Druckversion
Montag, 13.04.2026, 01:41 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/goerg-Streit-um-Darlehen-mit-Wechselkurskoppelung-beendet
Fenster schließen
Artikel drucken
18600

Görg: Streit um Dar­lehen mit Wech­sel­kurs­kop­pe­lung beendet

25.02.2016

Görg hat für die Dexia Kommunalbank Deutschland Schadenersatzklagen deutscher Kommunen wegen Darlehensverträgen mit Wechselkurskoppelung in erster Instanz abgewehrt.

Anzeige
Das Bild zeigt eine beeindruckende Skyline von Berlin, symbolisch für wirtschaftlichen Fortschritt und den Abschluss von finanziellen Streitigkeiten.

Die in Berlin ansässige Dexia Kommunalbank Deutschland ist auf die Finanzierung der öffentlichen Hand, insbesondere von Gebietskörperschaften und kommunalen Eigenbetrieben, spezialisiert und Tochter der Brüsseler Dexia S. A. Deren Hauptanteilseigner sind die Staaten Belgien und Frankreich. Görg berät bundesweit Banken im Zusammenhang mit der Geltendmachung von komplexen Schadensersatzansprüchen gegen Banken.

Noch vor Beginn der Finanzkrise hatte die Bank in wenigen Fällen mit kommunalen Kunden langfristige Darlehensverträge in Millionenhöhe zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben abgeschlossen, deren Verzinsung von der Entwicklung des Wechselkurses des Euro zum Schweizer Franken abhängig ist: Liegt dieser über einem vereinbarten Schwellenwert, zahlen die Kunden einen günstigen Festzins. Unterschreitet der Wechselkurs den Schwellenwert, führt dies zum Anstieg des Darlehenszinses. 

Nach Ansicht der klagenden Kommunen hatte die hierfür vereinbarte Zinsformel strukturell Ähnlichkeit mit Zinsformeln in einem Währungsswap. Mit einem solchen befasste sich der BGH zuletzt insbesondere in seinem Urteil vom 28. April 2015 über eine Klage einer nordrhein-westfälischen Kommune (XI ZR 378/13). Darin stellte der BGH fest, dass eine beratende Bank bei Abschluss eines spekulativen Währungsswaps grundsätzlich verpflichtet sei, über die in das Geschäft einkalkulierte Marge aufzuklären. Der BGH verwies den Rechtsstreit zurück an das OLG Düsseldorf, da sich die beklagte Bank auf die Verjährungseinrede berufen hatte, was aber ein fehlendes Vorsatzverschulden voraussetzte. 

In zwei Rechtsstreiten kommunaler Kunden gegen die Dexia Kommunalbank Deutschland AG haben Gerichte dagegen der beklagten Bank Recht gegeben. Das Landgericht Kleve hat die Klage der Stadt Kamp-Lintfort abgewiesen. Anders als bei einem reinen Währungsswap, der zu spekulativen Zwecken abgeschlossen werde, bestehe bei einem Darlehensvertrag keine Aufklärungspflicht über die Marge der Bank. Dies gelte auch, wenn der vereinbarte variable Sollzins an die Entwicklung eines Wechselkurses gekoppelt sei. 

Maßgeblich für den Umfang der Beratungspflichten der Bank und die Frage eines möglichen Interessenkonfliktes seien nämlich das abgeschlossene Kundengeschäft in seiner konkreten Ausgestaltung und nicht dessen Einzelelemente, in die das Kundengeschäft bei finanzmathematischer Betrachtung theoretisch aufgespalten werden könne (Urteil vom 16. Februar 2016, 4 O 401/13). Auch das Landgericht Berlin wies die Klage der Stadt Porta Westfalica gegen die Dexia Kommunalbank Deutschland AG in vollem Umfang ab (Urteil vom 24. Februar 2016, 38 O 23/14).  

In beiden Verfahren schlossen sich die Richter damit der Bewertung einer anderen Kammer des Landgerichts Berlin in einem ähnlich gelagerten Parallelfall an. Dort wurde bereits im Februar 2015 die Klage einer Kommune gegen die Dexia Kommunalbank AG abgewiesen (Urteil vom 19. Februar 2015, Az. 37 O 24/14). 

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Görg für Dexia Kommunalbank Deutschland

Dr. Roland Hoffmann-Theinert, Berlin/Frankfurt

Wilko Rozman, Berlin

Quelle: Görg

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Görg: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18600 (abgerufen am: 13.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Banken
    • Kanzleien in Berlin
    • Verfahren
Ein Mann im Anzug schläft auf einem Stapel Bücher. 13.03.2026
Verfahrensgrundsätze

BFH hebt Urteil auf:

Ein schn­ar­chender Richter ist ein Ver­fah­rens­mangel

Ein ehrenamtlicher Richter am FG hat während eines Rechtsgesprächs geschnarcht. Für den BFH ist das ein sicheres Zeichen dafür, dass er nicht nur kurz unaufmerksam, sondern fest entschlummert war. Das FG muss jetzt neu entscheiden.

Artikel lesen
Akten im Bayerischen Verwaltungsgericht München 07.02.2026
Verfahren

Geplante VwGO-Reform:

Wie das BMJV den Ver­wal­tung­s­pro­zess besch­leu­nigen will

Mehr Entscheidungen in kleinerer Besetzung, besserer Schutz vor querulatorischen Klagen und ein "Beibringungsgrundsatz light": Was bedeuten die geplanten Änderungen für die Praxis? Eine Einordnung von Sebastian Baunack und Paul Hothneier.

Artikel lesen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig steht an einem Rednerpult 02.02.2026
Gesetzgebung

Referentenentwurf des BMJV:

Hubig will VwGO grund­le­gend refor­mieren

Justizministerin Stefanie Hubig will Verfahren vor Verwaltungsgerichten beschleunigen und dafür an einigen Stellschrauben drehen. Der Referentenentwurf setzt auf kleinere Spruchkörper, straffere Verfahren und niedrigere Hürden für Bürger.

Artikel lesen
GLS Bank 20.01.2026
Extremismus

Wenn Banken Richter spielen:

Kein Konto für poli­tisch Unwill­kom­mene?

Vermehrt lehnen Banken Kunden ab oder kündigen bestehende Konten aufgrund politischer Haltungen. Dies wirft grundsätzliche Fragen auf, insbesondere über den Zugang zum Zahlungsverkehr als gesellschaftliche Grundvoraussetzung.

Artikel lesen
Die Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer 19.01.2026
Banken

Millionen-Coup in Gelsenkirchen:

Warum der Tresor-Ein­bruch für die Bank teuer werden könnte

Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen droht Tausenden Kunden ein finanzielles Desaster. Haftet dafür die Bank? Julius Verse zeigt, warum eine ignorierte Alarmmeldung zum juristischen Knackpunkt werden könnte. 

Artikel lesen
Sparkasse 04.12.2025
Russland

OLG Frankfurt am Main zu Sparkasse:

Gewöhn­liche Zah­lungen nicht von Russ­land-Sank­tionen erfasst

Die EU-Sanktionen gegen Russland gehen weit, umfassen aber nicht pauschal alle Zahlungen. Das hat das OLG Frankfurt gegenüber einer Sparkasse klargestellt.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 6 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Se­nior Ma­na­ger (w/m/d) Pri­cing & Ne­go­tia­ti­on

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on /...

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Kar­tell­recht

Hengeler Mueller, Brüs­sel

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Im­mo­bi­li­en­recht

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te für den Be­reich Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry und...

Simmons & Simmons, Frank­furt am Main

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on / Li­ti­ga­ti­on

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter I Ban­king & Fi­nan­ce I Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von e-fellows.net
Karrieretag Jura Frankfurt am Main

24.04.2026, Frankfurt am Main

Logo von Fieldfisher
Neue Regeln für Umweltwerbung durch die EmpCo: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

22.04.2026

Praktiker-Workshop: Erfolgreiche Auswertung eines Vermögensverzeichnisses (VAK)

22.04.2026

Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, Teil 2

22.04.2026

Update Nebengüterrecht Stand: April 2026

22.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH