Köpfe: LTO Most Wanted mit Reto Mantz

von Stefan Schmidbauer

22.05.2026

“Urteile schreibe ich lieber selbst”, sagt Reto Mantz. Hilfe in Form einer "aktiven Akte" sähe er aber gern. Der Richter erklärt, wie er mit KI-Halluzinationen in Schriftsätzen umgeht, und teilt seine Gedanken zur Vorratsdatenspeicherung.

Dr. jur. Dipl.-Inf. Reto Mantz ist Vorsitzender Richter der 6. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main mit Schwerpunkten im gewerblichen Rechtsschutz sowie im Kartellrecht. Er publiziert zudem regelmäßig zu Themen des IT-/IP- und des Datenschutzrechts. 

Vor seinem Wechsel in die Justiz im Jahr 2012 war Mantz als Rechtsanwalt bei Hogan Lovells tätig. Für LTO Most Wanted wurde er von Dr. Gerd Kiparski nominiert.

Mein Getränk und meine Bar:

Ein alkoholfreies Weizen und eine griechische Taverne mit Blick über eine wunderschöne Bucht bei Sonnenuntergang.

Ein Song, ein Buch, ein Ort:

Sonic Youth – Chapel Hill

Per Anhalter durch die Galaxis von Douglas Adams

Eine einsame Bucht auf einer kleinen Insel im Indischen Ozean

Warum Jura? 

Jura war für mich eine Art Kompromiss. Ich hatte auch andere Studiengänge im Sinn, Jura lag dann aber am nächsten. Ich habe schnell nach Beginn des Jurastudiums geschaut, was noch geht, und eine zweisemestrige Nebenfachvorlesung (Informatik für Wirtschaftsmathematiker) belegt. Das hat mir so viel Spaß gemacht, dass ich nach einem Wechsel des Studienorts neben Jura noch Informatik studiert habe.

Mein typischer Freitag: 

Mein Freitag ist häufig geprägt durch die Planung der Kammersitzung der nächsten Woche (die Kammer hat mittwochs ihren Sitzungstag).

Ich verschaffe mir dafür zunächst einen Überblick, was noch offen bzw. was zu tun ist (einstweilige Verfügungen, Urteile, Voten etc.). Anschließend gehe ich in die Bearbeitung der einzelnen Verfahren, beginnend mit den Eilverfahren, erledige die Posteingänge der Kammer und beginne mit der Sitzungsvorbereitung für die nächste Woche (also Akten und/oder Voten lesen bzw. selbst votieren, recherchieren etc.). Zwischendurch bespreche ich einzelne Punkte oder Verfahren mit den Kolleg:innen.

Das erste juristische Problem, das mich heute beschäftigt hat: 

Die Voraussetzungen des ärztlichen "individuellen Heilversuchs" als Rechtfertigung der Abgabe eines Arzneimittels ohne Zulassung unter Verstoß gegen § 3a UWG i.V.m. Art. 3 der Arzneimittelagentur-VO. Glücklicherweise war das nur noch zu finalisieren, die Sache hatten wir in der Kammer letzte Woche verhandelt und sind nur noch in der letzten Feinarbeit.

Das ist übrigens auch etwas, was ich konkret an der Arbeit in "meinem" Rechtsbereich (dem sog. “grünen Bereich”) schätze: die Bandbreite. Es kommt nämlich über Schnittstellennormen wie den Rechtsbruchtatbestand in § 3a UWG regelmäßig vor, dass ich mich mit Rechtsfragen befassen muss, mit denen ich selten in Berührung komme.

Mein Job, erklärt in maximal 250 Zeichen: 

Ich bin Vorsitzender Richter einer Kammer am LG Frankfurt am Main, die den gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (u.a. Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-, Design-, Patent- und Geschäftsgeheimnisrecht) plus Kartellrecht bearbeitet.

Ich arbeite als Richter, weil: 

... es ein sehr erfüllender, vielseitiger und flexibler Beruf ist, in dem man reale Probleme bearbeiten und häufig auch lösen kann. Bei meiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt hat mir demgegenüber das Ausgleichende gefehlt. Ich würde sagen, zwischen Parteien zu vermitteln, aber bei Bedarf auch mal eine Frage streitig zu entscheiden, liegt mir. Als Richter kann man außerdem Rechtsfortbildung betreiben. Gerade in den sehr technikgeprägten Bereichen, mit denen wir immer wieder zu tun haben, stellen sich ständig neue Rechtsfragen, die beantwortet oder zumindest weitergebildet werden wollen.

Außerdem ist es ein sehr kommunikativer Beruf. Speziell die Teamarbeit in einer Kammer gefällt mir, denn wir diskutieren einzelne Fragen und Fälle teils sehr intensiv (wenn die Zeit dafür bleibt).

Zahl meiner Arbeitsstunden pro Woche: 

Das ist sehr unterschiedlich, je nachdem, wie viele Eilverfahren und Sitzungen gerade anliegen. Ich würde schätzen, es schwankt zwischen 40 und 50, manchmal auch mehr. Ich bemühe mich zwar, am Wochenende nicht zu arbeiten, das klappt aber nicht immer. Außerdem grübele ich regelmäßig abends und am Wochenende über gerade anliegende Probleme und greife dann auch mal schnell zum Computer oder Buch, um das eine oder andere Problem zu verstehen oder zu lösen oder wenigstens etwas zu notieren, was mir eingefallen ist.

An meiner Arbeit mag ich: 

Die Flexibilität, das Zusammentreffen mit Menschen, die Diskussion rechtlicher Probleme. Und die tollen Kolleg:innen.

An meiner Arbeit stört mich: 

Eigentlich nicht viel. Die Umstände rundherum könnten besser sein: der enorme zeitliche Druck, die Technik, die Ausstattung und solche Dinge.

Was Künstliche Intelligenz für meinen Beruf bedeutet: 

KI bedeutet für mich eine (rechtliche und tatsächliche) Herausforderung und ist leider teils auch ein Quell der Enttäuschung.

Ich merke, wie KI derzeit Dinge verändert: So werden beispielsweise Schriftsätze (noch) länger und zumindest in Teilen unverständlicher, weil die Reduktion auf das Wesentliche fehlt. Aufgabe des/der Anwält:in ist ja insbesondere, den Sachverhalt zu eruieren und zu selektieren. Wenn der Schriftsatz dann durch einen kurzen und bündigen Prompt (ggf. auch in Form des Chats) erstellt werden kann, dann reicht es doch eigentlich, dem Gericht die im Prompt enthaltenen Tatsachen und den Prompt selbst vorzulegen. Das wäre für alle Beteiligten schneller und einfacher zu lesen und zu verstehen.

Auch bei der rechtlichen Würdigung im Schriftsatz sehe ich Probleme, insbesondere, wenn sich der/die Anwält:in auf die KI verlässt und ich dann (mir genauso schon mehrfach passiert) mit Falschzitaten oder falschen Fundstellen konfrontiert werde. Und wenn ich so etwas entdecke (und ich prüfe Fundstellen regelmäßig nach, wenn es darauf ankommt), dann frage ich mich, was wohl an dem Schriftsatz außerdem nicht stimmt.

Zur anderen Seite, nämlich der Verwendung von KI in der Justiz: Hier ist viel in der Diskussion und auch in der Entwicklung. Die Justiz ist da nicht ganz so schnell, aber auch nicht untätig. Das verfolge ich zwar, habe aber neben meiner täglichen Arbeit nicht die Zeit, mehr zu tun.

Den "Robojudge" sehe ich tatsächlich nicht. Es gibt einige Projekte, die inhaltlich an der Akte arbeiten bzw. helfen sollen, aber die sind alle außer Testphasen und Projektierungen jedenfalls bei mir noch nicht angekommen.

Tatsächlich braucht es aus meiner Sicht auch nicht den großen Wurf in der Form "Akte rein, Urteil raus". Urteile schreibe ich lieber selbst, die möchte ich nicht durch ein KI-System bauen lassen (und das sollte auch nicht das Ziel sein). Aber in den kleinen Dingen, da könnte ich Hilfe brauchen, die teils noch nicht mal KI erfordert. Denn zwar haben wir mittlerweile eine leidlich funktionierende eAkte, aber die bildet noch immer weitgehend nur die bisherigen, zugegeben über viele Jahrzehnte erprobten, Arbeitsabläufe ab.

Ich wünsche mir eher eine "aktive Akte", die mir nicht nur nach meinen Wiedervorlagefristen oder bei Eingang eines Schriftsatzes vorgelegt wird, sondern die mir aktiv erklärt oder fragt, was gerade anliegt, mir Formulare vorausfüllt und mir die (derzeit vorherrschenden) "Klickorgien" abnimmt. Mir (und den Kolleg:innen sicher auch) fallen für meine tägliche Arbeit ganz viele kleine Dinge ein, mit denen mir Computersysteme im Allgemeinen und vielleicht auch KI im Besonderen Arbeit abnehmen oder erleichtern könnten. Große KI-Leuchtturmprojekte brauche ich hingegen eher nicht.

Der herausforderndste Moment meiner Karriere: 

Ich habe bisher sehr viel Glück gehabt mit meinen Kolleg:innen. Vor langer Zeit (noch vor meiner Tätigkeit als Anwalt und dann Richter) bin ich aber von einem Kollegen sehr enttäuscht bzw. hintergangen worden. Die Situation war so schwierig, dass ich mich umorientieren musste und das hat mir manche schlaflose Nacht bereitet. Dadurch hat sich für mich eine Tür geschlossen. Dafür sind aber neue Türen aufgegangen.

Die Person, die mich beruflich am stärksten geprägt hat: 

Da gibt es mehrere. Für das, was ich jetzt gerade tue, nämlich den Vorsitz einer Kammer zu führen, ist es Dr. Frowin Kurth, mein langjähriger Vorsitzender und Freund, von dem ich mir sehr vieles abschauen durfte und dessen ruhige und unbeirrbare Art, Empathie und Loyalität ich sehr schätze.

Meine Einschätzung zur IP-Adressenspeicherung: 

Ambivalent. Ich sehe, dass manche Dinge, die im Internet passieren, ohne Vorratsdatenspeicherung nicht leicht aufzuklären sind. Andererseits hat sich aber auch herausgestellt, dass Ermittlungen oder Gegenmaßnahmen eben doch auch ohne Vorratsdatenspeicherung und Überwachung möglich sind, wenn die entsprechenden Behörden nur hinreichend ausgestattet und entsprechend motiviert sind. Zudem ist Anonymität im Internet für sich grundsätzlich schützenswert, weil es Personen und Gruppen gibt, die ansonsten von Teilhabe ausgeschlossen wären. 

Wir müssen nur an diktatorische Systeme denken, in denen durch eine lückenlose Überwachung die Ausübung der Meinungsfreiheit praktisch unmöglich wird. Ich sehe auch die Gefahr, dass die IP-Adressenspeicherung nur den Einstieg für eine weitere Überwachung der Gesellschaft bildet. Mir sind insbesondere die grundrechtlichen Planken für die Speicherung nicht hinreichend ausgeprägt und fest genug für den Fall politischer Veränderungen.

Ein Paragraf, der dringend überarbeitet werden sollte: 

Mal aus der zivilprozessualen Sicht: § 296 ZPO, also die Regelung zur Verspätung, die praktisch ein zahnloser Tiger ist. In anderen Jurisdiktionen ist man da viel strenger, insbesondere mit Ausschlussfristen. Wenn jemand unverschuldet zu spät vorträgt, kann man das natürlich zulassen. Ich habe aber immer wieder Verfahren, in denen trotz entsprechend gesetzter Fristen ohne ersichtlichen Grund monatelang nichts passiert, und dann kommt die erhebliche Erwiderung kurz vor dem Termin und wirft für alle Beteiligten alles durcheinander, verzögert das Verfahren und produziert erhebliche Mehrbelastungen. Das ließe sich besser machen.

Eine Vorlesung, die Jura-Studierende auf keinen Fall schwänzen sollten:

Das ist schwer zu beantworten und meiner Meinung nach für jeden anders. Wenn man aber einen Bereich gefunden hat, der einen wirklich interessiert, meist im Hauptstudium, dann die Vorlesung(en) dort. Bei mir war das die Vorlesung "Online-Recht" von Dr. Johann Bizer.

Diese Juristin oder diesen Juristen müssen die LTO-Leser kennenlernen:

Jan Spoenle, Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, der bei der Digitalisierung in der Justiz nicht nur ganz nah dran, sondern immer vorne mit dabei ist. Derzeit arbeitet er an dem spannenden Bund-Länder-Projekt einer Justizcloud.

 

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Zitiervorschlag

Köpfe: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60021 (abgerufen am: 10.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
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