Gleiss Lutz: Minis­ter­er­laubnis für Miba und Zol­lern

20.08.2019

Mit einer Ministererlaubnis hat Wirtschaftsminister Altmaier den Weg frei gemacht für ein Joint-Venture der beiden Mittelständler Miba und Zollern. Gleiss Lutz hat die beiden Unternehmen in dem Verfahren vertreten.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier begründete seine Ministererlaubnis damit, dass das gemeinsame Unternehmen des Metallverarbeiters Zollern und des Autoteileproduzenten Miba eine wichtige Rolle bei der Energiewende spielen könne. Der CDU-Politiker kündigte in Berlin aber zugleich an, er wolle die Fusionskontrolle verschärfen.

Die sogenannte Ministererlaubnis wird nur in Ausnahmen erteilt und ist an Gemeinwohlinteressen geknüpft. Altmaier sprach von einem überragenden Interesse der Allgemeinheit. Es gehe zugleich um den Erhalt eines wettbewerbsfähigen Mittelstands. Nach der Entscheidung können Zollern aus Baden-Württemberg und Miba aus Österreich ein Unternehmen für Gleitlager gründen. Die Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden. So müssen die Firmen das neue Gemeinschaftsunternehmen mindestens fünf Jahre gemeinsam betreiben und 50 Millionen Euro investieren.

Altmaier sagte, er habe sich die Entscheidung nicht einfach gemacht. Gleitlager seien aber ein zentraler Teil in der Wertschöpfungskette von Produkten, die eine wichtige Rolle bei der Energiewende spielten - etwa für Windkraftanlagen oder moderne Gasturbinen.

Kartellamt hatte Fusion im Januar untersagt

Der Wirtschaftsminister setzte sich mit seinem Votum über eine Entscheidung des Bundeskartellamts hinweg. Dieses hatte den Zusammenschluss in diesem Geschäftsbereich im Januar 2019 verboten - weil die Firma sonst besonders bei Gleitlagern für Großmotoren sehr stark aufgestellt sei, wie sie etwa in Schiffen, Lokomotiven oder Stromaggregaten zur Anwendung kommen. Durch den Zusammenschluss würde für die Abnehmer eine wichtige Auswahlalternative fehlen.

Altmaier sagte, er sei generell "kein großer Freund" einer Ministererlaubnis. Deswegen will er die Fusionskontrolle beim Bundeskartellamt verschärfen. Der Fall Miba und Zollern zeige, dass die Kontrolle auch bei relativ kleinen Märkten eingreife. Für Kontrollen sollen deshalb künftig die Schwellen etwa beim Inlandsumsatz erhöht werden. Außerdem sollen die Voraussetzungen für eine Ministererlaubnis präzisiert werden, sowohl beim Verfahren als auch bei den Voraussetzungen für eine Erlaubnis. Damit solle der "Ausnahmecharakter" klargestellt werden.

Erste Ministererlaubnis für Mittelständler

Das Gesetz sieht hohe Hürden für eine Ministererlaubnis vor. Der Vorstoß der beiden Mittelständler war erst der 23. Antrag auf eine Ministererlaubnis, seitdem diese 1973 im Gesetz verankert wurde - die Erlaubnis Altmaiers ist erst die zehnte, die erteilt wurde. Miba/Zollern gilt zudem als der erste Mittelstandsfall, der eine Ministererlaubnis erhielt.

Die Entscheidung Altmaiers traf sogleich auf Kritik. Die Monopolkommission erklärte, sie sehe kritisch, dass der Minister den Gemeinwohlvorteil "weitergehend" auslege. Das Beratergremium hatte Altmaier im April empfohlen, die Erlaubnis nicht zu erteilen. Daraufhin machten sich aber die betroffenen Bundesländer Niedersachsen und Baden-Württemberg dafür stark.

Gleiss Lutz hat Miba und Zollern im Verfahren mit einem Team um den Kartellrechtler Dr. Matthias Karl begleitet. Die Kanzlei war nach eigenen Angaben in der Vergangenheit in mehreren Ministererlaubnisverfahren für Antragssteller oder Beigeladene tätig, etwa bei Edeka-Tengelmann und E.on-Ruhrgas.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Gleiss Lutz für Miba und Zollern:

Dr. Matthias Karl, Federführung, Partner, Kartellrecht, Stuttgart

Dr. Philipp Pichler, Counsel, Kartellrecht, Stuttgart

Alexandra Bruch, Kartellrecht, Stuttgart

Rhued Gaiser, Kartellrecht, Stuttgart

Patrick Grüner, Counsel, Kartellrecht, Stuttgart

Dr. Johannes Hertfelder, Kartellrecht, Stuttgart

Dr. Sebastian Köhler, Kartellrecht, Stuttgart

Zitiervorschlag

Gleiss Lutz: Ministererlaubnis für Miba und Zollern . In: Legal Tribune Online, 20.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37139/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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