Im Streit um den Insolvenzplan des Suhrkamp Verlags und die darin vorgesehene Umwandlung des Verlags in eine AG hat das LG Berlin eine sofortige Beschwerde des Minderheitsgesellschafters Medienholding zurückgewiesen. Das Gericht gab dem Antrag des Suhrkamp Verlages, vertreten von Gleiss Lutz, in allen Punkten statt.
Andreas Spahlinger
Damit ist der Insolvenzplan, der bereits am 22. Oktober 2013 von den Gläubigern angenommen wurde, rechtskräftig. Das Insolvenzverfahren kann zeitnah aufgehoben und der Formwechsel von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgesetzt werden.
Der Beschluss des Landgericht (LG) Berlin vom 20. Oktober ist der Schlusspunkt einer Reihe vorangegangener Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit des Insolvenzplans: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte frühere Entscheidungen des LG Berlin aufgehoben und die Beschwerde der Medienholding gegen den Insolvenzplan zur nochmaligen Verhandlung an das LG Berlin zurückverwiesen.
In diesem Zusammenhang hatte der BGH einige umstrittene und praxisrelevante Rechtsfragen geklärt. Insbesondere entschied das oberste Zivilgericht, dass Entscheidungen der Landgerichte nach § 253 Abs. 4 InsO, die wie hier dem Vollzugsinteresse des Schuldners den Vorrang einräumen, nicht mit dem Mittel der Rechtsbeschwerde angegriffen werden können. Wie mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gewollt, werden damit die Möglichkeiten einzelner Beteiligter, den Vollzug eines Insolvenzplans zu behindern, sachgerecht eingeschränkt und das Sanierungsmittel Insolvenzplan wird gestärkt.
Gleiss Lutz hatte im Jahr 2013 den Suhrkamp Verlag bereits bei der Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrages beraten sowie im Schutzschirmverfahren und im anschließenden Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung begleitet.
Gleiss Lutz für den Suhrkamp Verlag:
Dr. Andreas Spahlinger, Federführung, Insolvenzrecht/Prozessführung, Partner, Stuttgart
Dr. Jörn Wöbke, Federführung, Gesellschaftsrecht/Prozessführung, Partner, Hamburg
Dr. Matthias Tresselt, Insolvenzrecht/Prozessführung, Stuttgart
Dr. Daniel Heck, Gesellschaftsrecht/Prozessführung, Hamburg
Matthias Müller, Gesellschaftsrecht/Insolvenzrecht, Stuttgart
Dr. Burghard Hildebrandt, Öffentliches Recht, Partner, Düsseldorf
Dr. Eva Koch, Öffentliches Recht, Düsseldorf
Prof. Dr. Wulf Goette, Gesellschaftsrecht, Of Counsel, Stuttgart
Gleiss Lutz: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13633 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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