente. 

Die Entscheidung für das Strafrecht fiel während meiner Wahlstation bei Nicolas Becker. Ich war bei ihm nur drei Monate als Referendar, kann mich aber an jeden Fall, jedes unserer Gespräche und jeden Haftbesuch erinnern. Seine distanzierte, feine und unerbittliche Art der Verteidigung hat mich nachhaltig beeindruckt und ich denke auch geprägt.

Was ich an meiner Arbeit mag und was mich stört:

Was ich mag: die Freiheit, die Vielfalt, den Druck.

Was mich stört: Bei aller Freiheit: Das unweigerliche "Dienstleister-Dasein" bzw. die entsprechende Erwartungshaltung gewisser Mandanten. 

Das erste juristische Problem, das mich heute beschäftigt hat:

Das Verhältnis von § 153 Abgabenordnung (AO) zu § 370 AO.

Was macht gute Strafverteidigung aus?

Akribie, Leidenschaft, Distanz und Mut.

Ein Mandat, das ich nicht vergessen kann:

Für die Beantwortung dieser Frage bin ich zu jung.

Die Person, die mich beruflich am stärksten geprägt hat:

Ganz sicher Werner Leitner. Bei und mit ihm bin ich seit mehr als acht Jahren in einer Kanzlei. Von ihm habe ich all das gelernt, was in keinem Handbuch steht: wie ein Mandat bzw. ein Mandant zu führen ist, was ein Verteidiger sich alles sagen lassen muss und was nicht und dass der Teufel im Detail steckt.  

Was Künstliche Intelligenz für meine Arbeit bedeutet:

Eine sehr praktische Hilfe bei der Darstellung und Zusammenfassung von Informationen. Meinen Arbeitsalltag beherrschen allerdings (leider) immer noch ziemlich analoge Probleme. Die allgegenwärtige Frage im Kollegenkreis "Wie stellt Ihr Euch in puncto KI auf?" ist deshalb so nervig wie richtig.

Mein Verständnis von "Schuld":

Hat wenig mit Strafrecht zu tun.

Ein Paragraf, den ich gerne ändern oder streichen würde:

§§ 29 ff. Betäubungsmittelgesetz. Die Auswirkungen des Betäubungsmittelstrafrechts sind ein großes Desaster: Verlierer auf allen Seiten, keine nennenswerten Effekte und die verhängten, wirklich extrem hohen Freiheitsstrafen von 10 Jahren + x sind eigentlich nicht zu vermitteln, wenn man bedenkt, dass Sinn und Zweck des ganzen Unterfangens die Vermeidung von straflosen Selbstschädigungshandlungen ist. 

500 Zeichen zur Debatte um das Jugendstrafrecht:

Was die immer wieder diskutierte Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze anbelangt (z. B: Hoven, 2023 / AfD, 2025), bin ich auf sachverständige Art und Weise befangen: Ich habe mit 12 Jahren die Hecke unserer Nachbarn angezündet und kann berichten, dass eine wie auch immer geartete Einsichtsfähigkeit in diesem Alter nicht vorhanden ist.

Die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende ist mit gutem Grund eine Frage des Einzelfalls. Sinnvoll wäre allerdings mehr Jugend- im Erwachsenenstrafrecht: § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Strafprozessordnung fristet zum Beispiel zu Unrecht ein Schattendasein.

Anwaltsrankings sind:

eine schöne Art der Selbstvergewisserung.

Eine Vorlesung, die Jura-Studierende auf keinen Fall schwänzen sollten:

Jede Vorlesung von Christoph Möllers (HU Berlin): schlau, schnell und unterhaltsam.

Diese Juristin oder diesen Juristen müssen die LTO-Leser kennenlernen:

Kilian Wegner, Professor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ein wirklich engagierter, gebildeter und intelligenter Mensch, der über seinen wissenschaftlichen Tellerrand hinausblickt.

 

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Kanzlei

Zitiervorschlag

Köpfe: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60823 (abgerufen am: 09.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
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