Das Bundesfinanzministerium hat den steuerlichen Rahmen für die sogenannten Contingent Convertible Bonds abgesteckt und damit die Einführung dieser Spezialanleihen ermöglicht. Grundlage waren Musterbedingungen des Bundesverbands deutscher Banken, bei deren Erstellung Hengeler Mueller beraten hat.
Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds) sind Schuldverschreibungen, die basierend auf vorgängig festgelegten Wandlungskriterien automatisch von Fremd- in Eigenkapital gewandelt werden können. Diese hybriden Anleihen machen Fremdkapitalgeber im Falle einer Wandlung zu haftenden Aktionären und verbessern die Eigenkapitalausstattung des Emittenten in ungünstigen Situationen, wenn es Verluste auszugleichen gilt.
Nun wurde vom Finanzministerium die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinszahlungen auf diese Additional Tier 1 Kapitalinstrumente bestätigt. So können die deutschen Banken die Zinsen auf die vergleichsweise teuren Spezialanleihen künftig als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Hengeler Mueller hat den Bundesverband deutscher Banken zu der Erstellung der Musterbedingungen für Additional Tier 1 Kapitalinstrumente sowie für Tier 2 Kapitalinstrumente (Nachranganleihen) beraten und diese auch entworfen.
Die Musterbedingungen für Additional Tier 1 Instrumente sehen zwei Typen vor: Ein "write down/write up"-Instrument, bei denen der Kapitalbetrag bei Unterschreiten einer bestimmten harten Kernkapitalquote temporär herabgeschrieben wird, sowie bedingte Pflichtwandelanleihen, die für diesen Fall eine Wandlung in Aktien vorsehen.
Hengeler Mueller für den Bundesverband deutscher Banken
Alexander G. Rang, Federführung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Partner, Frankfurt
Dr. Ernst-Thomas Kraft, Steuern, Partner, Frankfurt
Dr. Mathias Link, Steuern, Counsel, Frankfurt
Hengeler Mueller: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11690 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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