Kindliches Aussehen: EU-Kom­mis­sion nimmt Shein wegen Sex­puppen ins Visier

17.02.2026

Der chinesische Online-Händler Shein zieht (unter anderem) wegen Sexpuppen in Kinderoptik Kritik auf sich. Die EU-Kommission leitet auf der Grundlage des DSA ein Verfahren ein.

Nach dem Skandal um den Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen startet die EU-Kommission eine formelle Untersuchung gegen den chinesischen Online-Händler Shein. Die Brüsseler Behörde verdächtigt das Unternehmen, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen. Grundlage für das EU-Verfahren gegen Shein ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act (DSA)).

Shein zog über die vergangenen Monate hinweg viel Kritik auf sich. Neben kindlich aussehender Sexpuppen konnten Kundinnen und Kunden zwischenzeitlich auch genehmigungspflichtige Waffen sowie Medikamente auf dem Online-Marktplatz erwerben. Das Unternehmen hatte die Angebote nach Kritik selbst aus dem Angebot genommen. 

Der Online-Händler kündigte an, bei dem Verfahren mit der EU-Kommission zusammenarbeiten zu wollen. "Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen.", teilte Shein mit. Seit den vergangenen Vorfällen habe es bereits eine Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen gegeben – etwa bei Produkten mit Altersbeschränkung.

Belohnungssystem könnte widerrechtlich sein 

Das nun eröffnete Verfahren konzentriert sich laut der EU-Kommission neben den illegalen Produkten auch noch auf zwei weitere Bereiche. So soll auch die mutmaßlich süchtig machende Gestaltung des Online-Dienstes untersucht werden. Hierbei geht es Punkte- und Belohnungssysteme, die Kundinnen und Kunden zu mehr Konsum animieren sollen. Diese könnten sich negativ auf den Verbraucherschutz auswirken, argumentiert die Brüsseler Behörde. 

Zudem soll die Transparenz der Empfehlungen, mit denen Shein seinen Nutzern Produkte per Algorithmus vorschlägt, untersucht werden. Das EU-Recht schreibt großen Plattformen vor, die wesentlichen Parameter ihrer Algorithmen offenzulegen (Art. 27 DSA). Nutzerinnen und Nutzer müssen auch leichten Zugang zu mindestens einem Empfehlungssystem haben, das nicht auf persönlichen Daten basiert. 

Frankreich scheitert mit Antrag auf Plattform-Sperre

Druck auf die EU-Kommission, hart gegen Shein durchzugreifen, kam zuletzt besonders aus Frankreich. Die französische Regierung hatte versucht, die Online-Plattform für drei Monate zu sperren, scheiterte damit Ende Dezember aber zunächst vor einem Gericht in Paris. Eine solche Sperre wäre eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit, urteilten die Richter.

Laut EU-Kommission sind die Ermittlungen der französischen Behörden und das eigene Verfahren voneinander unabhängig. Anfang November hatte Shein eine erste feste Ladenfläche in Frankreich eröffnet. Damals protestierten Demonstranten gegen Fast Fashion, die Arbeitsbedingungen bei dem Händler und seine ökologische Bilanz.

Shein droht ein Bußgeld

Die Einleitung des Verfahrens auf Grundlage des DSA bedeutet laut der EU-Kommission noch nicht, dass es genug Beweise für einen Gesetzesverstoß von Shein gibt. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist offen – eine Frist sieht der DSA nicht vor.

Sollte die EU-Kommission feststellen, dass ein Verstoß vorliegt, kann sie gegen Shein ein Bußgeld von bis zu sechs Prozent des Vorjahresumsatzes verhängen (Art. 74 Abs. 1 DSA). Auch eine Sperrung der Plattform ist möglich, gilt aber als eher unwahrscheinlich.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kindliches Aussehen: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59337 (abgerufen am: 16.03.2026 )

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