Köpfe: LTO Most Wanted mit Ronska Grimm

von Stefan Schmidbauer

06.11.2025

Ronska Grimm über Gerechtigkeit, die Bedeutung von Kommunikation in der anwaltlichen Tätigkeit, Anti-Bias-Trainings im Studium und Änderungsbedarf im Sexualstrafrecht.

Ronska Grimm ist als Rechtsanwält*in und Fachanwält*in für Strafrecht mit Schwerpunkten in den Bereichen Nebenklage, Strafverteidigung und Mietrecht in Berlin tätig. Ronska Grimm ist auch Anhörungsbeauftragte Person der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Die Nominierung für LTO Most Wanted kam von Lea Beckmann.

Mein typischer Montag:

Einen typischen Montag gibt es bei mir eigentlich nicht. Gerne fange ich die Woche um 10 Uhr mit einem Kaffee im Büro an. Es kann aber genauso gut sein, dass ich beim LKA oder in der Hauptverhandlung sitze, einen Workshop anbiete, in einer Arbeitsgruppensitzung bin oder als anhörungsbeauftragte Person der Anhörungskommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gemeinsam mit meiner Kollegin Esther Kleideiter eine Anhörung durchführe. Da ich selbständig als Anwält*in im Mietrecht und Strafrecht arbeite, habe ich das Glück, ausschließlich Anfragen und Mandate anzunehmen, die sich für mich sinnvoll anfühlen. Im Mietrecht bin ich daher ausschließlich auf Seiten von Mieter*innen tätig. Hauptsächlich aber bin ich auf die Vertretung von Verletzten von Sexualdelikten und Partnerschaftsgewalt spezialisiert.

Mein Getränk und meine Bar:

Kaffee. Meine Lieblingsbar ist die Tristeza in Berlin.

Ein Song, ein Buch, ein Ort:

Tanita Tikaram – Twist In My Sobriety

Marge Piercy – Woman On The Edge Of Time

Görlitzer Park – Ohne Zaun

Warum Jura?

Ich habe lange überlegt, abzubrechen. Ab dem 5. Semester konnte ich dann glücklicherweise parallel in der kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden beim Forschungsprojekt "Urteilsabsprachen und Opferinteressen – in Verfahren mit Nebenklagebeteiligung" von Dipl. Soz. Susanne Niemz mitarbeiten und dort Interviews mit Verletzten und Hinterbliebenen transkribieren. Mir war bis dahin nicht klar, wie belastend das Strafverfahren für Verletzte ist und wie gravierend viele Missstände im Strafverfahren (auch heute noch) sind. Ich habe gesehen, dass eine gute Nebenklagevertretung einen Unterschied für Menschen machen kann. Das hat mich dann bewogen, das Studium durchzuziehen.

Zahl meiner Arbeitsstunden pro Woche:

Ich versuche mich offiziell an der 4-Tage-Woche. Tatsächlich arbeite ich aber viel am Wochenende und zähle die Stunden lieber nicht.

Meine Definition von Gerechtigkeit:

Die Frage nach Gerechtigkeit ist natürlich komplex und vielschichtig. Mit Blick auf Gewalt – und Sexualdelikte arbeite ich lieber mit Konzepten der Verantwortungsübernahme. Es geht im Grunde ja nicht um eine "gerechte Strafe“, was auch immer das sein soll. Es geht vielmehr darum, dass Verantwortung für die Tat durch die gewaltausübende Person und die Umfelder übernommen wird, sichergestellt wird, dass so etwas nie wieder passiert, die verletzte Person und ihre Bedürfnisse ernst genommen und der Schaden soweit es geht anerkannt und wieder gut gemacht wird. Das Strafverfahren führt aus Sicht von Verletzten in der Regel weder zu Gerechtigkeit noch zu Verantwortungsübernahme. Ich finde das Konzept von sogenannten "restorative circeln" insofern vielversprechend.

An meinem Job mag ich:

Die Vielseitigkeit und Freiheit. Anwaltliche Tätigkeit ist für mich in erster Linie Kommunikation und es ist spannend zu sehen, was Kommunikation bewirken kann. Ich freue mich, wenn sich Mandant*innen trotz der Unerfreulichkeit ihrer Situation gut aufgehoben fühlen. Zu mir kommen viele queere und fast ausschließlich sympathische Menschen, die ich gerne über die Jahre begleite.

An meinem Job nervt mich:

Dass Missstände nicht zeitnah behoben werden. Beispielsweise gibt es im LKA Berlin in der Abteilung Sexualdelikte meines Wissens nach immer noch keine verbindlichen Qualitätsstandards für den Umgang von Verletzten nach sexualisierter Gewalt. Es kommt zum Beispiel immer wieder vor, dass Verletzte mit kognitiven Beeinträchtigungen in diesen Verfahren schriftliche Anhörungsbögen zugeschickt bekommen, die diese nicht alleine ausfüllen können. Aussagepsychologisch geboten wäre stattdessen eine polizeiliche Vernehmung in verständlicher Sprache in vertrauter Umgebung mit ausreichend Pausen, die aufgezeichnet wird. Dann entspräche das Vorgehen auch Art. 13 der UN-Behindertenrechtskonvention. Zu Problemen in diesen Verfahren führt auch immer wieder die fehlende Fortbildungspflicht für Richter*innen und Staatsanwält*innen.

Wie politisch darf oder muss Recht sein?

Recht ist natürlich per se politisch, weil Gesetze von Menschen gemacht werden, die im Bundestag sitzen und in der Regel einer Partei angehören. "Neutrales" Recht gibt es nicht. Ob dem Bundestag überwiegend alleinerziehende Elternteile, von Armut betroffene Menschen, Rider von Lieferdiensten und Menschen mit Fluchtgeschichte angehören oder nicht, hat direkte Auswirkungen auf das Recht. Selbiges gilt für die Zusammensetzung von Gerichten. 

Recht kommt daher in einem funktionierenden System zugleich eine Ausgleichsfunktion zu, indem es gewährleisten muss, dass die Grund- und Menschenrechte gewahrt bleiben. Wo das nicht der Fall ist, wie beispielsweise aus meiner Sicht aktuell bei der Bezahlkarte für Geflüchtete oder Abschiebungen in Krisengebiete, ist eine unabhängige Justiz, die der Verfassung verpflichtet ist, wichtiger denn je. Nicht hinnehmbar und gefährlich ist es dann natürlich, wenn sich die Exekutive über gerichtliche Entscheidungen hinwegsetzt.

Welches Rechtsgebiet wird sich in den nächsten Jahren am stärksten wandeln und warum?

Wenn die Brandmauer nicht hält, wird von einem demokratischen Rechtsstaat relativ schnell nur noch wenig übrig sein. Das wird nahezu alle Rechtsgebiete betreffen und sollte uns motivieren zu verhindern, dass es soweit kommt.

Ein Gesetz, das dringend geändert werden sollte:

Unser Sexualstrafrecht mit der “Nein-heißt-Nein”-Regelung ist in der jetzigen Form erst knapp 10 Jahre alt und schon veraltet. Die Istanbul-Konvention sieht vor, dass jede nicht-konsensuale sexuelle Handlung als strafbar gilt. Auch Frankreich hat die “Ja-heißt-Ja”-Regelung letzte Woche endlich umgesetzt. Viele europäische Staaten sind hier schon sehr viel weiter. Allein zu diskutieren, ob Sex ohne Konsens strafbar ist oder nicht, verwundert mich immer wieder.

Eine Idee zur Verbesserung der juristischen Ausbildung: 

Für die Qualität der Rechtspflege wäre es aus meiner Sicht unabdingbar, dass semester-übergreifend immer wieder Anti-Bias-Trainings oder ähnliche Formate verpflichtend angeboten werden. Jura eröffnet Zugang zu gesellschaftlichen Machtpositionen. Viele Studierende bringen die Perspektive der weißen, akademischen Mittelschicht mit. Gute Jurist*innen zeichnen sich aus meiner Sicht dadurch aus, dass sie gelernt haben, ihre Privilegien und Vorannahmen regelmäßig zu hinterfragen und zu reflektieren und das auch im Sinne der eigenen Qualitätssicherung selbst wichtig finden.

Eine Vorlesung, die Jura-Studierende auf keinen Fall schwänzen sollten:

Die Schlüsselqualifikation “Feministische Perspektiven auf Rechtstheorie und Praxis” am Lehrstuhl Drenkhahn der FU Berlin von Laya Alizad und Johanna Rothenburg.

 

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Zitiervorschlag

Köpfe: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58534 (abgerufen am: 12.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
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