Im Zusammenhang mit der Insolvenz des Energieversorgers BEV hat der Verbraucherzentrale Bundesverband mit GvW Graf von Westphalen eine Musterfeststellungsklage erhoben. Sie richtet sich an ehemalige Kunden des Unternehmens.
Ansgar Hain
Konkret geht es in der Musterfeststellungsklage unter anderem um einen Neukundenbonus, mit dem die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft Kunden geworben hatte. Der Insolvenzverwalter lehne bei Kunden, deren Vertrag wegen der Insolvenz vor Ablauf des ersten Vertragsjahres beendet wurde, die Anrechnung der versprochenen Boni in der Schlussrechnung ab, teilt die Kanzlei GvW Graf von Westphalen mit, die den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bei der Klage mit einem Team um Ansgar Hain betreut.
Laut VZBV hat das Oberlandesgericht München die Klage zugelassen; Verbraucher können sich nun in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Die mündliche Verhandlung ist dem Verband zufolge auf den 23. Juni dieses Jahres terminiert. Allerdings wird die Klage abgewiesen, wenn sich bis zum 27. März 2020 nicht mindestens 50 Geschädigte in das Register eingetragen haben.
Insolvenzverwalter rechnet mit Quote von rund fünf Prozent
Bei der Insolvenz der BEV müssen die Gläubiger einen Großteil ihrer Forderugnen abschreiben. Nach Angaben des Insolvenzverwalters Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen waren bis zur ersten Gläubigerversammlung Mitte Januar 234.000 Forderungen über insgesamt 261 Millionen Euro angemeldet worden. Die voraussichtlichen Verwertungserlöse im Insolvenzverfahren bezifferte er auf lediglich 22 Millionen Euro. Die Insolvenzquote dürfte unter fünf Prozent liegen.
Zu den BEV-Gläubigern zählen Stromnetzbetreiber wie Amprion und Tennet. Auf die Großgläubiger entfällt fast die Hälfte der Forderungen. Zu der Gläubigerversammlung in der Münchener Reithalle kamen neben ihren Vertretern "nur ein knappes Dutzend der insgesamt mehr als 300.000 Kunden-Gläubiger", teilte Bierbach mit. Die Forderungsprüfung werde von März auf Oktober verschoben, bis dahin könnten die Anmeldungen noch geändert werden. Die Abwicklung werde noch mindestens zwei Jahre dauern.
Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft BEV ging vor einem Jahr Pleite. Sie hatte mit billigen Tarifen und hohen Boni über die Vergleichsportale Verivox und Check24 Kunden geworben, aber rote Zahlen geschrieben. Nach einer Preiserhöhung Ende 2018 hatten auf einen Schlag 200.000 Kunden gekündigt.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen für BEV:
Axel W. Bierbach, Insolvenzverwaltung, München
Christian Beutler, Prozess- und Insolvenzrecht, München
Maximilian Hallberg, Prozess- und Insolvenzrecht, München
Evgeniy Geyler, Insolvenzrecht, München
DLA Piper für BEV (laut Marktinformationen):
Dr. Dietmar Schulz, Insolvenzrecht, München
Dr. Thomas Gädtke, Prozessrecht, München
Michael Cieslarczyk, Energierecht, Köln
GvW Graf von Westphalen für den Verbraucherzentrale Bundesverband:
Ansgar Hain, Federführung, Prozess- und Insolvenzrecht, Berlin
Dr. Frank Süß, Prozessrecht, Frankfurt
Stephen-Oliver Nündel, Prozessrecht, Frankfurt
Carsten Liersch, Insolvenzrecht, Berlin
Dr. Maren Mönchmeyer, AGB-Kontrolle, Hamburg
Streit um Neukunden-Bonus: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40041 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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