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GSK Stockmann / Allen & Overy / EY Law: MLP trennt Bank- von Mak­ler­ge­schäft

04.12.2017

Der MLP-Konzern hat sein bisher unter der MLP Finanzdienstleistungen AG gebündeltes Makler- und Bankgeschäft in zwei rechtlich getrennte Gesellschaften verlagert. GSK, Allen & Overy, EY Law und Inhouse-Juristen von MLP berieten rechtlich.

 

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Uwe Jäger

Während das Maklergeschäft der MLP in die neugegründete MLP Finanzberatung SE abgespalten wurde, verbleibt das regulierte Bankgeschäft in der Finanzdienstleistungen AG, die künftig unter MLP Banking AG firmiert. Die Änderungen wurden zum 1. Dezember wirksam.

Die Übertragung des Teilbetriebs erfolgte als Abspaltung zur Aufnahme nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Dadurch wird das regulierte Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäft in der einen und das sonstige Makler- und Beratungsgeschäft in der anderen Gesellschaft konzentriert. Ziel ist die deutliche Steigerung der freien aufsichtsrechtlichen Eigenmittel.

GSK hat MLP bei den erforderlichen internen Maßnahmen zur Umsetzung der Spaltung unterstützt, unter anderem beim Neuabschluss der bestehenden rund 1.800 Handelsvertreterverträge mit den neuen Gesellschaften und neuer gruppeninterner Dienstleistungsverträge. Dabei hätten sich auch aufsichts- und geldwäscherechtliche Fragestellungen in Bezug auf die Anlageberatungs- und Vermittlungsleistungen der Gesellschaften sowie der aufsichtskonformen Ausgestaltung von Auslagerungsverträgen gestellt, teilt die Kanzlei mit.

Das GSK-Team wurde von dem Corporate-Partner Dr. Uwe Jäger und dem Bankaufsichtsrechtler Dr. Oliver Glück geleitet. MLP hat die Kanzlei in den vergangenen Jahren mehrfach bei M&A- und Immobilientransaktionen sowie im Bank- und Aufsichtsrecht mandatiert.

EY und EY Law berieten MLP in Fragen des Datenschutzrechts sowie zu aufsichtsrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen mit einem multidisziplinären Team und über 18 Monate hinweg.

Bei der Abspaltung sei mit Blick auf das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren Neuland betreten worden, teilt Allen & Overy mit, die MLP mit einem Team um Dr. Hans-Peter Löw arbeitsrechtlich beraten hat. Bei der MLP Finanzberatung SE handelt es sich um eine Vorrats-SE, die ohne Arbeitnehmer errichtet wurde. Wird eine solche Vorrats-SE aktiviert, muss das Verfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer nach dem SE-Beteiligungsgesetz nachholt werden. Die Einzelheiten dazu seien bisher nicht praxiserprobt gewesen.

Beteiligte Kanzleien

Ernst & Young Law

Beteiligte Personen

GSK Stockmann + Kollegen für MLP (Corporate, Bank- und Aufsichtsrecht):

Dr. Uwe Jäger, Federführung, Corporate, Heidelberg

Dr. Oliver Glück, Federführung, Bank- und Aufsichtsrecht, München

Daniele Eschenlohr, Local Partnerin, Bank- und Aufsichtsrecht, München

Moritz Gerstmayr, Associate, Bank- und Aufsichtsrecht, München

Dr. Jens Uwe Rügenhagen, Associate, Corporate, Heidelberg

 

Allen & Overy für MLP (Abspaltungsvertrag):

Dr. Hans-Peter Löw, Federführung, Partner, Arbeitsrecht, Frankfurt

Dr. Andre Wandt, Federführung, Counsel, Corporate, Frankfurt

Dr. Katharina Stüber, Counsel, Corporate, Frankfurt

Martin Rützel, Associate, Arbeitsrecht, Frankfurt

 

Ihrig & Anderson Rechtsanwälte, Mannheim, für MLP (Abspaltungsvertrag; laut Marktinformationen)

 

EY Law für MLP:

Dr. Ansgar Becker, Federführung, Bankaufsichtsrecht, Eschborn

Katharina Klausch LL.M., Bankaufsichtsrecht, Eschborn

Robert Jung, Bankaufsichtsrecht, Eschborn

Katharina von Smirnow LL.M., Bankaufsichtsrecht, Eschborn

Mona Pirouz, Datenschutzrecht, Eschborn

 

EY für MLP:

Michael Berberich, Eschborn

Dr. Thomas Lenz, Eschborn

Daniel Deck, Steuern, Eschborn

 

MLP Inhouse Recht (laut Marktinformationen):

Antonio Poppa, Federführung, Bank- und Maklerrecht, Wiesloch

Michaela Göttler, Federführung, Leiterin Compliance, Wiesloch

 

MLP Inhouse Steuern (laut Marktinformationen):

Thorsten Dönges, Leiter Steuern, Wiesloch

Quelle: GSK Stockmann/Allen & Overy/EY Law

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Zitiervorschlag

GSK Stockmann / Allen & Overy / EY Law: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25805 (abgerufen am: 08.11.2025 )

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