Der MLP-Konzern hat sein bisher unter der MLP Finanzdienstleistungen AG gebündeltes Makler- und Bankgeschäft in zwei rechtlich getrennte Gesellschaften verlagert. GSK, Allen & Overy, EY Law und Inhouse-Juristen von MLP berieten rechtlich.
Uwe Jäger
Während das Maklergeschäft der MLP in die neugegründete MLP Finanzberatung SE abgespalten wurde, verbleibt das regulierte Bankgeschäft in der Finanzdienstleistungen AG, die künftig unter MLP Banking AG firmiert. Die Änderungen wurden zum 1. Dezember wirksam.
Die Übertragung des Teilbetriebs erfolgte als Abspaltung zur Aufnahme nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Dadurch wird das regulierte Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäft in der einen und das sonstige Makler- und Beratungsgeschäft in der anderen Gesellschaft konzentriert. Ziel ist die deutliche Steigerung der freien aufsichtsrechtlichen Eigenmittel.
GSK hat MLP bei den erforderlichen internen Maßnahmen zur Umsetzung der Spaltung unterstützt, unter anderem beim Neuabschluss der bestehenden rund 1.800 Handelsvertreterverträge mit den neuen Gesellschaften und neuer gruppeninterner Dienstleistungsverträge. Dabei hätten sich auch aufsichts- und geldwäscherechtliche Fragestellungen in Bezug auf die Anlageberatungs- und Vermittlungsleistungen der Gesellschaften sowie der aufsichtskonformen Ausgestaltung von Auslagerungsverträgen gestellt, teilt die Kanzlei mit.
Das GSK-Team wurde von dem Corporate-Partner Dr. Uwe Jäger und dem Bankaufsichtsrechtler Dr. Oliver Glück geleitet. MLP hat die Kanzlei in den vergangenen Jahren mehrfach bei M&A- und Immobilientransaktionen sowie im Bank- und Aufsichtsrecht mandatiert.
EY und EY Law berieten MLP in Fragen des Datenschutzrechts sowie zu aufsichtsrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen mit einem multidisziplinären Team und über 18 Monate hinweg.
Bei der Abspaltung sei mit Blick auf das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren Neuland betreten worden, teilt Allen & Overy mit, die MLP mit einem Team um Dr. Hans-Peter Löw arbeitsrechtlich beraten hat. Bei der MLP Finanzberatung SE handelt es sich um eine Vorrats-SE, die ohne Arbeitnehmer errichtet wurde. Wird eine solche Vorrats-SE aktiviert, muss das Verfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer nach dem SE-Beteiligungsgesetz nachholt werden. Die Einzelheiten dazu seien bisher nicht praxiserprobt gewesen.
GSK Stockmann + Kollegen für MLP (Corporate, Bank- und Aufsichtsrecht):
Dr. Uwe Jäger, Federführung, Corporate, Heidelberg
Dr. Oliver Glück, Federführung, Bank- und Aufsichtsrecht, München
Daniele Eschenlohr, Local Partnerin, Bank- und Aufsichtsrecht, München
Moritz Gerstmayr, Associate, Bank- und Aufsichtsrecht, München
Dr. Jens Uwe Rügenhagen, Associate, Corporate, Heidelberg
Allen & Overy für MLP (Abspaltungsvertrag):
Dr. Hans-Peter Löw, Federführung, Partner, Arbeitsrecht, Frankfurt
Dr. Andre Wandt, Federführung, Counsel, Corporate, Frankfurt
Dr. Katharina Stüber, Counsel, Corporate, Frankfurt
Martin Rützel, Associate, Arbeitsrecht, Frankfurt
Ihrig & Anderson Rechtsanwälte, Mannheim, für MLP (Abspaltungsvertrag; laut Marktinformationen)
EY Law für MLP:
Dr. Ansgar Becker, Federführung, Bankaufsichtsrecht, Eschborn
Katharina Klausch LL.M., Bankaufsichtsrecht, Eschborn
Robert Jung, Bankaufsichtsrecht, Eschborn
Katharina von Smirnow LL.M., Bankaufsichtsrecht, Eschborn
Mona Pirouz, Datenschutzrecht, Eschborn
EY für MLP:
Michael Berberich, Eschborn
Dr. Thomas Lenz, Eschborn
Daniel Deck, Steuern, Eschborn
MLP Inhouse Recht (laut Marktinformationen):
Antonio Poppa, Federführung, Bank- und Maklerrecht, Wiesloch
Michaela Göttler, Federführung, Leiterin Compliance, Wiesloch
MLP Inhouse Steuern (laut Marktinformationen):
Thorsten Dönges, Leiter Steuern, Wiesloch
GSK Stockmann / Allen & Overy / EY Law: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25805 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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