Der Rechtsstreit zwischen Alnatura und der Drogeriemarktkette dm um die Kündigung eines Kooperationsvertrags geht in eine zweite Runde. dm hat gegen das Urteil des LG Darmstadt vom Dezember Berufung eingelegt. GvW vertritt Altnatura.
Kristofer Bott
In dem Prozess war es um einen Kooperationsvertrag aus den 1980er Jahren gegangen, an den Alnatura sich nicht mehr gebunden fühlt. Eine Klausel darin sichert dm gewisse Mitspracherechte bei der Auswahl neuer Vertriebspartner von Alnatura zu. Der Bio-Lebensmittelhändler sah sich an den Vertrag aber nicht mehr gebunden, seit dm eine eigene Bio-Linie führt und Alnatura-Produkte nach und nach aus den Regalen genommen hat. Alnatura hat den Vertrag daher außerordentlich fristlos gekündigt.
dm war der Auffassung, dass Alnatura die exklusive Belieferung im November 2014 unrechtmäßig gekündigt habe und klagte. Das Landgericht Darmstadt teilte diese Meinung nicht und wies die Klage ab (Urt.v.09.12.2016, Az.: 14 O 240/15). Außerdem entschied der Vorsitzende Richter Werner Schäfer damals, dass dm nach 2,345 Millionen Euro samt Zinsen an Alnatura für einseitig gekürzte Rechnungen nachzahlen müsse.
dm hat gegen das Urteil nun Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt eingelegt. Alnatura lässt sich in dem Verfahren von GvW Graf von Westphalen unter der Federführung des Frankfurter Partners Dr. Kristofer Bott vertreten. Die Rechtsberater von dm waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bekannt.
Am OLG Frankfurt stehen sich die verschwägerten Firmengründer in einem zweiten Prozess gegenüber, da dm-Gründer Götz Werner von Alnatura-Gründer Götz Rehn die Markenrechte an Alnatura verlangt. Verhandelt werden soll im Februar 2017.
Dr. Kristofer Bott, Partner, Frankfurt
GvW Graf von Westphalen: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21989 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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