Köpfe: LTO Most Wanted mit Ali B. Norouzi

von Stefan Schmidbauer

30.05.2025

Ali B. Norouzi sehnt die Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung herbei, regt Untersuchungshaft im Referendariat an und sieht keinen Handlungsbedarf beim Strafmündigkeitsalter.

Der Rechtsanwalt und Strafverteidiger Prof. Dr. Ali B. Norouzi ist seit 2010 in der Kanzlei WidmaierNorouzi Rechtsanwälte mit einem Schwerpunkt auf strafrechtliche Rechtsmittelverfahren tätig. Außerdem ist er Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins.

Mein typischer Montag: Ist nicht spektakulär. Ich stehe irgendwann auf und gehe zu Fuß in die Kanzlei. Dort wird gelesen, nachgedacht und geschrieben – bestenfalls in dieser Reihenfolge. Dann gehe ich mal früher, mal später nach Hause (derzeit früher, um nachmittags meinen Sohn zum Fußballtraining zu begleiten).

Montags gibt es zwei Besonderheiten: Im E-Mail-Postfach liegt morgens die "Montagspost" Das ist ein großer Verteiler mit den in der vergangenen Woche veröffentlichten Entscheidungen der Strafsenate des Bundesgerichtshofs

Und um 11 Uhr steht der kanzleiinterne "Jour fixe" an, in dem besprochen wird, was in der Woche zu tun ist, welche Fristen ablaufen, wie der Stand der Akteneinsichtsgesuche ist, usw..

Mein Getränk und meine Bar: Ich trinke gerne Schwarztee ("Earl Grey"). Als Bar empfehle ich den "Rum Trader". Dort trinkt man keinen Tee, besser einen "Mai Tai".

Ein Song, ein Buch, ein Ort:

"Juicy" (Notorious B.I.G.)

"Homeland Elegies" (Ayad Akthar)

Sizilien

Warum Jura? Warum ich es studiert habe? Weil ich eigentlich Journalist werden, aber etwas studieren wollte, das zu einem "Brotberuf" qualifiziert. Weder die Strafverteidigung noch der Anwaltsberuf waren damals mein Berufsziel. 

Ob ich anderen zum Studium noch raten mag, weiß ich nicht. Einerseits bietet es nach dem Abschluss viele Möglichkeiten (auch wenn man regelmäßig auf den inländischen Arbeitsmarkt fokussiert bleibt), schult das Denken und bietet Zugang zu "Herrschaftswissen"; andererseits ist auch das Fach der Transformation durch Künstliche Intelligenz unterworfen und die Vorbereitungszeit auf die Examina erinnere ich als sehr mental belastend.

Was mich aktuell umtreibt: Warum es in Deutschland so schwierig ist, für eine zeitgemäße Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung politische Mehrheiten zu finden. In der letzten Legislaturperiode wäre es fast geglückt, scheiterte aber am Widerstand im Bundesrat und fiel so nach dem Bruch der "Ampel-Koalition" letztlich der Diskontinuität zum Opfer.

Ein Paragraf des Grauens: Der Gesetzgeber der Gegenwart macht gewiss viele unschöne Sachen, aber "Paragrafen des Grauens", die diese Bezeichnung verdienen, sind etwas anderes, wenn man in historischen Bezügen denkt, etwa die Pervertierung des strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips in § 2 Reichsstrafgesetzbuch ab dem 1. September 1935:

"Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient. Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanke auf sie am besten zutrifft."

Das größte Plus in meinem Job: Die Freiheit, sein Arbeitsumfeld, seine Arbeitszeiten und seinen Arbeitsstil selbst zu bestimmen.

Das größte Minus in meinem Job: Man hat kein Sabbatical, in dem man sich ohne Mandatsdruck fortbilden kann.

Das Strafmündigkeitsalter sollte: Dort bleiben, wo es ist, und nicht Gegenstand rechtspolitischer – oder besser: rechtspopulistischer – Profilierungsversuche sein.

Meine letzte Frage an ChatGPT: "Wann gibt es endlich eine Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung in Deutschland?"

Zwei Ideen zur Reform der juristischen Ausbildung:

Wer Strafrecht macht, sollte immer auch "die andere Seite" kennen. Justizjurist:innen sollten vor ihrer Einstellung Erfahrungen in der Strafverteidigung gesammelt haben. Für qualifizierte Verteidiger:innen könnte später auch der Zugang in den Richterberuf (im Nebenamt) geöffnet werden. 

Und im Referendariat wären vielleicht 24 Stunden in Untersuchungshaft ein prägendes Erlebnis, um mit diesem grundrechtsinvasiven Instrument später als Staatsanwalt:in oder Richter:in behutsam(er) umzugehen.

Eine Vorlesung, die Jura-Studierende auf keinen Fall schwänzen sollten: Keine andere Vorlesung hat mich so geprägt wie das Strafrechts-Examinatorium von Joachim Vogel 2001 in Tübingen. Es verband stringente Gedankenführung mit rhetorischer Brillanz und der unablässigen Aufforderung an uns, alles kritisch zu hinterfragen – und es war trotzdem (oder vielleicht gerade deswegen) die beste Vorbereitung für das Examen.

Joachim Vogel ist 2013 tragisch verunglückt. Er war ein fantastischer Lehrer.

Diese/n Juristin/Juristen müssen die LTO-Leser kennenlernen: Ich werfe den Ball ins Feld der Strafjustiz und nenne meine Freundin Naila Widmaier, die mal eine (exzellente) Strafverteidigerin war, nunmehr Richterin am Amtsgericht Ulm und trotz der Namensgleichheit weder verwandt noch verschwägert mit meinem anwaltlichen Lehrer Gunter Widmaier ist.

Mehr Most Wanted? Hier geht es zu den bisherigen Ausgaben: Tom Braegelmann | Incoronata Cruciano | Joachim Ponseck | Marc Roberts | Maximilian Riege | Fatima Hussain | Anne Graue | Victoria Fricke | Ann-Kathrin Ludwig | Stephanie Beyrich | Christiane Eymers | Martina Rehman | Martina Flade | Saskia Schlemmer | Marco Buschmann | Neda Wysocki | Anosha Wahidi | Gregor Gysi | Dirk Wiese | Konstantin von Notz | Sabine Stetter | Katharina Humphrey | Jutta Otto | Hanno Kunkel | Alfred Dierlamm | Mohamad El-Ghazi | Jan Philipp Albrecht | Helene Bubrowski | Andrej Umansky | Tijen Ataoğlu | Philippos Botsaris | Ralf Leifeld | Holger Dahl | Herta Däubler-Gmelin | Volker Römermann | Die Übersicht mit allen bisherigen Ausgaben finden Sie hier.

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Köpfe: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57304 (abgerufen am: 07.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
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