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Gericht skizziert Zeitplan: Wire­card-Pro­zess ist "in der End­phase"

07.08.2025

Ehemaliger Hauptsitz von Wirecard in Aschheim

Bild: dpa picture alliance / Peter Kneffel

Weit mehr als 200 Verhandlungstage sind im Wirecard-Prozess vor dem LG München I absolviert. Der Vorsitzende Richter stellt einen zeitnahen Abschluss in Aussicht.

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Heute wird im Saal 270 des Münchner Justizpalastes noch einmal verhandelt, anschließend ist Sommerpause im Münchner Wirecard-Strafprozess. Der nächste Sitzungstag ist für den 4. September terminiert. Der Vorsitzende Richter Markus Födisch hat sich am Donnerstag zum weiteren Zeitplan geäußert.

Ein Abschluss der Beweisaufnahme im vierten Quartal dieses Jahres erscheine möglich, so Födisch laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters. Man sei jetzt "in der Endphase". Für Plädoyers und Urteilsverkündung plane das Gericht fünf bis zehn Sitzungstage ein – verteilt auf mehrere Wochen, so Reuters unter Berufung auf Prozessbeteiligte.

Hauptverhandlung startete Ende 2022

Der Auftakt für die Hauptverhandlung vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts München I (Az. 4 KLs 402Js 108194/22) war am 8. Dezember 2022. Angeklagt sind neben dem früheren Wirecard-CEO Dr. Markus Braun auch weitere ehemalige Manager des Technologiekonzerns. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem gewerbsmäßigen Bandenbetrug (§ 263 Strafgesetzbuch (StGB)), Bilanzfälschung (§ 331 Nr. 1 Handelsgesetzbuch) und Untreue (§ 266 StGB) vor.

Später stimmte diese einem Vorschlag des Gerichts zu, das Verfahren auf der Grundlage von § 154 bzw. 154a der Strafprozessordnung auf die zehn wichtigsten Anklagepunkte zu beschränken (Verfügung v. 19.12.2024). Rechtsanwältin Theres Kraußlach (Kanzlei Kalweit & Kraußlach), die Braun als Pflichtverteidigerin zur Seite steht, bewertete den Vorgang seinerzeit als "Vorverurteilung" ihres Mandanten. Braun ist seit inzwischen mehr als viereinhalb Jahren in Untersuchungshaft.

Insolvenzverwalter beschreibt hohen Kapitalbedarf

Im Juli hat der Insolvenzverwalter von Wirecard, Michael Jaffé (Jaffé Rechtsanwälte), ausgesagt und dem Unternehmen dabei einen erheblichen "Cash Burn", also einen hohen Verbrauch von Fremdkapital, das insbesondere von Banken zur Verfügung gestellt wurde, bescheinigt. Allein in den ersten zehn Wochen nachdem der Insolvenzantrag gestellt worden sei, habe der Finanzbedarf eine dreistellige Millionensumme erreicht, so Jaffé.

Einer Darstellung Brauns, wonach der frühere Vertriebsvorstand Jan Marsalek und dessen Komplizen Milliarden aus dem Konzern abgezweigt und auf die Seite geschafft hätten, widersprach Jaffé. Dass da irgendetwas rausgedreht worden wäre, sei ausgeschlossen, so der Insolvenzverwalter. Braun droht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Kal­weit & Kraußl­ach
Jaf­fé

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Gericht skizziert Zeitplan: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57856 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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