Unter Leitung ihrer Partner Markus Burgstaller und Karl Pörnbacher hat Hogan Lovells die Slowakische Republik im "Achmea-Verfahren" vor dem EuGH vertreten.
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob die Schiedsklausel eines 1991 geschlossenen bilateralen Investitionsschutzabkommens (BIT) zwischen der ehemaligen Tschechoslowakei und den Niederlanden mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Dieses Abkommen bestimmt, dass Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht beizulegen sind.
Die Große Kammer des EuGH hat jetzt der Klage der Slowakischen Republik stattgegeben und festgestellt, dass Schiedsklauseln in Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsländern gegen das Unionsrecht verstoßen.
Hogan-Lovells-Partner Markus Burgstaller kommentierte: "Mit diesem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof Rechtsgeschichte geschrieben. Bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten sind mit EU-Recht unvereinbar. Dieses Urteil wird sich deshalb auf zahlreiche noch ausstehende Schiedsverfahren auswirken. Schiedsgerichte, Investoren und EU-Mitgliedstaaten werden das EuGH-Urteil deshalb gründlich analysieren müssen."
Das Versicherungsunternehmen Achmea wurde von der niederländischen Kanzlei De Brauw Blackstone Westbroek und ihrer deutschen Partnerkanzlei Hengeler Müller beraten.
cdü/LTO-Redaktion
Hogan Lovells für die Slowakische Republik:
Markus Burgstaller, Partner, London
Agnieszka Zarowna, Associate, London
Karl Pörnbacher, Partner, München
Nicole Böck, Senior Associate, München
De Brauw Blackstone Westbroek für Achmea:
Marnix Leijten, Partner, Amsterdam
Albert Marsman, Partner, Amsterdam
Darina Malacova, Senior Associate, Amsterdam
Hengeler Müller für Achmea:
Dr. Henning Bälz, Partner, Berlin
Dr. Ralf Willer, Partner, Berlin
EuGH zu Schiedsklauseln in Investitionsschutzabkommen: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27419 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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