Italienische Konkurrenz im Fernverkehr: Deut­sche Bahn klagt gegen Beschluss der Bun­des­netza­gentur

17.08.2026

Ab 2028 will Italo in den deutschen Markt einsteigen. Die Bundesnetzagentur hatte entschieden, dass die Bahn auf hochbelasteten Strecken mehr Platz für Wettbewerber machen muss. Die Bahn-Tochter DB InfraGo zieht jetzt vor das VG Köln.

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Die Deutsche Bahn geht gerichtlich gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) vor, wonach sie im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken künftig mehr Kapazitäten für Wettbewerber freiräumen muss. Die für die Infrastruktur zuständige Bahn-Tochter DB InfraGo werde vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln ein Eilverfahren gegen den Beschluss anstreben, teilte der bundeseigene Konzern mit. Die BNetzA hat ihren Sitz in Bonn, das zum Gerichtsbezirk des VG Köln gehört.

Die Bahn argumentiert, dass durch den Beschluss der BNetzA die Zahl der Konflikte über die Nutzung bestimmter Trassen zu bestimmten Zeiträumen deutlich zunehmen werde. Daraus entstünden rechtliche und praktische Probleme für die Bewirtschaftung der Trassenkapazitäten durch die InfraGo. 

Ein möglicher neuer Konkurrent im Fernverkehr hatte den Beschluss der BNetzA erwirkt: Das italienische Eisenbahnunternehmen Italo, das ab 2028 in den deutschen Markt einsteigen will. Es nimmt dabei zunächst zwei Hauptkorridore in den Blick: München-Köln-Dortmund und München-Berlin-Hamburg. Italo hatte Beschwerde gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten Schienenkapazitäten in Deutschland vergeben werden.

BNetzA: Bahn muss mehr Platz für Wettbewerber machen

Daraufhin hatte die BNetzA am 17. Juli 2026 entschieden, dass die DB InfraGo auf stark belasteten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist.

Diese sogenannte Wettbewerbsklausel gilt der BNetzA zufolge aber nur für Unternehmen, die einen vertakteten Verkehr anbieten. "Das bedeutet im Grundsatz, dass die Verbindung mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird", teilte die Behörde mit. 

Bahn: Trassenvergabe würde deutlich komplizierter

Die Bahn kritisiert, dass die Trassenvergabe durch den Beschluss deutlich komplizierter werden könnte. Die Verkehrsunternehmen melden jedes Jahr bei DB InfraGo die Trassen an, auf denen sie während einer Fahrplanperiode unterwegs sein wollen. Immer wieder kommt es dabei zu Konflikten, denn die Kapazitäten sind eng begrenzt – Fern-, Nah- und Güterverkehr teilen sich in Deutschland dasselbe Schienennetz.

Für den Netzfahrplan 2026 etwa musste die DB InfraGo eigenen Angaben zufolge deshalb mehr als 5.600 Konflikte regeln. Das sei in den meisten Fällen auch gelungen, heißt es im Konzern. Die Kompromisse seien vor allem dadurch ermöglicht worden, dass Anbieter von vertakteten Verkehren ihren Takt aufgegeben haben, sodass auf der jeweiligen Trasse zeitliche Verschiebungen möglich wurden.

Doch mit der Wettbewerbsklausel der BNetzA hätten Fernverkehrsunternehmen keine Motivation mehr, den Takt aufzugeben. Schließlich sehe der Beschluss vor, dass nur vertaktete Verkehre bei der Vergabe der Trassen zum Zug kommen können. Kompromisse würden dadurch deutlich erschwert. Ziel des Verfahrens vor dem VG Köln sei daher, "die rechtliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit der behördlichen Anordnungen gerichtlich klären zu lassen".

Der Beschluss der BNetzA bleibt bis zu einer Entscheidung des VG bestehen. Wann die Eilentscheidung fällt, ist offen. Inwiefern Italo seinen Markteinstieg davon abhängig macht, ist nicht bekannt.

dpa/fkr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Italienische Konkurrenz im Fernverkehr: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60660 (abgerufen am: 06.09.2026 )

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