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Wettbewerber beschweren sich erfolgreich: Rück­schlag für Telekom und EWE beim Glas­fa­ser­ausbau

24.09.2021

Glasfaserkabel auf Holztrommel

(c) alho007 | stock.adobe.com

Das OLG Düsseldorf hebt die Freigabe für das Gemeinschaftsunternehmen durch das Bundeskartellamt nach einer Beschwerde seitens Vodafone und Deutsche Glasfaser auf. Voraussichtlich wird sich der BGH des Falles annehmen.

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Im Streit über den Glasfaserausbau im Nordwesten Deutschlands müssen der Regionalanbieter EWE und die Deutsche Telekom einen Rückschlag hinnehmen. Das Bundeskartellamt hatte einem Gemeinschaftsunternehmen der beiden Firmen Ende 2019 die Freigabe erteilt, ihr Schulterschluss brachte die Konkurrenz unter Druck. Nach einer Beschwerde von Vodafone und dem Unternehmen Deutsche Glasfaser hob das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf diese Freigabe des Kartellamts am Mittwoch aber wieder auf (Az. VI-Kart 5/20 V). Aus Sicht des Gerichts war die damalige Begründung für die Freigabe "nicht tragfähig".

Die Entscheidung ist ein Dämpfer für die Telekom und für EWE, aber nicht das Ende. Denn als sicher gilt, dass der Fall im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landet. Sollte auch dieses Vorhaben scheitern und das Urteil rechtskräftig werden, hätte das Kartellamt fünf Monate Zeit, um eine neue Entscheidung zu fällen. Möglich wäre, dass die Bonner Behörde auch im zweiten Anlauf Ja sagt, hierfür aber stärkere Verpflichtungen von EWE und der Telekom verlangt. Möglich wäre auch, dass doch noch ein Nein aus Bonn kommt.

Es geht um das Marktgebiet der EWE, also vor allem um große Teile Niedersachsens, ein Gebiet nördlich von Osnabrück bis vor die Tore Hamburgs. Außerdem sind Gebiete im Norden von NRW betroffen. Die Auflagen des Kartellamts von 2019 sehen vor, dass das Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser Nordwest Wettbewerber auf sein Netz lässt. Außerdem müssen recht hohe Investitionen gestemmt werden. Diese Zugeständnisse konnten die Konkurrenten aber nicht besänftigen - sie zogen vor Gericht und setzten sich dort vorerst durch.

Ein Sprecher des Kartellamts erklärte, man nehme den Beschluss "mit Bedauern zur Kenntnis". Nach Einschätzung seiner Behörde komme es durch die Verpflichtungszusagen und die wettbewerblichen Leitplanken "zu Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten in der betroffenen Region und auch im ländlichen Raum." Als Reaktion auf das Urteil machten EWE und die Telekom deutlich, dass sie an dem Gemeinschaftsunternehmen festhalten und weiter ausbauen werden. Die Glasfaser Nordwest verschickte am Mittwoch einen Brief an Kommunen, in dem es heißt: "In allen Ausbaugebieten werden die Baumaßnahmen wie geplant ausgeführt."

dpa/sts/LTO-Redaktion

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Wettbewerber beschweren sich erfolgreich: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46098 (abgerufen am: 18.06.2026 )

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