Köpfe: LTO Most Wanted mit Anika Schür­mann

von Stefan Schmidbauer

06.03.2026

Anika Schürmann sieht Änderungsbedarf bei § 142 StGB, empfiehlt Staatsrecht als Pflichtstoff an Schulen und ist der Meinung, dass man auch in einem Dienstleistungsberuf authentisch bleiben sollte.

Dr. Anika Schürmann ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Partnerin bei Baker McKenzie in Düsseldorf. Sie ist Co-Leiterin des deutschen Teams für Investigations, Compliance & Ethics und hat ihren Beratungsschwerpunkt im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Vor ihrem Einstieg bei Baker McKenzie war sie bei Freshfields und bei Wessing & Partner. Für LTO Most Wanted wurde sie von Natalie Ferdinand nominiert.

Mein Getränk und meine Bar:

Ein trockener Crémant mit Familie und Freunden im Park nebenan.

Ein Song, ein Buch, ein Ort:

Tommi (AnnenMayKantereit) 

Wie alles begann und sich jetzt wiederholt (Sarah Cohen-Fantl)

Köln

Warum Jura?

Ich bin ursprünglich mit der Vorstellung ins Jurastudium gestartet, später "irgendetwas mit Politik" zu machen. Daher fiel meine Studienortwahl auch auf Bonn – als ich 1996 mit dem Studium begann, war Bonn ja noch Regierungssitz. Ich habe im Rahmen der Vorlesungen und bei verschiedenen Praktika in der Bundestagsverwaltung aber schnell gemerkt, dass mich in juristischer Hinsicht das Strafrecht deutlich mehr reizte als das Verwaltungsrecht. Damals ahnte wohl kaum jemand, welche zentrale Rolle die wirtschaftsstrafrechtliche Beratung und belastbare Compliance-Strukturen einmal für den nachhaltigen Erfolg von Unternehmen haben würden. Rückblickend war das Strafrecht für mich daher in jeder Hinsicht die spannendste Wahl.

Mein typischer Freitag:

Ich bin freitags häufig im Homeoffice. Sobald meine Tochter in der Schule und mein Sohn im Kindergarten ist, wird die Kaffeemaschine angeschaltet und der Laptop hochgefahren. Ich versuche telefonisch noch, die ein oder andere Behörde oder Staatsanwaltschaft zu erreichen, bevor sich die SachbearbeiterInnen ins Wochenende verabschieden. Arbeitsprodukte, deren Frist am Wochenende abläuft, werden finalisiert, und die in der nächsten Woche anstehenden Themen und Projekte vorbereitet. Das umfasst nicht nur Mandatsarbeit, sondern aktuell bspw. auch die Organisation einer Paneldiskussion mit führenden Managerinnen und Aufsichtsrätinnen im Rahmen der erfolgreichen FeMale Leaders-Reihe von Baker McKenzie. Da kommt es durchaus vor, dass man freitags auch nochmal die letzten Details zur Eventlocation bespricht. Gegen 16.00 Uhr sind die Kinder zurück und dann wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unmittelbar gelebte Praxis – allerdings abgefedert durch den Einsatz einer fantastischen Großmutter. Spätestens mit Beginn der heute-show wird der Laptop endgültig runtergefahren und das Wochenende beginnt.

Das erste juristische Problem, das mich heute beschäftigt hat: 

War die mit KollegInnen aus mehreren Baker McKenzie Büros diskutierte, eher praktische Frage, wie wir verschiedene EU-Strafverfolgungsbehörden bei einem grenzüberschreitenden Strafdelikt zulasten unserer Mandantin bestmöglich so koordiniert einbinden können, dass eine schnelle und vollständige Rückgewinnung des der Mandantin entstandenen Vermögensschadens die größten Aussichten auf Erfolg hat.

An meinem Job mag ich: 

Dass ich morgens oft noch nicht weiß, mit welchen juristischen oder praktischen Fragestellungen ich mich mittags beschäftigen werde. Mit anderen Worten: Es wird nie langweilig. Reizvoll ist ebenfalls, dass sich die Rechtsberatung von Unternehmen ständig weiterentwickelt: Die Beratung von morgen funktioniert längst nicht mehr mit den Denkmustern von gestern. Sich auf diese Entwicklungen – derzeit oft geprägt durch KI – immer wieder neu einzulassen und sie aktiv mitzugestalten, macht großen Spaß.

An meinem Job stört mich:

Wenn Stellungnahmen oder Strafanzeigen der Gegenseite durch übertriebene Polemik gekennzeichnet sind – in der Sache bringt das niemanden weiter und kostet alle Beteiligten nur unnötig Zeit.

Zahl meiner Arbeitsstunden pro Woche: 

Das kommt ganz auf die Woche an. Wie wahrscheinlich in den meisten Dienstleistungsberufen gibt es intensive Phasen, aber auch ruhigere Zeiten. Es kann daher gut sein, dass ich Freitagnachmittag mit meinen Kindern Eis essen gehe. Ebenso gut ist es möglich, dass ich während meines Urlaubs vormittags noch ein, zwei Telefonate führe.

Die größte Hürde auf meinem Weg zur Partnerin:

Tatsächlich gab es auf meinem Weg keine wirklich großen Hürden. Ich habe beruflich stets viel Unterstützung erfahren – gerade auch bei Baker McKenzie. Das galt sowohl für meine Entscheidung, 2016 zunächst den Schritt zur Counsel zu gehen, als auch für meine Ambitionen vier Jahre später, Partnerin zu werden. Meiner Erfahrung nach ist vor allem eines entscheidend: sich zunächst klar darüber zu werden, wo man beruflich wie privat gerade steht, welcher nächste Schritt persönlich Sinn macht und das Ergebnis dieser Überlegungen dann klar zu kommunizieren und konsequent zu verfolgen. Ob sich dann alles so fügt, wie man es sich vorstellt, liegt am Ende natürlich nicht nur in der eigenen Hand.

Die Person, die mich beruflich am stärksten geprägt hat: 

Ich hatte das große Glück, von vielen unterschiedlichen KollegInnen lernen zu dürfen, und ganz verschiedene Arbeits- und Herangehensweisen zu erleben. Am nachhaltigsten beeindruckt haben mich sicherlich stets geradlinige, authentische Persönlichkeiten. Für junge JuristInnen ist es wichtig zu sehen, dass man auch in einem Dienstleistungsberuf authentisch bleiben darf – und sollte.

Ein gängiges Vorurteil zur Arbeit in Großkanzleien, das zutrifft:

Die Freizeit ist nicht immer planbar und die Abgrenzung zwischen Beruf- und Privatleben ist häufig fließend. Diese fließenden Übergänge eröffnen aber auch viel Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Anwalts- und Kanzleirankings finde ich:

Nicht verkehrt – vor allem, wenn man sich selbst darin wiederfindet… – aber die zunehmende Anzahl an Rankings sorgt für eine gewisse Unübersichtlichkeit. 

Ein Paragraf, der dringend überarbeitet werden sollte: 

Nicht zuletzt angesichts der zunehmenden Überlastung der Staatsanwaltschaften erscheint § 142 StGB ("Fahrerflucht") rechtspolitisch verfehlt, soweit er lediglich Sachschäden betrifft. Selbst bei geringfügigen Parkremplern drohen Geldstrafen und theoretisch bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Der Schutzzweck der Norm – die Sicherung zivilrechtlicher Ersatzansprüche – lässt sich im Fall von Sachschäden durch ein OWi‑Bußgeld und Fahrverbote ebenso wirksam, aber deutlich verhältnismäßiger erreichen.

Eine Vorlesung, die Jura-Studierende auf keinen Fall schwänzen sollten:

Staatsorganisationsrecht – denn hier werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen unseres Staates vermittelt, ohne die sich politische Prozesse kaum verstehen lassen. Richtigerweise sollte Staatsrecht bereits zum Pflichtstoff an allen Schulen gehören. Strafrecht AT ist aber durchaus auch spannend und wird vielen JuristInnen auf ihrem weiteren Berufsweg immer wieder begegnen.

Diese Juristin oder diesen Juristen müssen die LTO-Leser kennenlernen:

Ich nominiere Dr. Katharina Landes, Partnerin bei Görg in Köln. Sie verbindet tiefgreifende Expertise in IP, IT und Datenschutz mit einem außergewöhnlich klaren Blick dafür, wie man Mandanten sicher durch die rechtlichen Herausforderungen der fortschreitenden Technisierung führt und wie Recht für Mandanten echten Mehrwert schaffen kann. Ich kenne Katharina seit unserer gemeinsamen Referendariatszeit und durfte verfolgen, wie konsequent und inspirierend sie ihren Weg in die Partnerschaft gegangen ist. Sie hat sich nach dem Referendariat bewusst für eine Karriere in einer führenden deutschen Wirtschaftskanzlei entschieden und zeigt mit ihrem beeindruckenden Werdegang, welche Chancen genau dort liegen.

 

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Kanzlei

Zitiervorschlag

Köpfe: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59450 (abgerufen am: 21.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
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