Über Jahre hinweg sprechen LKW-Hersteller ihre Verkaufspreise ab. Potenziell geschädigte Käufer dürfen ihre Schadensersatzansprüche in einer Sammelklage bündeln, so der BGH. Der Kartellsenat zieht aber eine rote Linie.
Mehr als 500 Millionen Euro Schadensersatz fordern Tausende Spediteure, die zwischen 1997 und 2011 LKW bei DAF, Daimler, Iveco, MAN und Volvo/Renault gekauft haben. Die Nutzfahrzeughersteller haben in diesem Zeitraum unter anderem ihre Verkaufspreise abgesprochen. Ihre Ansprüche wollen die potenziell Geschädigten mithilfe des Rechtsdienstleisters Financialright Claims durchsetzen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag entschieden, dass Kartellschadensersatzansprüche grundsätzlich auch gebündelt durch einen Inkassodienstleister mit einer Sammelklage geltend gemacht werden können. Die Karlsruher Richter setzen aber zugleich eine Grenze: Führe die Anspruchsbündelung (§ 260 Zivilprozessordnung ZPO)) dazu, dass ein wirkungsvoller gerichtlicher Rechtsschutz unmöglich werde, dürfe das Gericht eine Auflage zur Verfahrenstrennung erteilen, so der Kartellsenat (Urt. v. 12.05.2026, Az. KZR 6/24). Kommt der Inkassodienstleister der Auflage nicht nach, kann die Klage als unzulässig abgewiesen werden.
Keine einheitliche Linie in den Vorinstanzen
Das LKW-Kartell wurde 2010 von MAN aufgedeckt, die EU-Kommission verhängte 2016 gegen die Hersteller, die damals zusammen einen Marktanteil von rund 90 Prozent hatten, ein Bußgeld in Höhe von rund 2,9 Milliarden Euro. MAN blieb als Kronzeuge straffrei.
Die potenziell geschädigten Spediteure hatten in dem Zeitraum der Absprachen rund 70.000 Nutzfahrzeuge bei den Kartellteilnehmern gekauft. Um die Schadensersatzforderungen effektiver durchsetzen zu können, beauftragte man Financialright. Der Prozessfinanzierer Omni Bridgeway trägt die Kosten und wird im Erfolgsfall auf Provisionsbasis bezahlt.
In der ersten Instanz war Financialright mit der Klage vor dem Landgericht München I gescheitert (Urt. v. 07.02.2020, Az. 37 O 18934/17). Nach Ansicht des Gerichts war das Unternehmen nicht anspruchsberechtigt, weil die Abtretung der Forderungen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied vier Jahre später zugunsten von Financialright (Urt. v. 28.03.2024, Az. 29 U 1319/20).
OLG muss die Vereinbarung zur Prozessfinanzierung prüfen
Nachdem mehrere der beklagten LKW-Hersteller gegen das OLG-Urteil Revision eingelegt hatten, landete der Fall am BGH. Die mündliche Verhandlung fand am 16. Dezember 2025 statt. Nach dem Karlsruher Urteil muss nun noch einmal vor dem OLG München verhandelt und die Vereinbarung zur Prozessfinanzierung geprüft werden.
Der Kartellsenat gab dem OLG auf, zu klären, ob sich aus der Vereinbarung Verpflichtungen von Financialright gegenüber dem Prozessfinanzierer ergäben, die zu einer Interessenkollision führen könnten. Gemeint ist eine mögliche Einflussnahme auf die Prozessführung durch den Finanzierer – mit dem Ergebnis, dass Financialright nicht mehr nur die Interessen der geschädigten Spediteure vertritt. In diesem Fall könnten die Abtretungsvereinbarungen gemäß § 134 BGB i.V.m. § 4 Satz 1 des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen nichtig sein, so der BGH. Das hätte zur Folge, dass Financialright die Ansprüche der Geschädigten nicht geltend machen dürfte.
Kommt das OLG aber zur Ansicht, dass die Abtretung wirksam ist, läuft es auf eine Aufteilung des Verfahrens in mehrere Einzelverfahren (§ 145 Abs. 1 ZPO) hinaus. Das OLG solle Financialright die Trennung der bislang gebündelten Ansprüche innerhalb von höchstens sechs Monaten aufgeben, so der BGH unter Verweis auf die "außergewöhnlichen Umstände des vorliegenden Falls". Es sei ausgeschlossen, dass ein einziger Spruchkörper über die Klage in angemessener Zeit entscheiden könne.
Beratung & Vertretung Mercedes Benz Group AG:
Winter Thürk:
Dr. Thomas Winter (BGH-Vertretung, Karlsruhe)
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Dr. Ulrich Denzel (Partner, Federführung, Kartellrecht, Stuttgart)
Dr. Carsten Klöppner (Counsel, Federführung, Kartellrecht, Stuttgart)
Dr. René Kremer (Counsel, Federführung, Prozessführung, Stuttgart)
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Dr. Simon Wagner (Counsel, Prozessführung, Stuttgart)
Dr. Simon Fischer (Prozessführung, München)
Helen Haffner (Kartellrecht, Stuttgart)
Yannick Edelmann (Kartellrecht, Stuttgart)
Moira Boennen (Kartellrecht, Hamburg)
Yvonne Rauschenberger (Kartellrecht, Stuttgart)
Inhouse-Team Recht Mercedes Benz Group:
Iris Kemmler (Associate General Counsel)
Ute Pazer
Kartellschadensersatzansprüche gegen LKW-Hersteller: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59944 (abgerufen am: 18.06.2026 )
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