Kristin Brocker über die Bedeutung von Empathie in der Insolvenzverwaltung, das richtige Timing bei Unternehmenskrisen und über ihre erste Betriebsschließung.
Kristin Brocker ist Rechtsanwältin und Partnerin bei Eckert in Köln. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Sie wird seit 2017 als Insolvenzverwalterin in Ostwestfalen-Lippe, dem Ruhrgebiet, dem Münsterland sowie in Nordhessen bestellt. Vor ihrem Einstieg bei Eckert hatte sie eine eigene Kanzlei, zuvor war sie fast zehn Jahre lang bei Görg, zuletzt als Partnerin. Für LTO Most Wanted wurde sie von Dr. Katharina Landes nominiert.
Mein Getränk und meine Bar:
Ein Glas Weißburgunder in der Forelle Blau, die unkomplizierteste und gleichzeitig charmanteste Bar im Belgischen Viertel.
Ein Song, ein Buch, ein Ort:
Song: Radar Love (Golden Earring), (m)ein One-Hit-Wonder und Tanzflächengarant, in aller Regel solo.
Buch: Die Liebe währt drei Jahre (Frédéric Beigbeder), auch verfilmt großartig.
Ort: Grand Banks (Manhattan, ein einzigartiger Blick auf DIE Stadt, mein erstes Mal NYC, unvergessen)
Mein typischer Freitag:
Endet im Büro bestenfalls um 16.00 Uhr, pünktlich zur Kita-Abholung meiner Kinder. Davor gibt es glücklicherweise selten typische Abläufe. Danach gilt das Motto meiner Kinder: "Hoch die Hände…"
Warum Jura?
Weil mein NC für Zahnmedizin nicht reichte.
Das erste juristische Problem, das mich heute beschäftigt hat:
Der Entwurf einer Dienstvereinbarung zwischen der Mitarbeitervertretung und dem von uns vertretenen Klinikum im Eigenverwaltungsverfahren zur Regelung von Arbeitszeitkonten.
An meinem Job mag ich:
Es ist die enorme und nicht endende Vielseitigkeit der Themen, Branchen und Situationen, die natürlich immer das Risiko von Scheitern und Krise in sich bergen, aber auch die Chance, dass es weitergehen kann. Hinzu kommt, dass es hier oftmals um persönliche Schicksale geht, auch auf der Management- oder Gesellschafterebene. All das zusammen ist für mich eine extrem spannende Mixtur.
An meinem Job stört mich:
Dass Krisen, so verständlich das auch ist, in der Regel viel zu spät angegangen werden. Wenn Unternehmen sich frühzeitig restrukturieren würden, ließen sich viele Insolvenzen vermeiden, jedenfalls aber deutlich besser steuern. In der Praxis beginnt die eigentliche Arbeit daher oft erst dann, wenn Zeit und Liquidität bereits sehr knapp sind und das Vertrauen zu den wesentlichen Stakeholdern schon verspielt ist. Gestalterisch sind wir dann deutlich eingeschränkter.
Der herausforderndste Moment meiner Karriere:
Die erste Betriebsschließung, die ich als Insolvenzverwalterin anordnen und infolgedessen sämtlichen Mitarbeitern des Unternehmens kündigen musste. Glücklicherweise sind das die Ausnahmefälle. Vor meiner eigenen Listung als Insolvenzverwalterin bei den Gerichten wurde mir von erfahreneren Kollegen immer wieder vermittelt, dass es für derartige Entscheidungen einen wesentlichen Unterschied macht, wenn der eigene Name im gerichtlichen Eröffnungsbeschluss steht. Wirklich verstanden habe ich die Tragweite dessen erst in diesem Moment.
Die Person, die mich beruflich am stärksten geprägt hat:
Mein Vater. Obwohl er nie wollte, dass ich – wie er – Jurist(in) werde, hat er mich rückhaltlos unterstützt und meinen Weg in die Insolvenzverwaltung entscheidend geprägt.
Dürfen Gefühle in der Insolvenzverwaltung eine Rolle spielen?
Sie sind sogar zwingend damit verknüpft. Eine Insolvenz ist für Schuldner, Mitarbeiter, Gesellschafter und oft auch für Gläubiger eine emotionale Ausnahmesituation, geprägt von Angst, Wut, Scham und Unsicherheit. Wer diese Gefühlslage ignoriert, riskiert verhärtete Fronten und als logische Konsequenz dessen wirtschaftlich schlechtere Lösungen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ein empathischer, zugewandter Umgang das Verständnis von Gläubigern, Belegschaft und Umfeld erhöht und damit Akzeptanz für schwierige Entscheidungen schafft. In diesem Sinne ist Empathie kein "nice to have", sondern ein zwingender Bestandteil erfolgreicher Insolvenzverwaltung.
Ein Paragraf der dringend überarbeitet werden sollte:
Vielleicht kein einzelner Paragraf, sondern eher eine Grundhaltung: Die Insolvenzordnung wird noch immer zu häufig als Abwicklungsordnung verstanden. Dabei ist sie längst auch ein Sanierungsinstrument. Eine noch stärkere Ausrichtung auf Fortführungswege und Restrukturierungsoptionen würde dieser Entwicklung besser gerecht werden.
Wohin wird sich die Insolvenzverwaltung in den nächsten Jahren entwickeln?
Der Insolvenzverwalter der Zukunft ist noch stärker Restrukturierungsberater und Krisenmanager. Parallel dazu wird die Digitalisierung viele standardisierte Abläufe – von der Insolvenztabelle bis zum Berichtswesen – weiter automatisieren, sodass mehr Zeit für die eigentliche inhaltliche Sanierungsarbeit und strategische Entscheidungen bleibt. Wünschenswert wäre, dass zukünftig noch mehr Frauen ihren Weg in die Insolvenzverwaltung finden.
Eine Vorlesung, die Jura-Studierende auf keinen Fall schwänzen sollten:
Ich habe vor ca. 20 Jahren Jura in Münster studiert - was soll ich sagen?!
Leider hat das Insolvenzrecht zu dieser Zeit noch keine inhaltliche Rolle im Studium gespielt. Das hat sich zum Glück geändert. Wen ich durch diverse Symposien und Arbeitskreise kennen und als Dozenten schätzen gelernt habe, ist Herr Prof. Dr. Thole. Dessen Vorlesungen würde ich auch im Hörsaal der Universität zu Köln nicht verpassen wollen.
Diese Juristin oder diesen Juristen müssen die LTO-Leser kennenlernen:
Ich nominiere Henning Kölsch, Rechtsanwalt und Partner bei Reimer Rechtsanwälte, der kürzlich von Hamburg nach Frankfurt gewechselt ist, um den dortigen Standort strategisch weiter auszubauen. Ich habe Henning im Rahmen unseres Fachanwalts-Lehrgangs in Düsseldorf kennengelernt und schätze seine klare, lösungsorientierte Herangehensweise. Anders als sein Name vermuten lässt, verbindet Henning Kölsch norddeutsche Gelassenheit mit unternehmerischem Scharfsinn und bringt diese Expertise gezielt in komplexe insolvenzrechtliche Mandate ein.
Mehr Most Wanted? Tom Braegelmann | Incoronata Cruciano | Joachim Ponseck | Marc Roberts | Maximilian Riege | Fatima Hussain | Anne Graue | Victoria Fricke | Ann-Kathrin Ludwig | Stephanie Beyrich | Christiane Eymers | Martina Rehman | Martina Flade | Saskia Schlemmer | Marco Buschmann | Neda Wysocki | Anosha Wahidi | Gregor Gysi | Dirk Wiese | Konstantin von Notz | Sabine Stetter | Katharina Humphrey | Jutta Otto | Hanno Kunkel | Alfred Dierlamm | Mohamad El-Ghazi | Jan Philipp Albrecht | Helene Bubrowski | Ali B. Norouzi | Naila Widmaier | Andrej Umansky | Tijen Ataoğlu | Philippos Botsaris | Ralf Leifeld | Holger Dahl | Herta Däubler-Gmelin | Volker Römermann | Jerry Roth | Sebastiaan Moolenaar | Eckart Brödermann | Dominique Grüter | Vivian Kube | Vera Keller | Ronska Grimm | Laurent Lafleur | Kristin Pfeffer | Christina Gassner | Sonja Detlefsen | Lydia Eppler | Charlotte D'Agostino | Natalie Ferdinand | Anika Schürmann | Adrian Haase | Inka Brunn | Anna Lissner | Die Übersicht mit allen bisher veröffentlichten Ausgaben finden Sie hier.
Köpfe: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59543 (abgerufen am: 19.04.2026 )
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