Das BVerwG hat Klagen gegen eine Höchstspannungsverbindung in Niedersachen, die TenneT errichten will, abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss ist damit rechtskräftig. Ganten Hünecke Bieniek, STKAUTZ und CMS vertraten die Parteien.
Gegen die kombinierte 380 Kilovolt-Höchstspannungsfrei- und -erdkabelleitung hatten fünf Grundstückseigentümer und der Landesverband Niedersachsen des Naturschutzbund Deutschland (NABU) geklagt.
Die Trasse hat eine Gesamtlänge von 60,7 Kilometern, davon verlaufen 18,2 Kilometer als Erdkabel. Das Projekt des Übertagungsnetzbetreibers TenneT ist Teil eines Pilotvorhabens, um den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene im Übertragungsnetz zu testen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Einwände der Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss am Donnerstag zurückgewiesen (Urt. v. 06.04.2017, Az.: 4 A 2–6.16, 4 A 16.16). Der angegriffene Beschluss stehe mit geltendem Naturschutzrecht im Einklang, urteilten die Richter. Von einer erheblichen Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes "Diepholzer Moorniederung" könne ebenso wenig ausgegangen werden wie von einem Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote oder die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.
Das Vorhaben sei auch mit den Vorgaben des Energieleitungsausbaugesetzes sowie mit geltendem Raumordnungsrecht vereinbar. Abwägungsfehler lägen nicht vor. Soweit landwirtschaftlich genutzte Grundstücke von der Höchstspannungsfreileitung betroffen seien oder überspannt würden, sei zwar von Bewirtschaftungserschwernissen auszugehen, räumen die Richter ein. Die betroffenen Grundstücke seien jedoch auch weiterhin landwirtschaftlich nutzbar. "Eine Existenzvernichtung der klägerischen Betriebe ist nicht zu befürchten. Eine weitergehende Ausführung der Leitung als Erdkabel können die Kläger nicht beanspruchen", so das BVerwG.
Die Kläger wurde von der Bremer Kanzlei Ganten Hünecke Bieniek & Partner vertreten, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hatte die Münchner Spezialkanzlei STKAUTZ mandatiert. CMS stand TenneT mit einem Team um Dr. Fritz von Hammerstein zur Seite.
ah/LTO-Redaktion
Ganten Hünecke Bieniek & Partner für die Kläger
STKAUTZ für das Land Niedersachsen
CMS Hasche Sigle für TenneT:
Dr. Fritz von Hammerstein, Federführung, Umwelt- und Planungsrecht, Partner, Hamburg
Dr. Christiane Kappes, Umwelt- und Planungsrecht, Partnerin
Dr. Neele Ann Christiansen, Umwelt- und Planungsrecht, Senior Associate
Dr. Insa Nutzhorn, Umwelt- und Planungsrecht, Senior Associate
Dr. Nadine Lichtblau, Umwelt- und Planungsrecht, Senior Associate
Ganten Hünecke / STKAUTZ / CMS: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22609 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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