Seit Jahren beschäftigt sich die Justiz mit teuren Aktiendeals zulasten der Staatskasse. Nun will die Staatsanwaltschaft die nächsten Ex-Banker wegen schwerer Steuerhinterziehung vor Gericht bringen.
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Die Frankfurter Justiz treibt die strafrechtliche Aufarbeitung von Cum-Ex-Aktiendeals zulasten der Staatskasse voran. Die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) Frankfurt am Main hat Anklage gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Commerzbank wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung erhoben. Die vier Männer – zwei Briten im Alter von 66 und 59 Jahren, ein Deutscher (61) und ein US-Amerikaner (60) – sind nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft für einen Steuerschaden von mehr als 20 Millionen Euro verantwortlich. Die Anklage erfolgt zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main.
Bei Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, schoben Beteiligte rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch hin und her. Investoren ließen sich von Finanzämtern Steuern auf Dividenden erstatten, die gar nicht gezahlt worden waren. Schätzungen zufolge entstand dem Fiskus ein zweistelliger Milliardenschaden. 2012 reagierte der Gesetzgeber, 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Aktiendeals aus dem Jahr 2008
Im konkreten Fall geht es um Aktiengeschäfte im Jahr 2008. Die vier Banker sollen die Cum-Ex-Geschäfte "in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken" entwickelt, genehmigt und umgesetzt haben. Zwei der Beschuldigten waren den Angaben zufolge im Tatzeitraum in Frankfurt (Main) tätig, die beiden anderen in London.
Die Commerzbank wollte sich nicht inhaltlich zu dem Fall äußern: "Wir äußern uns nicht zu Verfahren gegen Dritte. Die Commerzbank ist nicht selbst verfahrensbeteiligt", teilte ein Sprecher auf Anfrage mit.
Die Verfahren gehen weiter
Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals läuft seit Jahren bei verschiedenen Staatsanwaltschaften. Die GenStA Frankfurt (Main) hat in dem Ermittlungskomplex – einschließlich der nun auf den Weg gebrachten – sieben Anklagen erhoben. Zwölf Angeklagte wurden von Gerichten in Frankfurt und Wiesbaden teilweise bereits rechtskräftig verurteilt.
Einer der Verurteilten war der ehemalige Rechtsanwalt Hanno Berger, der als Initiator der Cum-ex-Masche gilt. Er wurde sowohl vom Landgericht Wiesbaden als auch vom Landgericht Bonn zu Haftstrafen verurteilt. Beide Urteile bestätigte der BGH. Ein Wiederaufnahmeantrag Bergers wurde im April durch das Oberlandesgericht Köln abgelehnt. Zuletzt entschied das OLG Frankfurt, dass auch Bergers Rentenanspruch ohne Selbstbehalt gepfändet werden darf, um die Taterträge einzuziehen. Auch dem früheren Warburg-Chef Christian Olearius droht die Einziehung von Cum-Ex-Gewinnen.
Die GenStA Frankfurt (Main) ermittelt in Bezug auf Cum-Ex nach eigenen Angaben noch in zehn “umfangreichen Verfahrenskomplexen” gegen insgesamt 39 Beschuldigte. Auch in Nordrhein-Westfalen laufen die Ermittlungen, jedoch drohen acht Verfahren in Teilen oder komplett zu verjähren.
Aber nicht nur die Staatsanwaltschaften ermitteln weiter, sondern auch die Finanzämter in Hamburg, die Rückforderungen in Milliardenhöhe prüfen.
dpa/sim/LTO-Redaktion
Neue Anklage im Cum-Ex-Skandal: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60687 (abgerufen am: 13.09.2026 )
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