"Medienrechtliche Beratung besteht nicht darin, Risiken zu vermeiden, sondern sie bewusst zu tragen", sagt Anna Lissner. Sie übt Kritik an § 32 ZPO und erklärt, warum sie oft vergeblich auf den pünktlichen Feierabend hofft.
Anna Lissner ist Senior Legal Counsel im Bereich Content & Litigation bei Axel Springer. Zum 1. Juli dieses Jahres wechselt sie zur Zeit Verlagsgruppe und übernimmt dort den Aufbau und die Leitung des Bereichs Recht & Compliance. Vor ihrem Einstieg bei Axel Springer hat sie für die Funke Mediengruppe, den WDR und als Rechtsanwältin für die Hamburger Kanzlei Rasch gearbeitet. Für LTO Most Wanted wurde sie von Dr. Inka Brunn nominiert.
Mein Getränk und meine Bar:
Am Abend ein Glas Rosé in einer der vielen Weinbars direkt vor meiner Haustür im Prenzlauer Berg oder Kaffee in meiner eigenen Küche.
Ein Song, ein Buch, ein Ort:
Song: "Je veux" – je nach Stimmung in der Version von Greg Gontier oder Zaz und, wegen des 70. Geburtstags von Herbert Grönemeyer, natürlich "Männer"!
Buch: Parallel "Bis in die letzte Instanz" von Matthias Prinz und "Aufsteiger" von Peter Huth.
Ort: Die Alster in Hamburg – dort fühle ich mich sofort zu Hause.
Warum Jura?
Eigentlich wollte ich – wie meine Eltern – immer in den Journalismus. Ich habe für die Schülerzeitung geschrieben, unglaublich gerne und viel gelesen. Kurz vor dem Abitur konnte man bei uns an der Schule dann das Fach "Rechtskunde" wählen. Das hat mein Interesse geweckt und ich habe schnell gemerkt, dass mich die Kombination aus Rechtsanwendung, Kommunikation und der Gestaltung öffentlicher Wahrnehmung besonders interessiert. So wurde es dann Jura, aber von Anfang an mit dem klaren Ziel, in einem kreativen Medienumfeld mitwirken zu können.
Mein Job, erklärt in maximal 250 Zeichen:
Ich berate Redaktionen im Spannungsfeld von Pressefreiheit, Persönlichkeitsrechten und Urheberrecht, treffe schnelle Risikoentscheidungen und vertrete unsere publizistischen Interessen vor Gericht – oft unter Zeitdruck, immer mit Wirkung. Medienrechtliche Beratung besteht nicht darin, Risiken zu vermeiden, sondern sie bewusst zu tragen. Dabei spielt die zunehmende Digitalisierung in der Branche natürlich eine immer wichtigere Rolle, die ebenfalls in verschiedenen Facetten mitgedacht werden muss und neue Handlungsfelder eröffnet. Durch die Unmittelbarkeit haben rechtliche Entscheidungen direkte Auswirkungen darauf, was wie redaktionell veröffentlicht wird – und damit auf öffentliche Meinungsbildung. Der Verantwortung muss man sich bewusst sein und trotzdem Freude daran haben, für das hohe Gut der Pressefreiheit auch mal die Grenzen auszustreiten. Diese ständige Herausforderung und lösungsorientierte Kreativität in der Arbeit liebe ich.
Mein typischer Freitag:
Typisch ist, dass die Hoffnung auf einen pünktlichen Feierabend meist unbegründet ist. Dem steht meist noch die Abnahme eines heiklen Artikels, Videos oder Podcasts unter Abstimmung mit der Redaktion entgegen, und im Zweifel kommt noch ein presserechtlicher Eilantrag kurz vor Feierabend auf den Tisch – das Wochenende beginnt selten pünktlich, zumal auch die beratenden Redaktionsdienste am Wochenende regelmäßig zum Jobportfolio gehören.
Das erste juristische Problem, das mich heute beschäftigt hat:
Kein wirkliches Problem, aber die Frage aus der Redaktion: Dürfen wir die Fotos ungepixelt zeigen? – ein Dauerbrenner in der äußerungsrechtlichen Beratung und immer einzelfallabhängig.
An meiner Arbeit mag ich:
Die ständige Abwechslung und Schnelligkeit. Es wird nie langweilig, man ist permanent und sofort gefordert und immer mittendrin in der gesamten Vielfalt der journalistischen Themen und Verbreitungswege. Ich mag das Tempo und die Verknüpfung mit den journalistischen Inhalten.
An meiner Arbeit stört mich:
Manchmal genau das, was ich eigentlich mag. Aber auf der anderen Seite der Medaille kann die Schnelligkeit und die damit verbundene Planungsschwierigkeit natürlich auch anstrengend sein.
Der herausforderndste Moment meiner Karriere:
Als ich in einer Auseinandersetzung vor Gericht wegen einer Berichterstattung über eine tödlich verunglückte Schauspielerin von den Richtern persönlich aufgefordert wurde, dem anwesenden Witwer zu erklären, weshalb ich – entgegen ihrer Einschätzung – der Auffassung bin, dass wir so wie geschehen berichten durften. In dieser von Emotionen geleiteten Verhandlung seiner rechtlichen Überzeugung treu zu bleiben und diese gleichermaßen mit Haltung und angezeigter Empathie gegenüber dem trauernden Mann zu vertreten, war nicht einfach. Am Ende haben wir ganz überwiegend beim BGH in der Sache Recht bekommen – das hat für die unschöne Situation entschädigt.
Die Person, die mich beruflich am stärksten geprägt hat:
Meine ehemaligen Kollegen Dr. Katrin Neukamm (heute juristische Direktorin beim WDR) und Carsten Podszadlik (Leiter Medienrecht bei der Funke Mediengruppe). Beide waren für mich wichtige Mentoren in meiner beruflichen Anfangszeit und haben über die direkte Zusammenarbeit hinaus immer an mich geglaubt und mich in meinen Entwicklungsbestrebungen gestärkt und unterstützt. In einem Berufsumfeld mit üblicherweise starken Egos ist das selten und einfach unbezahlbar!
Künstliche Intelligenz ist für das Urheberrecht:
Ein Beschleuniger offener Fragen: Training, Rechtekette, Verantwortlichkeiten – vieles ist noch immer dogmatisch ungeklärt, aber praktisch längst Realität. Daher muss insbesondere die Sicherstellung einer fairen Vergütung der Urheber für die Verwendung ihrer Inhalte in KI-Modellen dringend forciert werden.
Ein Paragraf, der dringend überarbeitet werden sollte:
Der "fliegende Gerichtsstand" (§ 32 ZPO). Diese Norm erlaubt es Anspruchstellern, den Gerichtsstand frei zu wählen – nämlich überall dort, wo der Erfolg der behaupteten Rechtsverletzung eingetreten ist. Das führt zu einem Aushebeln der Waffengleichheit. Denn während Anspruchsteller sich nach verschiedenen Kriterien das Gericht mit für sie günstiger Rechtsprechungsprognose aussuchen können, haben Medien in der Verteidigungsdefensive keine Wahl. Das schafft ein Ungleichgewicht, das rechtsstaatliche Grundsätze eines fairen Verfahrens untergräbt und letztlich die Presse- und Meinungsfreiheit beeinträchtigt.
Die Diskussion über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche finde ich:
Nachvollziehbar! Die großen Gefahren für Kinder und Jugendliche durch ungehinderte Nutzung der sozialen Medien beobachte ich mit einiger Sorge. Allerdings habe ich Zweifel daran, dass ein komplettes Verbot, gerichtet an die "Digital Natives", sinnvoll und durchsetzbar ist. Ich denke, es braucht differenziertere Lösungen.
Eine Vorlesung, die Jura-Studierende auf keinen Fall schwänzen sollten:
Ich bin zu weit entfernt von der Uni, um noch seriöse Empfehlungen für Vorlesungen geben zu können. Generell kann ich aber dazu raten, das Angebot der Universitäten auszuschöpfen und auch einmal etwas Unpopuläres wie "Rechtsgeschichte" zu hören. Nie wieder kann man sich so ausprobieren, wie während des Studiums und des Referendariats.
Diese Juristin oder diesen Juristen müssen die LTO-Leser kennenlernen:
Dr. Vanessa Pickenpack. Sie ist Partnerin in der Kanzlei Oppenhoff in Köln und vertritt nationale und internationale Unternehmen prozessual in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere in großen Kartellschadensersatzverfahren, und ist zudem regelmäßig als Schiedsrichterin in institutionellen Schiedsverfahren tätig. Jedes Mal, wenn ich Vanessa treffe, beeindruckt sie mich mit ihrer Zielstrebigkeit und ihrem klaren Fokus, ihren vielfältigen Interessen und ihrer immer unaufgeregt eleganten Erscheinung.
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Köpfe: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59706 (abgerufen am: 19.05.2026 )
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