Schlussanträge zu Preisvergleichsdienst: Google muss mit Nie­der­lage vor dem EuGH rechnen

11.01.2024

Google hat nach Einschätzung von Generalanwältin Juliane Kokott eine marktbeherrschende Stellung genutzt, um einen eigenen Onlineservice zu begünstigen. Die Bestätigung einer Milliardenstrafe durch den EuGH wird wahrscheinlicher.

Google droht im Streit über eine Milliardenstrafe mit den Wettbewerbshütern der Europäischen Union (EU) eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Generalanwältin Juliane Kokott vertritt in ihren Schlussanträgen die Ansicht, dass sich der Konzern unter Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung einen Wettbewerbsvorteil für den eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping verschafft hat. Eine dem Unternehmen von der EU-Kommission auferlegte Strafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro sei daher rechtmäßig, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag. 

Die Kommission verhängte die Strafe im Jahr 2017. Hintergrund war die Einschätzung, dass Google auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Services gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugte. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Ergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Angaben der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.

Deswegen hätten - so die Argumentation der Kommission - Nutzerinnen und Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als jene der Konkurrenz. Diese seien aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. 

Google und der Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU (Urt. v. 10.11.2021, Az. T-612/17) und legten anschließend Rechtsmittel ein. Auch vor dem EuGH droht dem Konzern nun eine Niederlage: Kokott schlägt dem Gericht vor, die Klage abzuweisen und die Geldbuße zu bestätigen. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen.

sts/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schlussanträge zu Preisvergleichsdienst: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53610 (abgerufen am: 06.10.2024 )

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