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58326

Köpfe: LTO Most Wanted mit Domi­nique Grüter

von Stefan Schmidbauer

10.10.2025

Dominique Grüter

Dominique Grüter

Wer im Strafrecht arbeitet, sollte Menschen mögen, findet Dominique Grüter. Sie beschreibt ihr Verhältnis zur Moral, ist von der Diskussion über das Strafmündigkeitsalter befremdet und hinterfragt das Wort "Dreierlei".

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Dominique Grüter ist als Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in der Kanzlei am Fischmarkt in Hamburg-Altona tätig. Schwerpunkte ihrer Beratung liegen, neben dem allgemeinen Strafrecht, im Jugendstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht.

Mein typischer Montag: 

Besteht, wie jeder Tag in der Woche, oft aus einem Dreierlei: Verhandlungen – meist in Hamburg oder Umgebung –, Mandantengespräche in der Kanzlei oder im Rahmen von Haftbesuchen und der Arbeit an Stellungnahmen, Anträgen, Revisionsbegründungen etc. Daneben wollen noch die Akten gelesen, Telefonate geführt und die unliebsamen Verwaltungsthematiken bearbeitet werden. Kurzum, der Tag ist eigentlich immer zu voll oder hat zu wenige Stunden. Ich versuche daher nach Möglichkeit, mir regelmäßig ganze Bürotage freizuhalten. Mein steter Begleiter: ein (guter) Kaffee (oder auch zwei, drei, viele).

Mein Getränk und meine Bar: 

Kaffee (s.o.). Den besten gibt es in der Maya Kaffeerösterei in Hammerbrook. Ansonsten: Pisco Sour, egal wo.

Ein Song, ein Buch, ein Ort:

"Zombie" von The Cranberries;

"Der Herr der Ringe" von J. R. R. Tolkien;

In den Bergen, gerne mit Zelt und ohne Handyempfang.

Warum Jura und warum das Strafrecht?

Zitat aus meiner Praktikumsbewerbung bei Rechtsanwalt und Strafverteidiger Uwe Maeffert im zweiten Semester, September 2012: "Meine anfängliche Überlegung Strafverteidigerin zu werden, hat sich, je mehr ich mich mit Philosophie, Rechtsphilosophie und Politik beschäftige, in einen ausschließlichen Wunsch gewandelt." Ich gebe zu, das war vielleicht etwas dick aufgetragen. Denn ganz so entschieden war ich vor dem Praktikum noch nicht. Danach jedoch schon; auch wenn ich noch einige (lohnende) Umwege genommen habe. Die Ausbildung bei Herrn Maeffert – später auch im Referendariat – hat mich sehr geprägt. Ich habe viel über die Haltung in der Strafverteidigung gelernt und - vielleicht genauso wichtig: über Beobachtung und Empathie. Wer im Strafrecht arbeitet, sollte Menschen mögen. Das gilt für alle Beteiligten.

Bei der Entscheidung für Jura hatte ich das Strafrecht allerdings noch nicht im Fokus. Die Entscheidung fiel aus dem Wunsch heraus, die Gesellschaft zu verstehen. Ich hatte viele Fragen, viel Kritik und das Bedürfnis, diese in einer Weise artikulieren zu können, dass sie auch gehört werden. Damals hatte ich eher noch die Arbeit in einer NGO im Blick.

Zahl meiner Arbeitsstunden pro Woche:

Gehört das Nachdenken beim Kochen, Sport oder Einschlafen auch noch dazu? Dann möchte ich mich lieber nicht mit Kolleg:innen aus dem Arbeitsrecht darüber unterhalten, was für eine schlechte Arbeitgeberin ich mir selbst bin. Ansonsten nenne ich es mal Vollzeit plus… Das Klischee als Selbstständige, selbst und ständig zu arbeiten, möchte ich dagegen nicht bestätigen. Denn es gibt auch mal Wochen, in denen ich deutlich unter der klassischen 40-Stunden-Woche liege und spontan mal einen Tag frei mache. Aber mir gefällt meine Arbeit und ich habe den Anspruch, jedes Mandat leidenschaftlich und akribisch zu bearbeiten. Das bringt auch mal lange Abende mit sich.

Ein Mandat, das ich nicht vergessen kann:

Vergisst man je ein Mandat? Wahrscheinlich schon, zumindest die kleineren und nach längerer Praxis. Durch die vielen Einzelschicksale sind mir meine Mandate aber alle noch sehr präsent. Auch kleine Vorwürfe haben das Potential Menschen aus der Bahn zu werfen. Natürlich beschäftigen mich die kleineren und größeren Entscheidungen, die man im Laufe eines Verfahrens vor der Großen Strafkammer treffen muss, länger. Zu schaffen machen mir aber auch oft Verfahren, die durch einen "Deal" beendet werden. Gerade bei Mandanten in Untersuchungshaft, denen durch einen Deal gern die Freilassung noch am selben Tag "angeboten" wird, empfinde ich die damit einhergehende sogenannte Sanktionsschere als sehr belastend. Sowohl für mich in der beratenden Position als auch für den Mandanten. Mit der Aussicht auf die sofortige Entlassung mit klarem Kopf zu entscheiden, scheint mir fast unmöglich.

Mein Verhältnis zur Moral: 

Wer braucht Moral, wenn es Gesetze gibt? Spaß beiseite. Ich finde, subjektive moralische Überzeugungen sollten im Strafprozess keinen Platz haben. Ganz frei machen kann sich davon natürlich niemand. Ich würde es trotzdem begrüßen, wenn – was ich hin und wieder erlebe – Urteilsverkündungen nicht zur Moralpredigt genutzt würden. Die Macht, über jemanden ein Urteil zu sprechen, sollte doch genügen.

Welches Rechtsgebiet wird sich in den nächsten Jahren am stärksten verändern und warum? 

Meine Befürchtung: Das Strafprozessrecht. Der Koalitionsvertrag sieht eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung vor, die Kommission zur Reform der StPO hat kürzlich die Arbeit hierzu aufgenommen. Im Fokus stehen dabei: Beschleunigung und Effizienz. Nicht nur aus der Perspektive der Strafverteidigung verheißt das nichts Gutes, auch gesellschaftlich. Solche Reformbestrebungen sollten die strafjuristische Zeitgeschichte und damit den Ursprung und Grund für die Festlegung der grundlegenden Prinzipien des Strafprozesses nicht aus den Augen verlieren.

Ein Gesetz, das ich schon einmal gebrochen habe: 

Ich sage es mal so: Die Parksituation in Hamburg ist sehr angespannt.

Ein Gesetz/Paragraf, das/der dringend geändert werden sollte: 

§ 265a StGB. Das sogenannte "Fahren ohne Fahrschein" muss dringend entkriminalisiert werden. Noch immer gibt es Menschen, die dafür in Haft kommen. Weniger realistisch, aber noch wichtiger wäre: Zugang zur Strafverteidigung für alle, unabhängig vom Geldbeutel. Dass Menschen ohne Beistand vor Gericht stehen – und dabei sogar bis zu einer gewissen Grenze zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt werden können –, sollte unserem Anspruch an ein faires Verfahren nicht genügen. 

Das Strafmündigkeitsalter sollte: 

Auf keinen Fall herabgesetzt werden. Mich befremdet die gegenwärtige Diskussion. Viel eher sollten wir darüber diskutieren, ob die Anhebung der Altersgrenze für die entwicklungsabhängige Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende von derzeit 21 Jahren auf z.B. 25 Jahre sinnvoll wäre.

Meine letzte Frage an ChatGPT: 

Löst das Wort "Dreierlei" beim Leser zwangsläufig eine kulinarische Assoziation aus? Spätestens wohl jetzt.

Eine Idee zur Reform der juristischen Ausbildung: 

Weniger Druck, mehr Diskussion, weniger Konkurrenzdenken, mehr Qualität. Jura erfordert in der Praxis oft Teamarbeit, kein Einzelkämpfertum. Das gilt selbst in der Strafverteidigung.

Eine Vorlesung, die Jura-Studierende auf keinen Fall schwänzen sollten:

Zum Bestehen beider Examina: Grundkurs Zivilrecht I von Prof. Dr. Stephan Lorenz von der LMU, gibt es in bester Qualität als Podcast; fürs Grundverständnis: Rechtsgeschichte und (Rechts-)philosophie; für die Praxis: Rechtspsychologie, zu meiner Zeit ein Seminar an der Uni Hamburg von Prof. Dr. Peter Wetzels und Prof. Dr. Katrin Brettfeld.

Diese Juristin oder diesen Juristen müssen die LTO-Leser kennenlernen:

Rechtsanwältin Dr. Vivian Kube von der Kanzlei KM8 in Berlin. Dr. Kube ist nicht nur auf den Gebieten der Informationsfreiheitsrechte und der strategischen Prozessführung hoch qualifiziert, publiziert regelmäßig u.a. im Verfassungsblog und berät Menschenrechtsorganisationen, sondern sie arbeitet auch noch bei FragDenStaat und – mir besonders wichtig – engagiert sich beim Freiheitsfonds, einem ehrenamtlichen Projekt, das sich für die Entkriminalisierung des "Fahrens ohne Fahrschein" einsetzt und von der Ersatzfreiheitstrafe betroffene Personen durch Spenden aus der Haft holt. 

 

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Köpfe: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58326 (abgerufen am: 16.12.2025 )

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