Gleiss Lutz: Kerzenwachs-Kartell: Europäisches Gericht reduziert Bußgeld für Sasol

14.07.2014

Die EU-Kommission hat gegen Sasol wegen der Beteiligung am Kerzenwachs-Kartell im Jahr 2008 eine zu hohe Geldbuße verhängt. Dies entschied das Gericht der Europäischen Union am vergangenen Freitag und reduzierte die Buße um rund die Hälfte. Vertreten wurde Sasol in dem mehrere Jahre andauernden Verfahren von Gleiss Lutz.

Die EU-Kommission hatte am 21. Oktober 2008 eine Geldbuße in Höhe von 318,2 Millionen Euro gegen Sasol und ihre Tochterunternehmen verhängt. Sasol hatte als Kronzeuge im Kerzenwachs-Kartell umfassend mit der Kommission kooperiert und dafür eine hälftige Ermäßigung der Geldbuße erhalten. Dennoch war Sasol mit dem höchsten Bußgeld der am Kartell beteiligten Unternehmen belegt worden. Im Dezember 2008 hatte Sasol deshalb Klage gegen die Bußgeldentscheidung der Kommission erhoben. Dieser Klage hat das Gericht am 11. Juli 2014 teilweise stattgegeben (Az. T-541/08, Urt. v. 11.7.2014)

Insbesondere hatte die Kommission Sasol zu Unrecht alleine für das Verhalten der direkt am Kartell beteiligten Gesellschaft Schümann Sasol vor dem 1. Juli 2002 haftbar gemacht. Schümann Sasol war bis zu diesem Zeitpunkt ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen Sasol und einem weiteren Unternehmen.

Nach Ansicht des Gerichts hat die Kommission nicht nachgewiesen, dass Sasol vor dem 1. Juli 2002 alleine kontrollierenden Einfluss auf die am Kartell beteiligte Gesellschaft ausgeübt hat. Das Gericht folgte in diesen Punkten der Argumentation von Gleiss Lutz und reduzierte die Geldbuße um mehr als 50 Prozent auf nun 149,9 Millionen Euro. Dies ist nach Angaben von Gleiss Lutz eine der höchsten Bußgeldreduzierungen der letzten Jahre.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Gleiss Lutz für Sasol

Dr. Wolfgang Bosch, Kartellrecht, Partner, Frankfurt

Dr. Ulrich Denzel, Kartellrecht, Partner, Stuttgart

Christian von Köckritz, Kartellrecht, Brüssel

 

Europäische Kommission

F. Castillo de la Torre, Prozessbevollmächtiger

R. Sauer, Prozessbevollmächtiger

M. Gray, Barrister

Quelle: Gleiss Lutz

Zitiervorschlag

Gleiss Lutz: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12549 (abgerufen am: 11.10.2024 )

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