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Streit um Preisvergleichsdienst Google Shopping: Google will Mil­li­ar­den­strafe nicht akzep­tieren

21.01.2022

Das Logo von Google wird unter die Lupe genommen

Das Geschäftsgebaren von Google sorgt bei Wettbewerbshütern anhaltend für Beschäftigung. Foto: prima91 | stock.adobe.com

Die Frage, ob Google eine von der EU-Kommission verhängte Wettbewerbsstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zahlen muss, wird vor dem EuGH entschieden. Der Konzern hat Einspruch gegen ein Urteil des EuG eingelegt.

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Der Rechtsstreit um eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google kommt vor das höchste Gericht der Europäischen Union. Der Technologiekonzern hat nach eigenen Angaben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Einspruch gegen ein vorheriges Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) eingelegt. Nach sorgfältiger Überlegung habe man beschlossen, gegen die Entscheidung vorzugehen, so eine Sprecherin.

Das EuG hatte im November geurteilt, dass Google mit seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping vorsätzlich Konkurrenten benachteiligte und eine deswegen von der EU-Kommission verhängte Strafe rechtens sei (Urt. v. 10.11.2021; Az. T-612/17).

Die Brüsseler Behörde war 2017 zu der Ansicht gelangt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht habe, indem es den eigenen Preisvergleichsdienst in den Google-Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft habe.

Seit 2017 hat die EU-Kommission gegen Google mehrere Strafen von teils historischem Ausmaß verhängt. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro. Weitere Untersuchungen laufen.

dpa/sts/LTO-Redaktion

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Streit um Preisvergleichsdienst Google Shopping: . In: Legal Tribune Online, 21.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47288 (abgerufen am: 17.03.2026 )

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