Zum 1. Januar 2016 nimmt Gleiss Lutz die beiden Anwälte Jacob von Andreae und Frank Schlobach in die Partnerschaft auf. Zudem werden Iris Benedikt-Buckenleib, Roland Sterr und Sebastian Tusch als Counsel ernannt.
Dr. Jacob von Andreae berät im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Er ist vor allem auf das Energieregulierungsrecht, das Beihilfe- und Subventionsrecht sowie das Bau-, Planungs- und Umweltrecht spezialisiert. Er begleitet auch bei M&A-Transaktionen mit öffentlich-rechtlichem Einschlag sowie Projektentwicklungen.
Frank Schlobach ist auf Bank- und Finanzrecht spezialisiert. Er berät Private-Equity-Häuser, Finanzinstitute und Unternehmen zu Finanzierungstransaktionen, insbesondere zu Leveraged Buyouts und sonstigen Akquisitionsfinanzierungen, Unternehmenskrediten, Infrastrukturfinanzierungen und Restrukturierungen.
Dr. Iris Benedikt-Buckenleib berät im deutschen und europäischen Kartellrecht mit einem Schwerpunkt im Bereich Fusionskontrolle. Zu ihren weiteren Schwerpunkten gehören Kartellbußgeldverfahren, Vertriebskartellrecht sowie die Compliance-Beratung.
Roland Sterr berät bei Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie im Gesellschaftsrecht. In den vergangenen Jahren hat er zahlreiche komplexe und grenzüberschreitende M&A-Transaktionen (einschließlich Carve-outs) begleitet.
Sebastian Tusch ist auf das Finanzaufsichtsrecht spezialisiert und berät Banken, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften zu den regulatorischen Anforderungen.
Gleiss Lutz: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17835 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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