Abstimmung über geplanten Zusammenschluss: Part­ner­votum zu A&O She­arman rückt näher

von Stefan Schmidbauer

20.09.2023

Seit der Verkündung der Fusionspläne von Allen & Overy und Shearman Sterling läuft hinter den Kulissen das Werben um die Zustimmung der Partnerinnen und Partner. Inzwischen steht fest, wann abgestimmt wird.

Aus Allen & Overy und Shearman Sterling soll A&O Shearman werden. Die Meinungen zu dem Großprojekt gehen auseinander: Während Vertreter der beiden Beteiligten die gemeinsame Zukunft naturgemäß in leuchtenden Buchstaben und Zahlen schildern und eine noch nie dagewesene Einheit in Aussicht stellen, sehen andere das Vorhaben mit differenzierter Skepsis

Die beiden Kanzleien sind derzeit mit 48 Niederlassungen in 29 Ländern tätig und zählen rund 4.000 Anwältinnen und Anwälte in ihren Reihen. Der kombinierte Bruttojahresumsatz beider Einheiten liegt bei 3,4 Milliarden US-Dollar – daran gemessen entstünde die drittgrößte integrierte Kanzlei der Welt. 

Abstimmung bis Mitte Oktober

Bevor A&O Shearman den Beweis antreten kann, dass man aus diesen Rahmenbedingungen Synergieeffekte heben, den Nutzen für die Mandantschaft erhöhen und nebenbei auch noch die Profitabilität steigern kann, gilt es, die eigenen Teams zu überzeugen. 

Zwischen dem 28. September und dem 13. Oktober, einem Freitag, können die insgesamt 800 Partnerinnen und Partner beider Kanzleien über den geplanten Zusammenschluss abstimmen. Das Votum soll unmittelbar im Anschluss bekannt gegeben werden.

Gesucht wird eine Dreiviertelmehrheit

Die Erwartungshaltung wurde im Vorfeld klar kommuniziert. Nur wenn die Zustimmung auf beiden Seiten jeweils mindestens 75 Prozent beträgt, will man die gemeinsam begonnene Reise fortsetzen.

Wird die Quotenvorgabe erreicht und erteilen im Anschluss auch die Regulierungsbehörden die notwendigen Freigaben, könnte die Fusion dann im kommenden Frühjahr vollzogen werden. Seitens der Beteiligten wird im offiziellen Zeitplan aktuell der Mai 2024 als Zielmonat genannt. Vorerst und bis zum Abschluss der Transaktion behalten die Kanzleien ihren eigenständigen Markenauftritt bei.

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Abstimmung über geplanten Zusammenschluss: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52739 (abgerufen am: 15.10.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen