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Kartellklage der US-Wettbewerbsbehörde: Darf Meta Whatsapp und Ins­ta­gram behalten?

15.04.2025

Smartphone mit Meta-Apps

Apps des US-Technologiekonzerns Meta. | Bild: Ascannio - stock.adobe.com

Die Federal Trade Commission sieht eine Monopolstellung im Bereich sozialer Netzwerke und fordert eine Entflechtung bei Meta. Am Montag war Prozessauftakt in Washington.

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Kann der Technologiekonzern Meta, zu dem auch Facebook gehört, gezwungen werden, sich von Instagram und WhatsApp zu trennen? Zu dieser Frage wird seit Montag vor einem Gericht in Washington, D.C. verhandelt. Die Federal Trade Commission (FTC), in den USA unter anderem zuständig für Wettbewerbsschutz und Fusionskontrolle, wirft Meta vor, mit dem Kauf von Whatsapp und Instagram widerrechtlich eine Monopolstellung gefestigt und damit unfaire und trügerische Wettbewerbspraktiken (Section 5, FTC Act) eingesetzt zu haben.

Die möglichen Konsequenzen sind weitreichend: denkbar ist sogar eine Rückabwicklung der Übernahmen. Verhandlungstermine sind zunächst einmal bis Juli dieses Jahres terminiert. Bis zu einer endgültigen Klärung dürften aber eher Jahre vergehen. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses ist es sehr wahrscheinlich, dass mindestens eine der beiden Seiten in Berufung gehen wird. Die FTC agierte in der Vergangenheit traditionell unabhängig und setzte sich aus Vertretern beider großen US-Parteien zusammen. Trump feuerte allerdings jüngst zwei Kommissare aus den Reihen der Demokraten. 

Meta wies die erhobenen Vorwürfe bereits im Vorfeld zurück – das Unternehmen verweist dabei unter anderem auf den harten Wettbewerb mit anderen Plattformen wie Tiktok. Sowohl Facebook-Gründer Mark Zuckerberg als auch Instagram-Mitgründer Kevin Systrom werden im Prozess aussagen. Der Vorsitzende Richter James Boasberg entschied am Montag, dass einige Zeugen hinter verschlossenen Türen befragt werden sollen, damit Geschäftsgeheimnisse gewahrt bleiben. 

Übernahmen liegen mehr als ein Jahrzehnt zurück

Die Zukäufe fallen in die Zeit, als Meta noch als Facebook firmierte. Für Instagram gab das Unternehmen 2012 rund eine Milliarde Dollar aus, WhatsApp ließ man sich 2014 rund 22 Milliarden Dollar kosten. Die US-Wettbewerbsbehörde hatte beide Übernahmen damals freigegeben. Vor allem Instagram ist inzwischen ein wichtiger Umsatzbringer für Meta.

Die Klage der FTC wurde im Dezember 2020 am Ende der ersten Amtszeit von Trump eingereicht und damals auch als ein politisches Druckmittel gesehen. Trump und seine Anhänger waren unter anderem unzufrieden damit, wie Meta auf seinen Plattformen gegen falsche und irreführende Informationen vorging – wie etwa Behauptungen des Präsidenten, dass ihm der Wahlsieg durch Betrug gestohlen worden sei. Richter Boasberg wies die Klage zunächst ab. Er kritisierte, dass sich die FTC nicht die Mühe gemacht habe, den Monopol-Vorwurf gegen Facebook mit Zahlen zu untermauern.

Die Behörde hielt auch unter Trumps Nachfolger Joe Biden an der Klage fest und reicherte die Klageschrift an. Festgehalten wurde, dass Facebook von 2016 bis 2020 bei den täglich aktiven Nutzern einen Marktanteil im Schnitt von 80 Prozent auf Smartphones und 98 Prozent auf dem PC gehabt habe. Zu keinem Zeitpunkt und auf keinem Gerätetyp sei der Anteil unter 70 Prozent gesunken.

Da Instagram und WhatsApp kostenlos sind, funktioniert der in US-Wettbewerbsverfahren übliche Verweis auf monopolbedingt höhere Preise für Verbraucher nicht. Die Behörde argumentiert stattdessen, dass die Qualität von Metas Apps bei geschwächter Konkurrenz nachgelassen habe. Meta setzt dagegen, dass Nutzer von den Übernahmen profitiert hätten – und sie auch gut für den Wettbewerb gewesen seien.

Auch Trump ist ein Faktor

Facebook-Gründer und Meta-Chef Zuckerberg rückte in den vergangenen Monaten sichtbar näher zu Trump. Er lockerte Content-Regeln und stoppte in den USA die Faktenchecks. Der Konzern einigte sich mit Trump auf eine Zahlung von 25 Millionen Dollar für die Sperrung seiner Accounts nach der Erstürmung des Kapitols in Washington durch seine Anhänger im Januar 2021.

Zuckerberg war prominenter Gast bei Trumps Amtseinführung und soll laut US-Medienberichten auch direkt an den Präsidenten appelliert haben, die FTC zu einer Einigung zu bewegen. Die Website Semafor berichtete am Montag, kurz nach Zuckerbergs Treffen mit Trump habe auch FTC-Chef Andrew Ferguson das Weiße Haus besucht, um Metas Lobby-Anstrengungen zu kontern.

Mit Richter Boasberg hat die Trump-Regierung auch bei anderen Fällen zu tun – etwa bei den umstrittenen Abschiebungen angeblicher Banden-Krimineller nach El Salvador. Trump beschimpfte den Richter bereits als einen "radikalen linken Irren".

dpa/sts/LTO-Redaktion

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Kartellklage der US-Wettbewerbsbehörde: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57007 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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