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Hermann Wienberg Wilhelm: HWW-Trio ver­waltet Thomas-Cook-Insol­venz

26.09.2019

Geschäftsleute am Flughafen

© Rawpixel.com - stock.adobe.com

Der bekannte Insolvenzrechtler Ottmar Hermann und weitere Juristen der Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm sind zu vorläufigen Insolvenzverwaltern der deutschen Thomas-Cook-Reiseveranstalter bestellt worden.

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Ottmar Hermann war unter anderem Insolvenzverwalter des Cabrio-Herstellers Karmann und des Baukonzerns Philipp Holzmann. Weitere vorläufige Insolvenzverwalter sind Julia Kappel-Gnirs und Fabio Algari aus seiner Kanzlei HWW Hermann Wienberg Wilhelm in Frankfurt. Die Sozietät betreut auch die Insolvenz der Fluggesellschaft Germania.

Die Thomas Cook GmbH, Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, war in den Sog der Pleite des britischen Mutterkonzerns geraten und hatte am Mittwoch beim Amtsgericht (AG) Bad Homburg Insolvenzantrag gestellt für sich und die beiden Tochtergesellschaften Thomas Cook Touristik und Bucher & Öger Tours.

Das AG sei noch am Mittwoch den Anträgen gefolgt und hat die Anwälte von HWW als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt, teilt HWW mit. Algari werde für die Thomas Cook GmbH, Hermann für Thomas Cook Touristik und Kappel-Gnirs für Bucher & Öger Tours zuständig sein.

2.000 Mitarbeitende betroffen

Thomas Cook, zu dem unter anderem Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen gehören, beschäftigt in Deutschland etwa 2.000 Menschen. Deren Löhne und Gehälter sind durch das Insolvenzgeld bis Ende November 2019 gesichert.

Man werde alles unternehmen, um die Thomas-Cook-Gesellschaften in Deutschland fortzuführen und eine Zukunftslösung zu finden, lässt sich Hermann in der Mitteilung der Kanzlei zitieren. Das Hauptaugenmerk liege neben der Stabilisierung der drei Unternehmen momentan darauf, Lösungen für die betroffenen Kunden zu finden.

Derzeit befinden sich nach Angaben von HWW noch rund 97.000 deutsche Urlauber, die über Thomas Cook eine Pauschalreise gebucht haben, in verschiedenen Zielgebieten. Deren Urlaub sowie Rückreise seien über den Sicherungsschein der Zurich Insurance abgesichert. Wer jedoch eine Reise für den Zeitraum vom 27. September bis einschließlich 13. Oktober gebucht habe, könne sie aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten - auch wenn sie teilweise oder schon komplett bezahlt sei.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

Beteiligte Kanzleien

hww her­mann wi­en­berg wil­helm

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Hermann Wienberg Wilhelm: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37865 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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