Die BKK vor Ort, mit rund 800.000 Mitgliedern eine der größten deutschen Betriebskrankenkassen, muss Schadensersatz an die PubliCare GmbH wegen durch die Kasse herbeigeführter Kundenverluste zahlen. Das hat das SG Düsseldorf entschieden. PubliCare wurde in dem Rechtsstreit von Görg vertreten.
Katja Kuck
Die Klägerin, die PubliCare GmbH aus Köln, ist ein Homecare-Anbieter und versorgt Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln, unter anderem in den Bereichen Stoma-, Kontinenz- und Wundversorgung.
Der Hintergrund: Im Hilfsmittelbereich ist eine Versorgung von Patienten nur möglich, wenn ein entsprechender Versorgungsvertrag des Leistungserbringers mit der Krankenkasse des Patienten besteht. Damit Leistungserbringer nicht willkürlich von der Versorgung ausgeschlossen werden können, eröffnet § 127 SGB V ihnen ein zwingendes gesetzliches Beitrittsrecht zu bestehenden Verträgen.
Nachdem der aktuelle Versorgungsvertrag der PubliCare mit der Krankenkasse endete, hat die Kasse die Patienten der PubliCare an ihre sogenannten Premiumpartner verwiesen mit der Begründung, dass eine Versorgungsberechtigung der PubliCare nicht mehr bestehe. Tatsächlich war die PubliCare rechtzeitig einem bestehenden Versorgungsvertrag beigetreten und hatte so die Anschlussversorgung ihrer Patienten gesichert.
Nach erfolgreicher Durchsetzung der Versorgungsberechtigung zunächst im einstweiligen Rechtsschutz erhob Görg für PubliCare Hauptsacheklage beim Sozialgericht (SG) Düsseldorf auf Schadensersatzzahlung wegen der durch die unzulässigen Umsteuerungsmaßnahmen der Krankenkasse eingetretenen Kundenverluste. Das SG sprach PubliCare den Schadensersatz erstinstanzlich vollumfänglich zu (Az. S11 KR 763/12).
Da Leistungserbringer ihre Schäden wegen willkürlichen Ausschlusses von der Versorgung gegen die oft monopolartig agierenden Krankenkassen in der Regel nicht gerichtlich einklagen, habe das Urteil Signalwirkung, heißt es in einer Einschätzung von Görg.
Die Kanzlei hat die PubliCare GmbH auch bereits in anderen gerichtlichen Verfahren gegen die Krankenkasse vertreten.
Görg für PubliCare GmbH
Dr. Katja Kuck
Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15094 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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