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Hamburger Senat folgt Vorschlag nicht: Kein Bun­des­ver­di­enst­k­reuz für Ger­hard Strate

10.01.2018

Gerhard Strate im Dezember 2014 bei der Lesung seines Buches "Der Fall Mollath" in Hamburg

© Fotobiene, CC-BY-SA 4.0, Wikimedia Commons – Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Gerhard Strate bekommt kein Bundesverdienstkreuz, laut einem Medienbericht hat der Hamburger Senat den Vorschlag abgelehnt. Der renommierte Strafverteidiger nimmt es gelassen: Sein Ehren-Schleusenanwärter bedeute ihm mehr.  

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Der Hamburger Anwalt Gerhard Strate ist einer der bekanntesten und angesehensten Strafverteidiger Deutschlands. Für Aufsehen weit über Justizkreise hinaus sorgte er in jüngster Zeit mit dem pro bono übernommen Fall des ehemaligen Psychiatrie-Patienten Gustl Mollath, der seine Ex-Frau misshandelt haben soll. Strate erreichte im Wiederaufnahmeverfahren, dass Mollath in allen Punkten der Anklage freigesprochen und ihm ein Anspruch auf Entschädigung für seine unrechtmäßige Unterbringung in der Psychiatrie zugestanden wurde.

Der 67-Jährige Strate wurde bereits mehrfach für sein jahrzehntelanges Wirken und ehrenamtliches Engagement im juristischen Bereich ausgezeichnet, unter anderem im Jahr 2003 mit der Ehrendoktorwürde der Universität Rostock. 2014 wurde er zum "Ehren-Schleusenwärter Hamburgs" ernannt. Diese Auszeichnung erhalten herausragende Persönlichkeiten, die durch besondere Leistungen im weitesten Sinne die "Schleusen" für die Hansestadt Hamburg öffnen.

Hamburger Senat verweigert Verdienstorden

Ein Bundesverdienstkreuz dagegen soll Strate überraschenderweise nicht bekommen, berichtete die Welt. Laut dem Zeitungsbericht war Strate für den Verdienstorden vorgeschlagen worden. Der zuständige Hamburger Senat habe die Anregung jedoch abgelehnt.

Grundsätzlich kann jeder anregen, dass der Verdienstorden des Bundes an einen anderen vergeben wird; sich selbst vorschlagen kann man dagegen nicht. Die "Ordensanregung" muss an die Staats- oder Senatskanzlei des Bundeslandes gerichtet werden, in dem der Auszuzeichnende wohnt. Dort werden die Vorschläge geprüft und dem Bundespräsidenten vorgelegt. Das Staatsoberhaupt entscheidet auf Grundlage dieser Prüfungsergebnisse und Anträge; Ordensverleihungen werden nur im Konsens mit den Senats- oder Staatskanzleien vorgenommen.

Laut dem Bericht der Welt hat der Hamburger Senat entschieden, dass Gerhard Strate für eine Verleihung des Bundesverdienstkreuzes nicht in Frage kommt. Gründe für die Ablehnung wurden nicht bekannt. Offiziell habe der Senat mit Verweis darauf, dass Ordensangelegenheiten vertraulich seien, nicht einmal bestätigt, dass es die Anregung überhaupt gegeben hat, schreibt die Welt.

Strate: "Ehren-Schleusenwärter ist wertvoller"

Denkbar ist, dass der Senat die Kriterien nicht erfüllt sah. In der Handreichung zur Ordensanregung, die vom Bundespräsidialamt veröffentlicht wurde, heißt es beispielsweise "die reine Erfüllung von Berufspflichten bzw. die tadelsfreie Erfüllung von Dienstpflichten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügen nicht für eine Verleihung". Die ehrenamtliche Tätigkeit müsse "mit großem persönlichem Einsatz unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit ausgeübt worden sein".

Strate selbst nimmt die Ablehnung gelassen. Er sagte gegenüber der Welt: "Der Ehren-Schleusenwärter ist für mich viel wertvoller." Tatsächlich ist der Jurist als Ehren-Schleusenwärter in exklusiver Gesellschaft: Seit 1981 wurde die Auszeichnung 33 Mal verliehen, etwa an Alfred Darboven, Heidi Kabel, Mitglieder der Familie Otto und an den Schriftsteller Siegfried Lenz. Das Bundesverdienstkreuz dagegen wurde im Zeitraum zwischen 1951 und Januar 2017 rund 255.500 Mal vergeben.

ah/LTO-Redaktion

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Hamburger Senat folgt Vorschlag nicht: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26371 (abgerufen am: 22.05.2025 )

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