Das Umweltministerium übernimmt die DBE, eine Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für radioaktiven Abfällen, von der GNS. Damit ist die Endlagerung von Atommüll wieder komplett in der Hand des Bundes. Freshfields und Zenk beraten.
Die privatwirtschaftliche GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH hat bisher 75 Prozent an der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) gehalten. Diese Mehrheitsbeteiligung übernimmt nun das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die restlichen 25 Prozent sind bereits im Eigentum des Bundes.
Wie die Parteien mitteilen, erfolgt die Übernahme der Geschäftsanteile ohne Zahlung eines Kaufpreises und ohne Lasten für den Bund. Die Transaktion ist Teil einer umfassenden, auch gesellschaftsrechtlichen Neuordnung der Verantwortlichkeiten in der kerntechnischen Entsorgung.
Im Anschluss an die Übernahme ist vorgesehen, die DBE in die Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zu überführen. Die BGE wurde im Juli 2016 gegründet und soll sämtliche Aufgaben bei der Planung, der Errichtung, dem Betrieb und der Stilllegung von Endlagern übernehmen, die bisher vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber sowie der DBE und der Asse GmbH als Verwaltungshelfer durchgeführt wurden. Die BGE gehört zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums.
Im Zuge des Verkaufs der DBE-Anteile sowie bei der Integration in die Endlagerorganisation des Bundes werden auch die rund 900 DBE-Beschäftigten vollständig übernommen.
Freshfields Bruckhaus Deringer hat die GNS bei der Transaktion mit einem Team um Dr. Tobias Larisch beraten. In der GNS bündeln die vier großen Energieversorger ihre Aktivitäten zur Entsorgung der Reststoffe und Abfälle aus den deutschen Kernkraftwerken. Gesellschafter der GNS sind PreussenElektra, RWE Power, die EnBW-Tochter SNE Südwestdeutsche Nuklear-Entsorgungs-Gesellschaft und Vattenfall Europe Nuclear Energy.
Freshfields hatte die vier Energieversorger, die hinter der GNS stehen, bereits im Vorfeld der Transaktion zur endgültigen Klärung von Verantwortung und Finanzierung der Kernenergieentsorgung gegenüber der Bundesregierung vertreten. Der Bund ließ sich in der Angelegenheit von einem Berliner Team der Kanzlei Zenk um Jan Birkefeld beraten.
ah/LTO-Redaktion
Freshfields Bruckhaus Deringer für GNS:
Dr. Tobias Larisch, Gesellschaftsrecht, Düsseldorf
Dr. Lennart Schramm, Gesellschaftsrecht
Dr. Herbert Posser, Öffentliches Recht
Katja Schramm, Öffentliches Recht
Dr. Georg Roderburg, Steuerrecht
Zenk für das Bundesumweltministerium:
Jan Birkefeld, Gesellschaftsrecht, Berlin
Jacob Hörnle, Gesellschaftsrecht
Stephan Schäfer, Gesellschaftsrecht
Dr. Martin Düwel, Öffentliches Recht
Dr. Kostja von Keitz, Öffentliches Recht
Dr. Jakob Stasik, Öffentliches Recht
Dr. Rolf Zeißig, Arbeitsrecht
Dr. Claudia Voggenreiter, Arbeitsrecht
Freshfields Bruckhaus Deringer / Zenk: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23013 (abgerufen am: 08.12.2024 )
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