Gleiss Lutz: Insolvenzplan des Suhrkamp Verlags ist rechtskräftig

30.10.2014

Im Streit um den Insolvenzplan des Suhrkamp Verlags und die darin vorgesehene Umwandlung des Verlags in eine AG hat das LG Berlin eine sofortige Beschwerde des Minderheitsgesellschafters Medienholding zurückgewiesen. Das Gericht gab dem Antrag des Suhrkamp Verlages, vertreten von Gleiss Lutz, in allen Punkten statt.

Andreas Spahlinger

Damit ist der Insolvenzplan, der bereits am 22. Oktober 2013 von den Gläubigern angenommen wurde, rechtskräftig. Das Insolvenzverfahren kann zeitnah aufgehoben und der Formwechsel von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgesetzt werden.

Der Beschluss des Landgericht (LG) Berlin vom 20. Oktober ist der Schlusspunkt einer Reihe vorangegangener Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit des Insolvenzplans: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte frühere Entscheidungen des LG Berlin aufgehoben und die Beschwerde der Medienholding gegen den Insolvenzplan zur nochmaligen Verhandlung an das LG Berlin zurückverwiesen.

In diesem Zusammenhang hatte der BGH einige umstrittene und praxisrelevante Rechtsfragen geklärt. Insbesondere entschied das oberste Zivilgericht, dass Entscheidungen der Landgerichte nach § 253 Abs. 4 InsO, die wie hier dem Vollzugsinteresse des Schuldners den Vorrang einräumen, nicht mit dem Mittel der Rechtsbeschwerde angegriffen werden können. Wie mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gewollt, werden damit die Möglichkeiten einzelner Beteiligter, den Vollzug eines Insolvenzplans zu behindern, sachgerecht eingeschränkt und das Sanierungsmittel Insolvenzplan wird gestärkt.

Gleiss Lutz hatte im Jahr 2013 den Suhrkamp Verlag bereits bei der Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrages beraten sowie im Schutzschirmverfahren und im anschließenden Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung begleitet.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Gleiss Lutz für den Suhrkamp Verlag:

Dr. Andreas Spahlinger, Federführung, Insolvenzrecht/Prozessführung, Partner, Stuttgart

Dr. Jörn Wöbke, Federführung, Gesellschaftsrecht/Prozessführung, Partner, Hamburg

Dr. Matthias Tresselt, Insolvenzrecht/Prozessführung, Stuttgart

Dr. Daniel Heck, Gesellschaftsrecht/Prozessführung, Hamburg

Matthias Müller, Gesellschaftsrecht/Insolvenzrecht, Stuttgart

Dr. Burghard Hildebrandt, Öffentliches Recht, Partner, Düsseldorf

Dr. Eva Koch, Öffentliches Recht, Düsseldorf

Prof. Dr. Wulf Goette, Gesellschaftsrecht, Of Counsel, Stuttgart

Quelle: Gleiss Lutz

Zitiervorschlag

Gleiss Lutz: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13633 (abgerufen am: 14.10.2024 )

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