Köpfe: LTO Most Wanted mit Jan Spo­enle

von Stefan Schmidbauer

29.05.2026

Statt Journalist wurde er Richter und hilft jetzt mit, die Justiz zukunftsfähig zu machen. Jan Spoenle über sein "drittes Staatsexamen", Bedenkenträger als Challenge und Vorlesungen mit Voßkuhle.

Jan Spoenle ist Richter am Oberlandesgericht Stuttgart. Seit August 2025 leitet er den Aufbaustab für die bundeseinheitliche Justizcloud, der im Ministerium der Justiz und für Migration in Baden-Württemberg angesiedelt ist. Spoenle war auch maßgeblich an der Entwicklung des juristischen KI-Tools OLGA beteiligt. Für LTO Most Wanted wurde er von Dr. Reto Manz nominiert.

Mein Getränk und meine Bar:

Schorle Weiß-Sauer mit Riesling trocken beim Weingut Heinrich, das nach Feierabend im Homeoffice zu Fuß erreichbar ist.

Ein Song, ein Buch, ein Ort:

Zitti e buoni – Måneskin 

Die Foundation-Trilogie – Isaac Asimov 

Cobos Fischbänke in Bozen

Warum Jura?

Jura war zunächst einmal eine Verlegenheitslösung: Eigentlich wollte ich Journalist werden und habe mich nach dem Zivildienst bei der Deutschen Journalistenschule in München beworben. Das hat aber nicht auf Anhieb geklappt, weshalb ich erst einmal in Freiburg Jura studiert und neben dem Studium stets journalistisch gearbeitet habe, etwa für die Technikzeitschrift Connect beim Motorpresse-Verlag in Stuttgart. Nach und nach habe ich aber Gefallen an der juristischen Arbeit gefunden, und spätestens seit der Zivilstation im Referendariat war mir klar, was ich beruflich machen möchte.

Ich bin Richter, weil:

… ich den Gerichtssaal als Arbeitsort sehr gerne mag, mir aber einen anderen Platz als den auf der Richterbank nie vorstellen konnte. Ich mag das Kommunikative am Zivilprozess, die breite Palette an Möglichkeiten, um streitende Menschen zu vernünftigen Lösungen zu führen. Dabei bilde ich mir gerne selbst eine Meinung und möchte stets den Weg vertreten können, den ich für richtig halte.

Mein typischer Freitag:

Den gibt es nur einmal im Monat, wenn am Vormittag der Projektlenkungsausschuss der bundeseinheitlichen Justizcloud tagt und ich am Nachmittag an der Hochschule der Medien meine Vorlesung im Urheber- und Wettbewerbsrecht halte – manchmal beides aus dem Homeoffice heraus, häufiger aber vor Ort in Stuttgart. Ansonsten ist jeder Freitag anders, und nicht selten bin ich auf der Rückreise von einer dienstlichen Veranstaltung irgendwo in Deutschland.

Das erste juristische Problem, das mich heute beschäftigt hat:

Die Frage, ob ein auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung tätiger Aufbaustab, der bei einem Ministerium eingerichtet ist, für den Aufbau einer im Entstehen begriffenen Bund-Länder-übergreifenden Behörde bereits eine eigene Sicherheitsdomäne einrichten und einen eigenen Chief Information Security Officer ernennen kann.

Zahl meiner Arbeitsstunden pro Woche:

Obwohl mir meine Arbeit sehr viel Spaß macht, kann ich nicht behaupten, die Zahl meiner Arbeitsstunden nicht zu kennen: Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg nutzt ein Zeiterfassungssystem. Meistens werden dort etwa 50 Stunden pro Woche für mich verzeichnet, aber Ausschläge nach oben wie unten kommen gelegentlich vor.

Was ich an meiner Arbeit mag und was mich nervt:

Als Leiter eines Bund-Länder-übergreifenden Aufbaustabs arbeite ich mit Kolleginnen und Kollegen aus dem ganzen Bundesgebiet zusammen, und zwar überwiegend hybrid, auf einer Kollaborationsplattform in der Cloud. Das fühlt sich nicht nur an wie die Zukunft, es steigert auch die Produktivität. Die vielen verschiedenen Charaktere und ihre unterschiedlichen Lösungsansätze bereichern meinen Arbeitsalltag ganz ungemein.

Eher selten habe ich mit Menschen zu tun, die sich gar nicht erst fragen, wie die Lösung aussehen kann, sondern mir nur erklären wollen, warum etwas nicht geht. Bei einem Projekt, das alle Beteiligten zu neuen Formen der Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg anspornt, bleibt das sicher nicht aus. Ich versuche, mich davon nicht nerven zu lassen, sondern diese Haltung als Herausforderung zu betrachten: Challenge accepted!

Die bisher größte Herausforderung in meiner Karriere:

Da muss ich nicht lange nachdenken: Die Erprobungsabordnung im 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart habe ich absolviert, während ich bereits mit der Hälfte meiner Arbeitskraft als Präsidialrichter für Organisation und IT eingesetzt wurde. Diese neun Monate, die gerne auch als "drittes Staatsexamen" bezeichnet werden, waren fachlich total spannend, haben die Arbeitsverdichtung aber auf die Spitze getrieben – zwischen der Vorbereitung von Voten und Entscheidungen für den Senat einerseits und der Organisation von Geschäftsprüfungen an den nachgeordneten Landgerichten andererseits blieb wenig Zeit, Luft zu holen und sich zu orientieren.

Was Künstliche Intelligenz für meinen Beruf bedeutet:

KI spielt für mich schon lange eine große Rolle, und die Bedeutung wächst von Jahr zu Jahr: Als das Oberlandesgericht Stuttgart vor einigen Jahren mit einer Flut an Dieselklagen zu kämpfen hatte, habe ich gemeinsam mit unserem Technologiepartner IBM und einigen Kollegen eine KI-Anwendung konzipiert und entwickelt, die uns geholfen hat, die für uns wesentlichen Informationen aus den teilweise über 180 Seiten langen Berufungsschriftsätzen, aus erstinstanzlichen Urteilen und Berufungserwiderungen zu extrahieren und automatisiert weiterzuverarbeiten. Mit OLGA, dem Oberlandesgericht-Assistenten, haben wir bei der Fallbearbeitung enorm Zeit gespart, aber auch dafür gesorgt, dass die KI jederzeit erklären kann, woher die von ihr gefundenen Informationen stammen.

Außerdem beschäftige ich mich seit mehreren Jahren als Mitglied der Arbeitsgruppe für Cyberjustice und KI des Europarats unter anderem damit, Guidelines für die Nutzung generativer KI in der Justiz zu erarbeiten. Die international besetzte Arbeitsgruppe analysiert dazu sowohl die technische Entwicklung als auch den praktischen KI-Einsatz in den Mitgliedsstaaten des Europarats, denen wir praktisch handhabbare Arbeitsmittel wie Checklisten für die Einführung von KI-Anwendungen an die Hand geben – um sicherzustellen, dass die Menschenrechte, unsere demokratischen Werte und die Rechtsstaatlichkeit auch im Rahmen einer immer digitaleren Justiz gewahrt bleiben.

Schließlich verfolgen wir beim Aufbau der bundeseinheitlichen Justizcloud den Ansatz "Automate everything you can" – natürlich kommt dabei auch generative KI zum Einsatz und beschleunigt etwa das Erstellen und Prüfen von Infrastructure as Code erheblich. KI wird im Rahmen unserer Entwicklungsplattform auch den Entwicklern zur Verfügung stehen, die an den Justizanwendungen der Zukunft arbeiten. Ganz persönlich nutze ich KI nahezu täglich, um Aufgaben zu automatisieren. So berichtet mir mein persönlicher digitaler Assistent jeden Montagmorgen über die Termine und Entwicklungen der vergangenen Woche, gibt mir einen Ausblick auf die aktuelle Woche und weist mich auf Trends und Querverbindungen hin. Dazu analysiert die KI meine Mails, die automatisch transkribierten Besprechungsnotizen des Aufbaustabs, den Kalender und sämtliche Dateien, an denen wir gemeinsam auf der Cloud arbeiten.

Die bundeseinheitliche Justizcloud, erklärt in maximal 250 Zeichen:

Mit der Justizcloud modernisieren und vereinheitlichen wir die IT-Betriebs-Infrastruktur der Justiz von Bund und Ländern – und sorgen mit gemeinsamen Technologien für eine unabhängige und zukunftsfähige Justiz. Mehr Infos unter https://justiz.cloud.

Die Person, die mich beruflich am stärksten geprägt hat:

Ein Kollege, der zugleich Vorbild und Freund war – und leider schon viel zu früh von uns gegangen ist: Thomas Ullenbruch war Richter am Amtsgericht in Emmendingen und hat mir im Referendariat wie auch während der ersten Stationen in der Justiz vorgelebt, was innerliche Unabhängigkeit bedeutet. Er hat mich mit seinem beruflichen Ethos beeindruckt und mir beigebracht, wie wichtig eine gesunde Portion Skepsis in diesem Beruf ist – auch sich selbst gegenüber.

Ein Paragraf, der dringend überarbeitet werden sollte:

Da schließe ich mich dem Kollegen Reto Mantz an: Die Regelung der Präklusion in § 296 ZPO hat praktisch kaum Auswirkungen – mal abgesehen davon, dass die Vorschrift im Referendarunterricht regelmäßig zu großer Verwirrung beiträgt. Dabei wäre eine vernünftig geregelte Präklusion ein wertvolles Werkzeug, um Zivilprozesse zu beschleunigen, was auch im Sinne der Rechtssuchenden ist.

Eine Vorlesung, die Jura-Studierende auf keinen Fall schwänzen sollten:

Ich hatte das Glück, Andreas Voßkuhle als Student in Freiburg zu hören, bevor er Richter am Bundesverfassungsgericht und später dessen Präsident wurde. Seine Vorlesungen waren schon damals beeindruckend! Jetzt kann man ihn in Freiburg wieder hören: Im Sommersemester mit der Vorlesung zu den Grundrechten, im Wintersemester liest er das Staatsorganisationsrecht.

Diese Juristin oder diesen Juristen müssen die LTO-Leser kennenlernen:

Die Kollegin Sina Dörr, Richterin am Oberlandesgericht Köln, treibt die Digitalisierung der Justiz mit viel Leidenschaft und als "Vollkontaktsport" voran, wie sie selbst sagt: Sie war bereits als Referentin für Legal Tech und Zugang zum Recht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tätig und hat den Think Tank Legal Tech und KI der nordrhein-westfälischen Justiz aufgebaut und geleitet.

 

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Zitiervorschlag

Köpfe: . In: Legal Tribune Online, 29.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60056 (abgerufen am: 17.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
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