Der Internetdienstanbieter Afilias darf die generische Top-Level-Domain .lotto registrieren lassen. Die European Lotteries hatte mit Hilfe der Brüssler Kanzlei Altius die Registrierung angegriffen, Afilias setzte sich aber mit Hengeler Mueller vor dem International Centre for Expertise der Internationalen Handelskammer (ICC Expertise Centre) durch.
Die European State Lotteries and Toto Association (European Lotteries), der aus Deutschland der Deutsche Lotto- und Totoblock sowie die Gemeinsame Klassenlotterie angehören, wollte die Registrierung von .lotto verhindern und hat argumentiert, dass die freie Verfügbarkeit von .lotto den Verbraucher unlizensierten oder gar betrügerischen Anbietern von Internet-Glücksspiel ausliefere.
Das ICC Expertise Centre hat die Argumente jedoch verworfen und Hengeler-Mueller-Mandantin Afilias gestattet, die Top-Level-Domain .lotto registrieren zu lassen.
Nachdem der Deutsche Lotto- und Totoblock bereits 2006 vor den deutschen Gerichten mit dem Versuch gescheitert war, unter Hinweis auf das Lotterieveranstaltungsmonopol die Löschung der Marke "Lotto" zu verhindern, ist nun auch für das Internet-Domainrecht geklärt, dass die Domain .lotto nicht nur staatlich veranstalteten Lotterien vorbehalten ist.
Hengeler Mueller für Afilias Ltd.
Dr. Dirk Uwer, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Partner, Düsseldorf
Altius für European Lotteries
Kristof Neefs, Co-Federführung, IP, Associate, Brüssel
Philippe Vlaemminck, Gambling, Regulatory, Partner, Brüssel
Paul Maeyaert, IP, Partner, Brüssel
Hengeler Mueller / Altius: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10849 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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