Auftatmen bei Bauern und Gärtnereien im Grenzgebiet zwischen Deutschland und der Schweiz. Die Zollbefreiung von Marktgütern soll nicht zum 1. Januar 2022, sondern erst ein Jahr später aufgehoben werden.
Der “Gemüsestreit” zwischen Deutschland und der Schweiz ist vorerst entschärft worden. Das für den 1. Januar angedrohte Ende der zollfreien Lieferungen in die Schweiz wird verschoben. Darüber hat die schweizerische Zollverwaltung deutsche Marktfahrer in einem Schreiben informiert. “Wir werten dies als wichtigen Zwischenerfolg”, sagte der Leiter für Kantons- und Stadtentwicklung in Basel-Stadt, Lukas Ott, gegenüber der dpa. Die Zollverwaltung wollte die jahrelange Praxis, dass deutsche Bauern und Gärtnereien im Grenzgebiet zur Schweiz zollfrei direkt an Abnehmer in Basel liefern können, aufheben.
Vom Tisch ist die Angelegenheit aber noch nicht: Nach dpa-Angaben soll die neue Richtlinie nun ein Jahr später, zum 1. Januar 2023, in Kraft treten. Es sei aber eine neue Prüfung der rechtlichen Grundlagen eingeleitet worden, so die Zollverwaltung. “Wir sind immer noch der Ansicht, dass die bisherige Praxis der Zollbefreiung von Marktgütern im Dreiländereck in keiner Weise das Zollgesetz verletzt”, sagte Ott. Er hatte im Namen der Abnehmer eine Delegation geleitet, die gegen die Aufhebung protestiert hatte.
Verstoß gegen Grenzabkommen?
Deutsche Agrarbetriebe im Umkreis von zehn Kilometern zur Grenze haben Schweizer Restaurants und Privathaushalte bislang problemlos beliefert. Dem Schweizer Rundfunk zufolge landen so jedes Jahr etwa 550 Tonnen deutsches Gemüse in etwa 45 Restaurants und 700 Haushalten der Stadt Basel. Die Zollverwaltung steht nun auf dem Standpunkt, dass die Praxis gegen ein Grenzabkommen von 1958 verstößt. Die zollfreie Einfuhr von bestimmten Mengen gelte nur für bestimmte Gemüse und Kartoffeln und nur für Verkäufe auf Märkten, sagte eine Sprecherin. Bei einer Überprüfung sei festgestellt worden, dass auch andere Waren eingeführt würden.
“Im Kanton Basel-Stadt, der zu rund zwei Drittel an das Elsass und an Baden-Württemberg anstößt, hat die Versorgung von Lebensmitteln aus der grenznahen Region im Dreiländereck eine lange Tradition”, sagte Ott. “Kurze Versorgungswege sind ganz im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und auch aus Sicht des Klimaschutzes zu begrüßen.”
dpa/sts/LTO-Redaktion
Verstoß gegen Zollbestimmungen?: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46716 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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