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Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex und Olaf Scholz: Tsch­ent­scher spricht von halt­losen Vor­würfen

06.05.2022

Peter Tschentscher

Peter Tschentscher bei einem Wahlkampfauftritt in Köln. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Nach Angaben von Peter Tschentscher ist eine Einflussnahme von Olaf Scholz auf Steuerentscheidungen im Cum-Ex-Komplex ausgeschlossen. Der Hamburger Bürgermeister sagte am Freitag in einem Untersuchungsausschuss aus.

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Es geht um viele Millionen Euro an Erstattungen für Steuern, die nie gezahlt wurden. Der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher sieht keine Einflussnahme von Bundeskanzler Olaf Scholz auf Steuerentscheidungen zu der in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Warburg Bank.

Der damalige Bürgermeister und heutige Bundeskanzler "hat über mich keinen Einfluss genommen auf die Steuerentscheidung im Fall Warburg", sagte Tschentscher am Freitag im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Es handele sich um Vorwürfe, "die völlig haltlos sind und richtiggestellt werden müssen".

Auch wenn seine Erinnerungen nach fünf Jahren nicht mehr sehr genau seien, sei er jedoch sicher, dass Scholz nicht an ihn herangetreten sei. Denn das wäre so ungewöhnlich gewesen, dass er sich das sicher gemerkt hätte, sagte Tschentscher, der von 2011 bis 2018 Finanzsenator unter Scholz war. Anderslautende Vorwürfe seien "abenteuerliche Geschichten, die nicht stattgefunden haben und für die es deshalb keine Belege gibt".

Untersuchungsausschuss soll Klarheit bringen

Der Untersuchungsausschuss will eine mögliche Einflussnahme führender SPD-Politiker auf Steuerentscheidungen bei der Warburg Bank klären. Hintergrund sind Treffen von Scholz mit den Mitinhabern der Bank, Max Warburg und Christian Olearius, in den Jahren 2016 und 2017. Gegen Olearius liefen damals schon Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung.

Nach den ersten Treffen hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert. Scholz hatte die Treffen bei seiner Vernehmung im Untersuchungsausschuss im vergangenen Jahr eingeräumt, aber angegeben, sich an den Inhalt der Gespräche nicht erinnern zu können. Eine Einflussnahme auf das Steuerverfahren schloss er jedoch aus.

Als er Finanzsenator wurde, sei die finanzielle Lage der Stadt schwierig gewesen, sagte Tschentscher. "Nach jahrelanger defizitärer Entwicklung waren die Bedarfe enorm." Ein Anliegen sei es ihm deshalb gewesen, die Steuereinnahmen zu verbessern. Schon das spreche gegen eine politische Einflussnahme im Fall Warburg, "weil es in einer solchen Lage völlig abwegig ist, auf Steuerforderungen in Millionenhöhe zu verzichten".

Tschentscher spricht von einem Dilemma

Die Entscheidung der Steuerverwaltung, auf die Rückforderung der Steuern zu verzichten, war Tschentscher zufolge aus damaliger Sicht indes nachvollziehbar. Die Cum-Ex-Gestaltung sei in diesem "sehr komplizierten" Fall damals nicht einwandfrei nachweisbar gewesen. Er sprach von einem "Dilemma": Auf der einen Seite habe das Risiko einer Amtshaftung bestanden, wenn die Bank zu Unrecht mit einer so hohen Rückforderung in Gefahr gebracht worden wäre. Auf der anderen war es der Verlust eines möglichen Rückforderungsanspruchs durch Verjährung.

Zugleich seien Steuerexperten der Meinung gewesen, dass eine Rückforderung bei erwiesener Cum-Ex-Gestaltung auch nach der Verjährung möglich wäre. Deshalb sei ihm 2016 die Entscheidung der Steuerverwaltung, auf die Rückforderung zu verzichten, "nicht nur korrekt, sondern auch als Ausweg aus diesem Dilemma" erschienen.

2020 hatte die Hamburger Steuerverwaltung von Warburg Steuern in dreistelliger Millionenhöhe zurückgefordert. Zuvor war die Bank vom Landgericht Bonn in einem Strafverfahren zu Cum-Ex-Geschäften zur Zahlung von 176 Millionen Euro aufgefordert worden. Der Bundesgerichtshof hatte ein Jahr danach die Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften und damit auch die Einziehungsentscheidung bestätigt (Urt. v. 28.07.2021, Az. 1 StR 519/20) - später folgte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 07.04.2022; Az. 2 BvR 2194/21).

Die Bank hatte nach eigenen Angaben 2020 schon alle von den Steuerbehörden wegen Cum-Ex gegen sie geltend gemachten Steuerforderungen beglichen. Sie versucht aber weiter, auf juristischem Wege gegen die Hamburger Steuerbescheide vorzugehen.

dpa/sts/LTO-Redaktion

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Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex und Olaf Scholz: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48373 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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