Druckversion
Samstag, 17.10.2026, 03:05 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/klage-deutsche-bahn-bundesnetzagentur-markteintritt-italo-deutschland
Fenster schließen
Artikel drucken
60660

Italienische Konkurrenz im Fernverkehr: Deut­sche Bahn klagt gegen Beschluss der Bun­des­netza­gentur

17.08.2026

Ein ICE verlässt am 06.08.2026 den Kölner Hauptbahnhof

Ab 2028 will Italo unter anderem die Strecke München-Köln-Dortmund bedienen. Foto: picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack.

Ab 2028 will Italo in den deutschen Markt einsteigen. Die Bundesnetzagentur hatte entschieden, dass die Bahn auf hochbelasteten Strecken mehr Platz für Wettbewerber machen muss. Die Bahn-Tochter DB InfraGo zieht jetzt vor das VG Köln.

Anzeige

Für mehr juristische Qualität in der Google-Suche, fügen Sie LTO ihren "bevorzugten Quellen" hinzu. Es dauert nur zwei Klicks.

Die Deutsche Bahn geht gerichtlich gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) vor, wonach sie im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken künftig mehr Kapazitäten für Wettbewerber freiräumen muss. Die für die Infrastruktur zuständige Bahn-Tochter DB InfraGo werde vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln ein Eilverfahren gegen den Beschluss anstreben, teilte der bundeseigene Konzern mit. Die BNetzA hat ihren Sitz in Bonn, das zum Gerichtsbezirk des VG Köln gehört.

Die Bahn argumentiert, dass durch den Beschluss der BNetzA die Zahl der Konflikte über die Nutzung bestimmter Trassen zu bestimmten Zeiträumen deutlich zunehmen werde. Daraus entstünden rechtliche und praktische Probleme für die Bewirtschaftung der Trassenkapazitäten durch die InfraGo. 

Ein möglicher neuer Konkurrent im Fernverkehr hatte den Beschluss der BNetzA erwirkt: Das italienische Eisenbahnunternehmen Italo, das ab 2028 in den deutschen Markt einsteigen will. Es nimmt dabei zunächst zwei Hauptkorridore in den Blick: München-Köln-Dortmund und München-Berlin-Hamburg. Italo hatte Beschwerde gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten Schienenkapazitäten in Deutschland vergeben werden.

BNetzA: Bahn muss mehr Platz für Wettbewerber machen

Daraufhin hatte die BNetzA am 17. Juli 2026 entschieden, dass die DB InfraGo auf stark belasteten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist.

Diese sogenannte Wettbewerbsklausel gilt der BNetzA zufolge aber nur für Unternehmen, die einen vertakteten Verkehr anbieten. "Das bedeutet im Grundsatz, dass die Verbindung mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird", teilte die Behörde mit. 

Bahn: Trassenvergabe würde deutlich komplizierter

Die Bahn kritisiert, dass die Trassenvergabe durch den Beschluss deutlich komplizierter werden könnte. Die Verkehrsunternehmen melden jedes Jahr bei DB InfraGo die Trassen an, auf denen sie während einer Fahrplanperiode unterwegs sein wollen. Immer wieder kommt es dabei zu Konflikten, denn die Kapazitäten sind eng begrenzt – Fern-, Nah- und Güterverkehr teilen sich in Deutschland dasselbe Schienennetz.

Für den Netzfahrplan 2026 etwa musste die DB InfraGo eigenen Angaben zufolge deshalb mehr als 5.600 Konflikte regeln. Das sei in den meisten Fällen auch gelungen, heißt es im Konzern. Die Kompromisse seien vor allem dadurch ermöglicht worden, dass Anbieter von vertakteten Verkehren ihren Takt aufgegeben haben, sodass auf der jeweiligen Trasse zeitliche Verschiebungen möglich wurden.

Doch mit der Wettbewerbsklausel der BNetzA hätten Fernverkehrsunternehmen keine Motivation mehr, den Takt aufzugeben. Schließlich sehe der Beschluss vor, dass nur vertaktete Verkehre bei der Vergabe der Trassen zum Zug kommen können. Kompromisse würden dadurch deutlich erschwert. Ziel des Verfahrens vor dem VG Köln sei daher, "die rechtliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit der behördlichen Anordnungen gerichtlich klären zu lassen".

Der Beschluss der BNetzA bleibt bis zu einer Entscheidung des VG bestehen. Wann die Eilentscheidung fällt, ist offen. Inwiefern Italo seinen Markteinstieg davon abhängig macht, ist nicht bekannt.

dpa/fkr/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Italienische Konkurrenz im Fernverkehr: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60660 (abgerufen am: 17.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Bahn
    • Bundesnetzagentur
    • Deutsche Bahn
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Köln
Verspätungsanzeige der Deutschen Bahn 12.10.2026
Reise

AG München zu Reisemangel bei "Rail & Fly":

Mit ver­spä­teten Zügen muss man rechnen

Den Hinweis, mindestens zwei Stunden vor Abflug am Abfertigungsschalter zu sein, sollten Reisende wörtlich nehmen. Ein Ehepaar, das wegen einer Zugverspätung seinen Flug verpasste, bleibt auf den Kosten des Ersatzfluges sitzen, so das AG München.

Artikel lesen
Das Gebäude des Amts- und Landgerichts in Düsseldorf 30.07.2026
Beleidigung

Wegen Beleidigung von Einsatzkräften:

1.000 Euro Geld­strafe für betrun­kene Anwältin

Sie war stark angetrunken, hatte sich in einer U-Bahn-Station erbrochen und soll dann ausfallend geworden sein: Eine Düsseldorfer Anwältin muss wegen Beleidigungen gegen Sanitäter und Polizisten eine Geldstrafe von 1.000 Euro zahlen.

Artikel lesen
Eine Frau sitzt auf einem Sofa und benutzt ein Smartphone. Neben ihr sitzt ein Mann, der ebenfalls am Handy tippt. 15.06.2026
Mobilfunk

OVG NRW stoppt Bundesnetzagentur vorläufig:

Mobil­fun­k­an­bieter dürfen Viel­surfer dros­seln

Viele Anbieter verkaufen zwar "unbegrenztes" Datenvolumen, doch meist regelt eine Klausel, dass der Datenstrom gedrosselt wird, wenn ein Nutzer zu viel surft. Die Bundesnetzagentur geht gegen solche Klauseln vor, jetzt entschied das OVG.

Artikel lesen
Lasse Stolley 26.05.2026
Bahn

Blogger lebt im Zug:

Darf ich mit der Bahn­Card 100 im ICE "wohnen"?

Ein ICE als Zuhause und BahnCard 100 statt teurem Mietvertrag? Zwischen "dauernd unterwegs" und "dauerhaft wohnen" an Bord verläuft juristisch eine Grenze, wenn auch eine sehr feine. Was ist erlaubt und wo hört der Spaß auf?

Artikel lesen
Bahnhofshalle mit Bäckerei 13.04.2026
Fahrtkosten

Bahnfahrt, Hotel, Verpflegungspauschale:

Wer zahlt eigent­lich die Dien­st­reise?

Dienstreisen sind für die einen die gern gesehene Abwechslung zum Arbeitsalltag, für andere der lästige Teil der Arbeit. So oder so fallen Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung an. Wer trägt in welchem Fall diese Kosten?

Artikel lesen
Der RE6 am 16. März 2026 auf dem stark befahrenen Streckenabschnitt zwischen Essen und Duisburg, hier bei Mülheim an der Ruhr 19.03.2026
Bahn

EuGH zur Schienenmaut im Nahverkehr:

Berech­nungs­re­geln für Tras­sen­p­reise sind uni­ons­rechts­widrig

Zur Nutzung des Schienennetzes der Deutschen Bahn müssen Verkehrsunternehmen Entgelte zahlen. Die Berechnung ist für den Nahverkehr genau geregelt. Diese starre Methode verstößt gegen EU-Recht, so der EuGH. Tickets könnten bald teurer werden.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Niedersächsisches Justizministerium
Ju­ris­tin / Ju­ris­ten (w/m/d)

Niedersächsisches Justizministerium, Wol­fen­büt­tel

Logo von DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Re­fe­rent/Re­fe­ren­tin (m/w/d) im Re­fe­rat Heil­be­hand­lung und Teil­ha­be

DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Ber­lin

Logo von Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Ju­ris­ti­sche Re­fe­ren­tin | Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d)

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Fachhochschule Dortmund
Fach­hoch­schu­le Dort­mund -- Pro­fes­sur für "Recht, Ver­wal­tung und So­zia­le...

Fachhochschule Dortmund, Dort­mund

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Bundesamt für Justiz
Voll­ju­ris­tin­nen bzw. Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Justiz, Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Verwaltungsprozessrecht: Fehler des Verwaltungsverfahrens und deren Folgen

30.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
BauGB-Novelle 2026: "Game changer" oder bloße Randkorrekturen?

13.11.2026

§ 15 FAO - Aktuelle Rechtsprechung der Hamburgischen Verwaltungsgerichte zum Baurecht

25.11.2026, Hamburg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Praktikantenprogramm FPS in Practice - Frühjahr 2027, Frankfurt

18.02.2027, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH