Gutachter stellt Pflichtverletzungen fest: Neuer Insol­venz­ver­walter für Rot-Weiß Erfurt

24.04.2023

Im März des Jahres 2018 meldet der Fussballverein FC Rot-Weiß Erfurt Insolvenz an. Gut fünf Jahre später wird der bisherige Insolvenzverwalter abberufen und ein Nachfolger bestellt.

Olaf Spiekermann ist neuer Insolvenzverwalter des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. Sein Vorgänger Volker Reinhardt wurde auf Beschluss des Amtsgerichts Erfurt aus wichtigem Grund abberufen. Zuvor hatte die Gläubigerversammlung des Vereins mehrheitlich für eine Ablösung von Reinhardt gestimmt. Das Insolvenzverfahren wurde am 16. März 2018 - zunächst in Eigenverwaltung - eröffnet (Az. 177 IN 98/18). Wenig später beendete das Gericht die Eigenverwaltung.

Nach Vereinsangaben liegt der gerichtlichen Entscheidung zur Abberufung ein von Prof. Dr. Nikolaus Schmidt erstelltes Gutachten zugrunde, in dem Pflichtverletzungen des bisherigen Insolvenzverwalters festgestellt worden seien. Spiekermann, Partner der Kanzlei Brinkmann & Partner, beschränkte sich zunächst darauf, seine Bestellung zu bestätigen. Er habe Reinhardt um die Herausgabe sämtlicher Verfahrensunterlagen gebeten und wolle diese nach Erhalt sichten, heißt es in einer Erklärung. 

Der Vorstand von Rot-Weiß Erfurt drängt ebenso wie die Gläubiger des Vereins auf die schnelle Ausarbeitung und Umsetzung eines Insolvenzplans, mit dem Planungssicherheit geschaffen werden soll. Die erste Mannschaft des Vereins spielt in der Regionalliga und belegt aktuell den zweiten Platz der Tabelle. Entscheidet sich Spiekermann gegen die Fortsetzung des Insolvenzverfahrens und für eine Abwicklung, würde damit auch eine Einstellung des Spielbetriebs einhergehen. 

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Gutachter stellt Pflichtverletzungen fest: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51618 (abgerufen am: 14.10.2024 )

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