Einigung von CDU/CSU und SPD: Insol­venz­an­tragspf­licht bei Flut­schäden bleibt aus­ge­setzt

18.08.2021

Unternehmen, die von Hochwasserschäden betroffen sind, sollen nach dem Willen der Bundesregierung länger als geplant von der Insolvenzpflicht verschont bleiben.

Vom Juli-Hochwasser existenziell geschädigte Unternehmen sollen länger als bisher geplant von der Insolvenzantragspflicht befreit werden. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von Union und SPD verständigt, meldet die dpa.

Die bei drohender Zahlungsunfähigkeit bestehende Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags werde demnach bis Ende Januar 2022 ausgesetzt und nicht - wie ursprünglich vom Bundeskabinett vorgesehen - nur bis Ende Oktober dieses Jahres. Darüber hinaus werde die Möglichkeit eingeräumt, diese Frist ohne weitere Zustimmung des Parlaments bis Ende April zu verlängern.

Bevor die Verlängerung greifen könne, müsse noch der Bundestag zustimmen. Die erste Lesung ist für Mittwoch, den 25. August, anberaumt. Möglich ist dpa-Angaben zufolge eine Verabschiedung eines zugehörigen Gesetzes am gleichen Tag oder aber erst im Rahmen einer Plenarsitzung am 7. September.

Grundsätzlich sind zahlungsunfähige Unternehmen verpflichtet, binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Bei Überschuldung gilt eine Frist von sechs Wochen. Um Insolvenzen prinzipiell gesunder Unternehmen auszuschließen, soll rückwirkend zum 10. Juli dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden. Verschont werden aber nur jene Unternehmen, deren Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit nachweislich auf die Unwetter zurückzuführen sind.

Eine vergleichbare Regelung gab es im Zeitraum von März 2020 bis April 2021 auch für Unternehmen, die coronabedingt in eine existenzielle Krise geraten sind

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Einigung von CDU/CSU und SPD: Insolvenzantragspflicht bei Flutschäden bleibt ausgesetzt . In: Legal Tribune Online, 18.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45769/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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