Bei der insolventen Modekette Bonita wird es zu einem Management-Buy-Out kommen. Der Gläubigerausschuss hat im Zuge des Investorenprozesses einem Team um den Geschäftsführer den Zuschlag erteilt.
Bonita-Geschäftsführer Karsten Oberheide wird den Modehändler mit Partnern aus der Mode- und Finanzbranche übernehmen. Das Fortführungskonzept des Teams habe den Gläubigerausschuss aus den Geboten von verschiedenen Interessenten überzeugt, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der an der Sanierung beteiligten Rechtsanwaltskanzleien. Das Investorenteam habe den Zuschlag einstimmig erhalten.
In einem nächsten Schritt muss nun der Insolvenzplan fertiggestellt und bei Gericht eingereicht werden. Die Gläubigerversammlung, die voraussichtlich im Januar 2021 stattfinden wird, hat dem Plan noch zuzustimmen. Das Closing der Transaktion wird für das erste Quartal 2021 erwartet; die Übergabe an die neuen Eigentümer könnte Anfang März 2021 erfolgen.
Während des gerichtlichen Sanierungsverfahrens wird Bonita-Geschäftsführer Oberheide durch Dr. Thorsten Bieg und Prof. Dr. Gerrit Hölzle von der Kanzlei Görg und Detlef Specovius von der Kanzlei Schultze & Braun unterstützt. Sie sind als Sanierungsgeschäftsführer in die Geschäftsführung des Unternehmens eingetreten. Dr. Sven-Holger Undritz von White & Case beaufsichtigt als Sachwalter das Sanierungsverfahren im Interesse der Gläubiger und im Auftrag des Gerichts.
Im Zuge des Anfang Juni 2020 eingeleiteten Schutzschirmverfahrens hat Bonita alle Filialen und Kostenstrukturen auf den Prüfstand gestellt. Der überwiegende Teil der Geschäfte soll erhalten bleiben, aber von unprofitablen Stores trennt sich das Unternehmen. Derzeit werden der Mitteilung zufolge Verhandlungen mit zahlreichen Vermietern geführt, um Filialen, deren Mietverträge bereits gekündigt wurden, fortzuführen. Einige Geschäfte konnten bereits vor einer Schließung Ende Dezember bewahrt werden. Auch die Strukturen im Firmensitz werden verschlankt. Für die gekündigten Beschäftigten sind ein Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen worden.
ah/LTO-Redaktion
Schultze & Braun:
Detlef Specovius, Sanierungsgeschäftsführer, Insolvenzrecht, Federführung
Michael Böhner, Insolvenzrecht
Sebastian Knabe, Insolvenzrecht
Joachim Zobel, Arbeitsrecht
Alexander von Sänger, Arbeitsrecht
Dr. Annerose Tashiro, Internationales Recht
Guido Koch, Liquiditätsplanung
Görg:
Dr. Thorsten Bieg, Partner, Sanierungsgeschäftsführer, Hamburg
Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle, Partner, Sanierungsgeschäftsführer, Hamburg
Dr. Holger Rhode, Partner, Insolvenzverwaltung, Hamburg
Harald Ick, LL.M., Partner, M&A, Hamburg
Dr. Karl-Friedrich Curtze, Assoziierter Partner, Insolvenzrecht, Hamburg
White & Case:
Dr. Sven-Holger Undritz, Sachwalter
Dr. Ellen Meyer-Sommer, Insolvenzrecht
Dr. Henning Mordhorst, Insolvenzrecht
Dr. Gero von Jhering, Prozessrecht
Hendrik Röger, Arbeitsrecht
Görg / White & Case / Schultze & Braun: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43538 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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