Rolf Raum war bis Mitte des Jahres 2022 Richter am Bundesgerichtshof. Seit März gehört er zum Team der Kanzlei Compliance Rechtsanwälte.
Mehr als 20 Jahre lang war Dr. Rolf Raum Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Ende Juni 2022 ging er in den Ruhestand. Ruhen wollte er aber offensichtlich nicht. Raum ist seit 2023 als Rechtsanwalt zugelassen, Anfang März dieses Jahres stieg er bei der Münchner Kanzlei Compliance Rechtsanwälte als Of Counsel ein. Er wolle seine Erfahrung aus der richterlichen Praxis direkt in Beratung von Unternehmen und Führungskräften einbringen, so Raum.
Während seiner Zeit am BGH war Raum mit zahlreichen kartell- und wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren befasst. An dem Urteil, mit dem der BGH Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung gewertet hat (Urt. v. 28.07.2021, Az. 1 StR 519/20), war er als Vorsitzender des 1. Strafsenats beteiligt. Als einer der beiden Protagonisten im "Richterstreit" um die Besetzung des Vorsitzes des 2. BGH-Strafsenats hatte Raum auch schon weit zuvor mediale Bekanntheit erlangt.
An neuer Wirkungsstätte berät Raum zu allgemeinen Fragestellungen rund das Thema Compliance. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich Kartellrecht. Zu den Mandanten von Compliance Rechtsanwälte zählen insbesondere mittelständische Unternehmen und Vertreter der öffentlichen Hand.
Der Zugang von Rolf Raum zeige, dass die Fokussierung der Kanzlei auf Compliance auch für erfolgreiche Persönlichkeiten aus der Richterschaft attraktiv sei, so Geschäftsführer Dr. Maximilian Degenhart gegenüber LTO. Für die Mandanten biete die langjährige Erfahrung und der Blick aus der Perspektive eines ehemaligen Bundesrichters einen "unschätzbaren Mehrwert".
sts/LTO-Redaktion
Kanzlei meldet prominenten Neuzugang: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56762 (abgerufen am: 20.04.2025 )
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