Der ehemalige EWE-Vorstand Nikolaus Behr, der wegen der "Spitzel-Affäre" im September 2016 zurücktreten musste, hat sich mit Hogan Lovells auf einen Vergleich geeinigt. Er hatte die Kanzlei auf Schadensersatz verklagt.
Nach Informationen der Nordwest-Zeitung vom Samstag soll Hogan Lovells dem Ex-Manager Nikolaus Behr im Rahmen des Vergleichs einen Geldbetrag im "hohen sechsstelligen Bereich" zahlen. Hogan Lovells bestätigte auf Anfrage von LTO, dass es den Vergleich gibt, zum Inhalt wollte die Kanzlei sich aber nicht äußern. Laut Behrs Kommunikationsberater Matthias Onken ist die Verständigung Mitte Januar getroffen worden und gerichtskundig. Aus seiner Sicht ist die Angelegenheit damit beendet.
Behr hatte Hogan Lovells Falschberatung vorgeworfen und die Kanzlei deshalb vor dem Landgericht Hamburg auf Zahlung von Schadensersatz in einem siebenstelligen Bereich verklagt (Az. 305 O 273/17). In dem Fall ging es um einen langwierigen Arbeitsrechtsstreit mit einem leitenden Mitarbeitenden. Hogan Lovells hatte dabei den Vorstand des Versorgungsunternehmens EWE beraten.
Nach Darstellung von Behr hatte ein Anwalt der Kanzlei im Frühjahr 2016 eine Hamburger Detektei mit der GPS-Überwachung des gekündigten Mitarbeiters beauftragt. EWE vermutete, dass der ehemalige Abteilungsleiter illegal für einen Wettbewerber tätig sei; dies wollte man durch die Überwachung nachweisen. Der überwachte Ex-Mitarbeiter entdeckte den GPS-Sender und Behr musste im September 2016 von seinem Posten als Personalvorstand zurücktreten.
2017 argumentierte Behr, der Anwalt von Hogan Lovells habe ihn nicht darüber aufklärt, dass die Maßnahme rechtswidrig sei, sondern sogar die Überwachung selbst in Auftrag gegeben. Behrs Kommunikationsberater Onken wies zudem darauf hin, dass die Kosten damals über die Kanzlei abgerechnet worden seien.
Behr sieht sich mit dem Vergleich nun rehabilitiert. "Mit dem Ergebnis meiner Klage bin ich sehr glücklich", sagte er der Nordwest-Zeitung. "Es räumt mit dem konstruierten öffentlichen Vorwurf auf, ich hätte als Personalvorstand vorsätzlich geltendes Recht gebrochen."
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
Spitzel-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35623 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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