Im Werben um Berufseinsteiger setzen Kanzleien weiter auf steigende Gehälter. Bei Mayer Brown gibt es zum Jahreswechsel mehr Geld, Taylor Wessing rückt auch das Thema Familie stärker ins Blickfeld.
Berufseinsteigern, auch denen in juristischen Berufen, wird ein Wunsch nach mehr Leben und weniger Arbeit nachgesagt. Das Gehalt muss aber nicht um den Verlust einer Top-Platzierung in der Prioritätenliste bei der Entscheidung für oder gegen einen Arbeitgeber fürchten. Kanzleien jedenfalls setzen weiterhin auf die Anziehungskraft des Geldes.
Taylor Wessing hat die Grundgehälter für Associates und Senior Associates I & II rückwirkend zum 1. Oktober dieses Jahres um 10.000 Euro angehoben. Im ersten und zweiten Berufsjahr liegt das Gehalt jetzt bei 120.000 Euro, im dritten sind es 130.000 Euro. Das Jahresgehalt für Senior Associates in ihrem vierten und fünften Jahr bei Taylor Wessing steigt auf 140.000 bzw. 145.000 Euro. Die Kanzlei zahlt darüber hinaus bis zu 75.000 Euro Bonus.
Teilzeit ist gefragt
Auch die Legal Project Manager und die Professional Support Lawyer profitieren von den Anpassungen. Sie bekommen jeweils 10.000 Euro mehr Grundgehalt, der Bonus-Cap wurde angehoben. Man wolle der steigenden Bedeutung gerecht werden und das Berufsbild attraktiver gestalten, so Taylor Wessing.
Mehr als ein Fünftel der Associates und Salary Partnerinnen und Salary Partner nehmen nach Angaben der Kanzlei die Eltern- und Teilzeitangebote in Anspruch. Hier will man vor allem mit der Möglichkeit zum Jobsharing attraktiver werden. Dem oft gehörten Vorwurf, der Partnertrack sei vor allem auf Vollzeit-Mitarbeitende zugeschnitten, tritt Taylor Wessing entschieden entgegen: Familienverantwortung stehe einer Karriere als Equity-Partnerin oder Equity-Partner nicht im Weg.
Mayer Brown kündigt ebenfalls Gehaltserhöhungen an
Nicht rückwirkend, aber zum 1. Januar 2025 steigen auch bei Mayer Brown die Einstiegsgehälter für Associates. Im Mittel liege die Erhöhung bei 30.000 Euro teilte die Kanzlei mit. Associates im ersten Jahr können damit zukünftig bis zu 155.000 Euro verdienen. Auch die Gehälter für diejenigen, die schon länger dabei sind, werden angehoben.
Weitere Neuerung: Konnte man sich bislang erst ab dem zweiten Jahr der Zugehörigkeit zur Kanzlei einen Bonus sichern, haben künftig auch Neueinsteiger die Möglichkeit, ihr Grundgehalt aufzubessern.
sts/LTO-Redaktion
Zwei Kanzleien kündigen Anpassungen an: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55742 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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