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Kartellamt gibt Zusammenschluss frei: Kar­stadt und Kaufhof können fusio­nieren

09.11.2018

Kaufhof-Filiale in Köln

© Raimond Spekking, wikimedia commons, CC-BY SA 4.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Bedenken gegen die Fusion von Karstadt und Kaufhof. Es hat den Zusammenschluss der beiden Warenhauskonzerne am Freitag freigegeben.

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Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte in Bonn: "Wir haben das Vorhaben intensiv geprüft. Weder aus der Perspektive der Verbraucher, noch aus Sicht der Hersteller und Lieferanten gab es durchschlagende wettbewerbliche Bedenken." Karstadt und Kaufhof hätten nicht nur viele Konkurrenten im stationären Geschäft. Auch der Online-Handel sorge für zusätzlichen Wettbewerbsdruck. "Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof sind zwar die einzigen bundesweit tätigen Warenhausbetreiber", so Mundt weiter. Aus wettbewerblicher Sicht gebe es aber keinen sogenannten Warenhausmarkt.

Karstadt und Galeria Kaufhof hatten im September bekannt gegeben, ein Gemeinschaftsunternehmen gründen zu wollen - rechtlich beraten von McDermott Will & Emery und Willkie Farr & Gallagher. Das BKartA hat die Prüfung der Fusion nun bereits innerhalb der einmonatigen sogenannten ersten Phase  abgeschlossen.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden nach Angaben des BKartA rund 100 Handelsunternehmen und Lieferanten, darunter die größten Online-Händler und stationären Händler in Deutschland, befragt. Zudem hat die Behörde sich mit den konkreten Marktverhältnissen für rund 20 verschiedene Warengruppen an den Standorten der Warenhäuser befasst. "Wir haben festgestellt, dass Kaufhof und Karstadt selbst bei isolierter Betrachtung des rein stationären Handels nur in einzelnen Warengruppen und Regionen Marktanteile von mehr als 25 Prozent erzielen", sagte Mundt.

Auf den Beschaffungsmärkten, also im Verhältnis der Warenhausbetreiber zu ihren Lieferanten, werden Karstadt und Kaufhof zusammen bei einigen Warengruppen eine starke Marktstellung haben. Allerdings stünden den Herstellern hinreichende Absatzalternativen in Form von Fachhändlern, stationär sowie online, zur Verfügung, teilt das BKartA mit. Einige Hersteller hatten die Sorge geäußert, dass die Unternehmen künftig über eine große Einkaufsmacht verfügen und daher auch bessere Konditionen fordern könnten. Das BKartA hat angekündigt, dies im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sogenannten Anzapfverbot zu beobachten.

243 Standorte, fünf Milliarden Euro Umsatz

Der neue Einzelhandelsriese wird europaweit 243 Standorte haben und rund 32.000 Mitarbeitende beschäftigen. Die Umsätze von Karstadt und Kaufhof betragen zusammen rund fünf Milliarden Euro.

Unter dem Dach der neuen Holding werden nicht nur die deutschen Kaufhof- und Karstadt-Filialen vereint, sondern auch die Karstadt-Sporthäuser, die europäischen Filialen der Outlet-Kette Saks Off 5th, die Galeria-Inno-Kaufhäuser in Belgien, die erst kürzlich gegründeten Hudson's-Bay-Warenhäuser in den Niederlanden sowie eine Reihe von Internet-Anbietern.

Offiziell ist von einer "Fusion unter Gleichen" die Rede. Doch die Signa-Holding von Karstadt-Eigentümer René Benko wird die Mehrheit am neuen Unternehmen halten: Signa erhält 50,01 Prozent der Anteile, der kanadische Kaufhof-Eigentümer HBC 49,99 Prozent. An den Kaufhof-Immobilien, die viele Milliarden wert sind, wird Signa künftig mit 50 Prozent beteiligt sein.

Was die Fusion für Beschäftigte und Kommunen bringen wird, darüber besteht im Moment noch große Ungewissheit. Weder gibt es Zahlen zum erwarteten Stellenabbau, noch Angaben über mögliche Schließungen.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

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Kartellamt gibt Zusammenschluss frei: Karstadt und Kaufhof können fusionieren . In: Legal Tribune Online, 09.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31979/ (abgerufen am: 05.03.2021 )

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