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48485

EuG weist Klage von Ryanair ab: Bei­hilfe zur Condor-Ret­tung ist euro­pa­rechts­kon­form

18.05.2022

Ein Flugzeug von Condor in der Luft

Condor flog nach der Insolvenz von Thomas Cook mit Staatshilfe weiter. Zu Recht, wie das EuG nun urteilte. Bild: Tobias Arhelger | stock.adobe.com

Um Condor vor den negativen Auswirkungen der Insolvenz des Mutterkonzerns Thomas Cook zu schützen, leistete der Staat eine Zahlung von 380 Millionen Euro. Das EuG bestätigte nun die Vereinbarkeit dieser Beihilfe mit Unionsrecht.

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Ryanair ist mit einer Klage gegen die finanzielle Unterstützung des Wettbewerbers Condor durch die Bundesrepublik Deutschland vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gescheitert. Der Staat hatte Condor im Rahmen der Insolvenz der Muttergesellschaft Thomas Cook Group mit 380 Millionen Euro unterstützt. Die Beihilfe stellt nach Ansicht des EuG keinen Verstoß gegen EU-Recht dar (Urt. v. 18.05.2022, Az. T-577/20). 

Nachdem Condor in Folge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Thomas Cook Group am 25. September 2019 ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt hatte, meldete die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission eine Rettungsbeihilfe für Condor an. Die EU-Kommission genehmigte die Maßnahme im Oktober 2019 und verzichtete vorangehend auf ein förmliches Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV.   

Gegen den Beschluss erhob Ryanair Nichtigkeitsklage, die nun von der Zehnten erweiterten Kammer des EuG abgewiesen wurde. Dass die finanziellen Schwierigkeiten Condors auf der Liquidation der Thomas Cook Gruppe beruhten, stand der Genehmigung der Beihilfe durch die EU-Kommission nicht entgegen, urteilten die Richterinnen und Richter.  

Ryanair sei es nicht gelungen, nachzuweisen, dass die finanziellen Probleme von Condor nicht hauptsächlich auf die Insolvenz der Thomas Cook Gruppe zurückzuführen seien, so das Gericht weiter. Ryanair hatte vorgebracht, dass die Liquiditätskrise bei Condor durch eine willkürliche Kostenverteilung innerhalb des Konzerns entstanden sei.  

Die irische Fluggesellschaft kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof einlegen.  

sts/LTO-Redaktion

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EuG weist Klage von Ryanair ab: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48485 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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